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   RG, 11.12.1930 - IVb 27/30   

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https://dejure.org/1930,359
RG, 11.12.1930 - IVb 27/30 (https://dejure.org/1930,359)
RG, Entscheidung vom 11.12.1930 - IVb 27/30 (https://dejure.org/1930,359)
RG, Entscheidung vom 11. Dezember 1930 - IVb 27/30 (https://dejure.org/1930,359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Anfechtung eines gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testaments, wenn der überlebende Ehegatte zur zweiten Ehe geschritten ist. 2. Inwiefern wird der Beginn der Anfechtungsfrist durch einen Rechtsirrtum des wiederverheirateten Ehegatten gehindert? 3. Wann beginnt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 132, 1
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Nach feststehender Rechtsprechung ist die Vorschrift entsprechend anzuwenden auf wechselbezügliche letztwillige Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments, das nach dem Tode des erstverstorbenen Ehegatten unwiderruflich geworden ist (RGZ 132, 1; OGHZ 1, 161; BGH NJW 1958, 547; FamRZ 1965, 41).
  • BGH, 09.03.2011 - IV ZB 16/10

    Anfechtung eines Erbvertrages: Beginn der Anfechtungsfrist; Voraussetzungen eines

    Die rechtsirrtümliche Beurteilung eines den Tatsachen nach richtig erkannten Anfechtungstatbestandes geht, soweit es sich um das Anfechtungsrecht und seine Ausübung handelt, zu Lasten des Berechtigten (BGH, Urteil vom 3. November 1969 - III ZR 52/67, FamRZ 1970, 79 unter I 1; RGZ 132, 1, 4 f.; MünchKomm-BGB/Musielak, 5. Aufl. § 2283 Rn. 4; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2283 Rn. 2).
  • BGH, 03.11.1969 - III ZR 52/67

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Umfang der die Frist auslösenden

    Bei einem gemeinschaftlichen Testament hat der überlebende Ehegatte entsprechend den Bestimmungen für den Erbvertrag (§§ 2281 ff BGB) ein Anfechtungsrecht gemäß den §§ 2078, 2079 BGB (RGZ 132, 1, 4; BGHZ 37, 331, 333) [BGH 04.07.1962 - V ZR 206/60] .

    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegenden Ansicht, der der Senat folgt, ist für den Beginn der Anfechtungsfrist ein Rechtsirrtum nur beachtlich, wenn er die Unkenntnis einer die Anfechtung begründenden Tatsache zur Folge hat, er ist aber unbeachtlich, wenn es sich nur um eine rechtsirrtümliche Beurteilung des Anfechtungstatbestandes selbst handelt (RGZ 107, 192, 194; 132, 1, 4; 164, 111, 114; vgl. BGB RGRK 11. Aufl. zu § 2082 Anm. 15; Planck-Flad, BGB 4. Aufl. zu § 2082 Anm. 2).

    Ein Rechtsirrtum ist daher nur beachtlich, wenn er die Unkenntnis einer zum Anfechtungstatbestand gehörenden Tatsache zur Folge hat; er ist unbeachtlich, wenn er sich auf das Anfechtungsrecht bezieht (RGZ 132, 1, 4), etwa dahingeht, daß es einer Anfechtung nicht mehr bedürfe, weil schon ein anderer angefochten habe.

    Denn wenn die Adoptivsöhne gemeint haben sollten, sie brauchten ihrerseits das Testament nicht anzufechten, weil schon der Erblasser es angefochten habe, so wäre das ein reiner Irrtum in bezug auf das Anfechtungsrechts der unbeachtlich wäre (RGZ 107, 192, 194; 132, 1, 4).

  • OLG Hamm, 10.06.1985 - 15 W 131/85

    Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme der

    Denn schon die Kenntnis des Anfechtungstatbestandes setzt die Anfechtungsfrist in Lauf, während es nicht erforderlich ist, daß der Anfechtende von seinem Anfechtungsrecht unterrichtet ist (so für § 2082 BGB: RGZ 132, 1, 4; Palandt/Edenhofer, Anm. 2 zu § 2082 BGB).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00

    Schlusserbenbestimmung - notarielles Testament - Auslegung

    Auch eine wechselbezügliche Verfügung kann nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten durch den neuen Ehegatten angefochten werden, so dass diesem dann sein gesetzlicher Erbteil zusteht (vgl. RGZ 132, 1 ff, 4).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20

    Anfechtung der Ausschlagung bei Irrtum über die Person des Nächstberufenen

    Der Fristbeginn als solcher wird durch den Irrtum indes nicht gehindert (RGZ 132, 1,5; KG Berlin, ZEV 2004, 283; BayOblG NJW-RR 1993, 780 und FamRZ 1998, 924; OLG Hamm, OLGZ 1985, 286; MüKo/Leipold, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1956 Rn. 8).
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60

    Feststellungsklage des Vermächtnisnehmers

    Nach der im Schrifttum und in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung steht dem überlebenden Ehegatten das Recht zu, seine eigene wechselbezügliche Verfügung zugunsten eines Dritten in einem gemeinschaftlichen Testament anzufechten, wenn die Voraussetzungen der §§ 2978, 2079, 2082 BGB gegeben sind (RGZ 132, 1, 4; BGH V ZR 18/59 vom 17. November 1959 - FamRZ 1, 960, 145).
  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 93/88

    Beginn der Anfechtungsfrist bei Testamentsfälschung

    Sie haben lediglich zur Kenntnis im Sinne von § 2082 in Verbindung mit §§ 2078 und 2079 BGB und zur Kenntnis im Sinne von §§ 2306 Satz 2 und 2332 Abs. 1 BGB vor allem im Zusammenhang mit rechtsirrtümlicher Beurteilung der Wirksamkeit eines Testamentes Stellung bezogen (RGZ 140, 75, 76 und 132, 1, 4; BGH Urteil vom 19.2.1968 - III ZR 196/65 - LM BGB § 2306 Nr. 4 unter III. 2. und 3. und BGHZ 103, 333ff. [BGH 09.03.1988 - IVa ZR 272/86]; jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem

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  • OLG Köln, 21.07.2010 - 2 Wx 81/10

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Anfechtung eines Erbvertrages wegen

    Nach der Rechtsprechung und h.M. in der juristischen Literatur soll ein Rechtsirrtum nur dann beachtlich sein, wenn er die Unkenntnis einer die Anfechtung begründenden Tatsache zur Folge hat; dagegen sei er unbeachtlich, wenn es sich nur um eine rechtsirrtümliche Beurteilung des Anfechtungstatbestandes selbst handelt (vgl. RGZ 132, 1, 4; BGH NJW 1970, 279, Tz 19 bei juris; BayObLG NJW-RR 1997, 1027, 1030; …
  • BGH, 29.02.1968 - VII ZR 98/65

    Wirksamkeit eines Anerkenntnisses - Bewertung eines Schriftstücks als

  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

  • OLG Frankfurt, 01.07.1999 - 20 W 320/98

    W echselbezügliche Verfügung/Anfechtung eines Testaments durch neuen

  • BGH, 17.11.1959 - V ZR 18/59

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 03.12.1990 - BReg. 1a Z 70/88

    Anfechtungsfrist bei einem Erbvertrag

  • BGH, 07.07.1953 - V BLw 64/52

    Rechtsmittel

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