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| RG, 02.11.1920 - Rep. VII. 190/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Verdeckte Stellvertretung beim Eigentumserwerb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verdeckte Stellvertretung beim Eigentumserwerb
Papierfundstellen
- RGZ 100, 190
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe …
Deshalb werden der Beauftragte, der Geschäftsbesorger ebenso wie Werkunternehmer als Besitzmittler angesehen (RGZ 100, 190, 193; 109, 167, 170 für Auftrag; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1010, 1011; OLG Brandenburg, OLGR 2006, 850 für Geschäftsbesorgungsvertrag; RGZ 98, 131, 134 für Geschäftsführung ohne Auftrag; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 90/50, Umdruck Seite 29, insoweit weder in LM Nr. 2 zu Art. 3 AHKG 13 noch in LM Nr. 1 zu § 855 BGB abgedruckt, und OGHZ 2, 157, 160 für Frachtvertrag; OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1563, 1564 aE für Werkvertrag), nicht als Besitzdiener. - BGH, 08.04.1987 - VIII ZR 211/86
Erlöschen eines nach schweizerischem Recht entstandenen Lösungsrechts
Die von der Revision herangezogene Entscheidung RGZ 100, 190 (191 ff.) besagt zu dieser Frage nichts. - BGH, 11.11.1953 - II ZR 124/53
Anwendung des AbzG auf Darlehen des U an HV
Dies hatte zur Folge, daß der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kläger zustande kam (§ 164 Abs. 2 BGB), ist aber für die Frage, ob der Kläger oder die Beklagte das Eigentum an dem Kraftwagen erworben hat, ohne Belang (RGZ 100, 190 [192]).
- BGH, 13.05.1953 - 4 StR 106/53 Der von der Strafkammer festgestellte Sachverhalt bietet aber keinerlei Anhaltspunkt dafür, daß die Käufer der Kommissionswaren nicht allein den Angeklagten als Geschäftsgegner betrachteten und diesem auch den Kaufpreis übereignen wollten, oder dafür, daß der Angeklagte (als verdeckter Stellvertreter) für die Kommittenten Eigentum an dem Geld erwerben wollte, indem er die Übereignungserklärungen auf diese bezog und durch Insichgeschäft für sie den mittelbaren Besitz an dem Gelde begründete (Baumbach-Duden Anm. 4 B d zu § 383 HGB ; RGR Komm. zum BGB Anm. 3 zu § 164 ; RGZ 140, 223, 229; 100, 190, 193).
- BGH, 18.01.1955 - 1 StR 677/54
Rechtsmittel
Dass die Firma F. KG auf die von dem Landgericht angenommene Weise anstelle des Angeklagten (vgl §§ 929, 164 Abs. 2 BGB) Eigentum an den von ihm eingenommenen Geldern erwerben konnte, ist nicht zu bezweifeln (vgl u.a. RGZ 99, 208; 100, 190, 193; RGSt 62, 31, 58;… RG GA 59, 339; RG LZ 1921, 723 Nr. 7; RG JW 1927, 1105 Nr. 21; 1931, 540 Nr. 21; BGH 4 StR 106/53 vom 13. Mai 1953 = Betrieb 1953 S 864). - BGH, 12.02.1953 - 4 StR 263/52
Rechtsmittel
Der Angeklagte konnte ihnen auch nicht als ihr Besitzmittler den mittelbaren Besitz an den Geldbeträgen verschaffen, weil sie mit einem solchen Besitz- und Eigentumserwerb nicht einverstanden waren (vgl. RGZ 99, 208; 100, 190; 137, 23, 25 f; 140, 229); denn sie verlangten von vornherein, offenbar um sich gegen die schuldbefreiende Wirkung an den Einzelhändler geleisteter Ratenzahlungen zu schützen, dass die Kaufpreisraten von den Käufern unmittelbar an sie selbst gezahlt wurden.
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