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Rechtsprechung
   RG, 07.06.1921 - VII 521/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1921,176
RG, 07.06.1921 - VII 521/20 (https://dejure.org/1921,176)
RG, Entscheidung vom 07.06.1921 - VII 521/20 (https://dejure.org/1921,176)
RG, Entscheidung vom 07. Juni 1921 - VII 521/20 (https://dejure.org/1921,176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 102, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50

    Durchführung des Vierjahresplans

    Das Reichsgericht hat daher stets die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs verneint, wenn die Klage aus § 1004 BGB sich gegen die öffentlich-rechtliche Körperschaft richtet, die auf Grund Staatshoheitsrechts in das Eigentum des Klägers störend eingegriffen hat (RGZ 93, 255 [259]; 102, 246 [248]; 108, 167 [168]; 118, 227 [228]; 170, 40 [42 f]; Seuff Arch 78, 246 [247]).
  • BGH, 20.01.1960 - V ZR 105/56

    Anspruch auf Beseitigung und Beschaffung einer Abbruchserlaubnis für die nach dem …

    Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die Beklagte in den Vorinstanzen aus der ihrer Meinung nach fortbestehenden öffentlich-rechtlichen Grundstücksbeorderung ein Recht zum Besitz (§ 986 BGB) sowie eine Pflicht des Klägers zur Duldung der Eigentumsstörung (§ 1004 Abs. 2 BGB) herzuleiten versucht hat, - und zwar um so weniger, als der Kläger nicht etwa die Gültigkeit der früheren Beorderung in Abrede stellt, sondern lediglich den Standpunkt vertritt, sie habe mit dem Aufhören des Kriegszustandes ihr Ende gefunden; der Streit hierüber betraf eine bloße Vortrage, über die das ordentliche Gericht in eigener Zuständigkeit zu befinden hat (RGZ 102, 246, 250; BGH LM GVG § 13 Nr. 16; BGHZ 15, 268, 270 [BGH 26.11.1954 - V ZR 58/53]; NJW 1956, 17 Nr. 2; Urteile des erkennenden Senats vom 18. September 1957, V ZR 86/56, S. 7, und vom 5. Februar 1958, V ZR 189/56, S. 7, in LM WohnsiedlG § 4 Nr. 4 insoweit nicht abgedruckt).
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