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   RG, 25.02.1911 - Rep. I. 558/09   

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https://dejure.org/1911,220
RG, 25.02.1911 - Rep. I. 558/09 (https://dejure.org/1911,220)
RG, Entscheidung vom 25.02.1911 - Rep. I. 558/09 (https://dejure.org/1911,220)
RG, Entscheidung vom 25. Februar 1911 - Rep. I. 558/09 (https://dejure.org/1911,220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Patentrecht. Setzt das Recht des Vorbenutzers voraus, daß er die Erfindung zur Zeit der Patentanmeldung benutzte? oder genügt auch eine frühere, aber wieder aufgegebene Benutzung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentrecht; Vorbenutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 75, 317
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 119/19

    Tod einer Prozesspartei - Prozessbevollmächtigung - Aussetzungsantrag - Aufnahme

    Antragsberechtigt hinsichtlich der Aussetzung ist - anders als die Beklagte meint - der Prozessbevollmächtigte, nicht die von ihm vertretene Partei (so bereits für die vergleichbare Aussetzung wegen Wegfalls eines gesetzlichen Vertreters nach §§ 241, 246 ZPO: RG 17. November 1910 - 558/09 IV - JW 1911, 99 f.) .
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99

    Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents

    Mit dieser Einschränkung will das Gesetz aus Billigkeitsgründen einen vorhandenen oder bereits angelegten gewerblichen Besitzstand des Vorbenutzers schützen und damit die unbillige Zerstörung in zulässiger, insbesondere rechtlich unbedenklicher Weise geschaffener Werte verhindern (so bereits RGZ 75, 317, 318 unter Hinweis auf das Gesetzgebungsverfahren; Benkard/Bruchhausen, aaO; Busse, aaO; Schulte, PatG/EPÜ, 6. Aufl., § 12 PatG Rdn. 6; Lindenmaier/Weis, PatG, 6. Aufl., § 7 Rdn. 1; Klauer/Möhring, Patentrechtskommentar, 3. Aufl., § 7 Rdn. 27; Eichmann, aaO).
  • BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 84/63

    "Veranstaltungen" nach § 7 Abs. 1 PatG

    Wie das Reichsgericht bereits in der Entscheidung RGZ 75, 317 (318/19) unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte ausgeführt hat, liegt dem § 7 Abs. 1 (früher § 5) PatG der Gedanke zugrunde, daß Kraft, Zeit und Kapital auf bestehende Anlagen, die entweder die Erfindung bereits verwerten, oder bei denen der ernstliche Wille, sie zu verwerten, durch "Veranstaltungen zur Benutzung" betätigt worden ist, nicht umsonst aufgewandt sein und daß ein solcher Besitzstand nicht durch die Patentanmeldung eines anderen entwertet worden soll.
  • LG München I, 08.02.2006 - 21 O 15831/99

    Blitzstromableiter

    Mit dieser Einschränkung will das Gesetz aus Billigkeitsgründen einen vorhandenen oder bereits angelegten gewerblichen Besitzstand des Vorbenutzers schützen und damit die unbillige Zerstörung in zulässiger, insbesondere rechtlich unbedenklicher Weise geschaffener Werte verhindern (so bereits RGZ 75, 317 [318]; Busse, § 12 Rdnr. 43).
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