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Rechtsprechung
   RG, 23.03.1939 - 5 D 710/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,446
RG, 23.03.1939 - 5 D 710/38 (https://dejure.org/1939,446)
RG, Entscheidung vom 23.03.1939 - 5 D 710/38 (https://dejure.org/1939,446)
RG, Entscheidung vom 23. März 1939 - 5 D 710/38 (https://dejure.org/1939,446)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 73, 151
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.07.1957 - 4 StR 257/57

    Hausangestellte des Vaters - § 247 StGB, untergeordneter Mitgewahrsam

    Das Reichsgericht hat freilich in ständiger Rechtsprechung die Meinung vertreten, daß "das Interesse des Staates an der Verfolgung eine Straftat nur dann gegen die Rücksicht auf Privatverhältnisse zurücktritt, wenn letztere sich über den Rechtskreis der zunächst Betroffenen nicht erstrecken«, aber das Eigentum eines Dritten verletzt war (RGSt 2, 73; 54, 282; 73, 151, 153).
  • BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger und gewohnheitsmäßiger …

    In diesem Falle kam - je nach den Gewahrsamsverhältnissen - nur eine Verurteilung wegen Diebstahls oder Unterschlagung in Betracht, wobei die Anwendung des § 247 StGB allerdings ausschied (vgl. RGSt 54, 282; 73, 151, 153; BGHSt 10, 400; ferner zur Möglichkeit einer wahldeutigen Verurteilung BGHSt 16, 184).
  • BGH, 18.06.1957 - 1 StR 392/56

    Rechtsmittel

    Sollte die Angeklagte aber tatsächlich jene Vorstellung gehabt haben, so würde dies die Anwendung des § 247 Abs. 2 StGB nicht hindern (RGSt 4, 346, 349; 73, 151, 153; 61, 270, 271 für § 257 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 17.03.1955 - 3 StR 3/55

    Rechtsmittel

    Ein "Ansichbringen" i.S. dieser Gesetzesbestimmung liegt bei auf gegenseitiger Willensübereinstimmung beruhendem Erwerb eigener tatsächlicher Verfügungmacht vor (so das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung, z.B. RGSt 57/203 [204]; 73/151) Es genügt hierzu, dass dem Täter an der Sache ein selbständiges Mitverfügungsrecht eingeräumt wird (RGSt 39, 308 [309]; 59, 397 [398]; OGHSt 1, 178 [179] f) Daß dies hier der Fall war, kann den Feststellungen des Landgerichts mit hinreichender Sicherheit entnommen werden.
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