Rechtsprechung
| RG, 18.02.1921 - V 398/20 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vertragsanfechtung
Verfahrensgang
- RG, 16.02.1921 - V 398/20
- RG, 18.02.1921 - V 398/20
Papierfundstellen
- RGZ 101, 389
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Rechtsprechung
| RG, 16.02.1921 - V 398/20 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 16.02.1921 - V 398/20
- RG, 18.02.1921 - V 398/20
Papierfundstellen
- RGZ 101, 389
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 125/58
Rechtsmittel
Das etwa vorhandene Unvermögen des Anfechtungsberechtigten zur Herausgabe hat zur Folge, daß er im Rahmen des Ausgleichs der Bereicherung nach § 818 Abs. 2 BGB den Wert zu ersetzen oder unter Umständen Schadensersatz zu leisten hat, unter der Voraussetzung des § 819 Abs. 1 in Verbindung mit § 818 Abs. 4 BGB nach der allgemeinen Vorschrift des § 280 Abs. 1 BGB (vgl. RGZ 101, 389, 390).Darüber hinaus hat es wiederholt verneint, daß der getäuschte Käufer, der nach Ausübung des Anfechtungsrechts die Kaufsache veräußert hat, deswegen seine Ansprüche gegen den Anfechtungsgegner aus ungerechtfertigter Bereicherung verliere (RGZ 86, 343, 346; 101, 389, 390; vgl. dazu auch Locher JW 1925, 465).
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