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   RG, 11.06.1881 - Rep. I. 320/80   

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https://dejure.org/1881,299
RG, 11.06.1881 - Rep. I. 320/80 (https://dejure.org/1881,299)
RG, Entscheidung vom 11.06.1881 - Rep. I. 320/80 (https://dejure.org/1881,299)
RG, Entscheidung vom 11. Juni 1881 - Rep. I. 320/80 (https://dejure.org/1881,299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Begriff der Ablieferung in Art. 347 H.G.B. Beweislast betreffs der kontraktgemäßen resp. kontraktwidrigen Beschaffenheit verkaufter Waren im Falle des Annahmeverzuges des Käufers.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Ablieferung im Rahmen von Handelsgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 5, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB,

    In der Rechtsprechung des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts zu Art. 347 ADHGB, einer dem heutigen § 377 HGB vergleichbaren Regelung, wurde der Begriff der "Ablieferung" dahin ausgelegt, daß darunter eine einseitige Handlung des Verkäufers zu verstehen sei, durch die dieser die Kaufsache in Erfüllung des Kaufvertrages aus seiner Verfügungsgewalt entlasse, den Gewahrsam an ihr aufgebe und gleichzeitig die Verfügungsmöglichkeit des Käufers derart begründe, daß dieser sich, ebenfalls durch einseitige Handlung, jederzeit den alleinigen Gewahrsam an der Sache verschaffen könne (ROHG 24, 28, 29 m. Nachw. aus der älteren Rspr.; RGZ 5, 28, 31 f; RG vom 11. November 1893 in: Bolze, Praxis des Reichsgerichts in Zivilsachen, Bd. XVI Nr. 416; RG JW 1899, 181, 182).

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Untersuchungs- und Rügelast nach § 377 HGB ist jedoch, daß die Kaufsache vom Verkäufer an den Käufer abgeliefert wurde; daher hat der Verkäufer, der aus der unterlassenen oder verspäteten Rüge des Käufers Rechte herleiten will, darzutun und gegebenenfalls zu beweisen, daß die Sache abgeliefert wurde (RGZ 5, 28, 30 f; HGB-GroßKomm/Brüggemann § 377 Rdn. 205; Schlegelberger/Hefermehl aaO).

  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 151/94

    Gefahrübergang bei Abholung der Kaufsache am Ort der Niederlassung des

    Auch für die Vorschrift des § 377 HGB, die den Begriff der Ablieferung inhaltsgleich wie § 477 BGB verwendet (BGHZ 93, 338, 345), ist seit jeher einhellige Meinung, daß ein Annahmeverzug des Käufers noch nicht die Rügeobliegenheit auslöst, dies vielmehr nur durch die tatsächliche Ablieferung geschieht (RGZ 5, 28, 32; 99, 56, 59; Staub/Brüggemann aaO. § 377 Rdnr. 30; Heymann/Emmerich, HGB, § 377 Rdnr. 12; Schlegelberger/Hefermehl, HGB, 5. Aufl., § 377 Rdnr. 16).
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