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Rechtsprechung
   RG, 26.10.1920 - Rep. II. 53/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,192
RG, 26.10.1920 - Rep. II. 53/20 (https://dejure.org/1920,192)
RG, Entscheidung vom 26.10.1920 - Rep. II. 53/20 (https://dejure.org/1920,192)
RG, Entscheidung vom 26. Oktober 1920 - Rep. II. 53/20 (https://dejure.org/1920,192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Vertrages über den Kauf von Bankazinn

Papierfundstellen

  • RGZ 100, 246
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich …

    Da die Klägerin sich die grob fahrlässige Unkenntnis des die Sittenwidrigkeit begründenden Umstandes, daß das Fahrzeug gestohlen war, gemäß § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muß (RGZ 100, 246, 249; BGH LM Nr. 8 zu § 166 BGB), ist der von den Parteien geschlossene Kaufvertrag gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
  • BGH, 07.03.1962 - V ZR 132/60

    Sittenwidrige Schenkung einer Gemeinde im Nationalsozialismus

    Sie gilt für alle Bereicherungsansprüche und nicht nur für den des § 817 Satz 1 BGB (BGHZ 35, 103, 107 ); die Klägerin muss sich auch im allgemeinen ein in der Person ihres Bürgermeisters begründetes Hindernis der Rechtsverfolgung (§ 817 Satz 2 BGB) entgegenhalten lassen (RGZ 100, 246, 250).
  • OLG Oldenburg, 20.07.2026 - 1 Ws 159/26

    Auskehrung des Verwertungserlöses aus einer angeordneten Einziehung; …

    Dieser Verstoß wird regelmäßig dem Vertretenen zugerechnet, so dass ihm die Rückabwicklung solcher Geschäfte versagt wird (vgl. schon RG, Urteil v. 26.10.1920, II 53/20, RGZ 100, 246, zit. nach juris).
  • BGH, 23.10.1963 - V ZR 256/62
    Daß § 166 auch im Rahmen des § 138 BGB anwendbar ist, trifft allerdings zu (RGZ 100, 246, 249; RG HRR 1928 Nr. 589).
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