Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 13.12.1921 - Rep. III. 242/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1921,27
RG, 13.12.1921 - Rep. III. 242/21 (https://dejure.org/1921,27)
RG, Entscheidung vom 13.12.1921 - Rep. III. 242/21 (https://dejure.org/1921,27)
RG, Entscheidung vom 13. Dezember 1921 - Rep. III. 242/21 (https://dejure.org/1921,27)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1921,27) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Hinterlegung nach § 372 BGB

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Hinterlegung nach § 372 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 103, 285
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 22.10.1980 - VIII ZR 334/79

    Erstreckung einer Grundschuld auf einen Fuhrpark als Grundstückszubehör - …

    Stehen nämlich mehrere Verbindlichkeiten in Frage, deren Erfüllung mehrere Gläubiger aus verschiedenen Rechtsgründen von dem Schuldner verlangen, so berechtigt selbst ein unverschuldeter Zweifel des Schuldners darüber, welche von diesen Verbindlichkeiten begründet ist, nicht zur Hinterlegung (…BGH Urt. vom 15. Dezember 1954 - VI ZR 192/53 = LM BGB § 372 Nr. 6; RGZ 103, 285;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 372 Rdn. 13;… MünchKomm-Heinrichs, BGB, § 372 Rdn. 10 m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86

    Hinterlegungsgrund; Person des Gläubigers; Ungewißheit; Prätendentenstreit; …

    Stehen mehrere Verbindlichkeiten in Frage, deren Erfüllung verschiedene Gläubiger aus verschiedenen Rechtsgründen fordern, so berechtigt ein Zweifel des Schuldners, welche von diesen Verbindlichkeiten begründet ist, nicht zur Hinterlegung (RGZ 103, 285 [286]; BGH LM Nr. 6 zu § 372 BGB ).

    Dabei hilft es auch nicht, daß der Schuldner durchaus unverschuldet darüber im unklaren sein kann, welche der Verbindlichkeiten er zu erfüllen hat (vgl. RGZ 103, 285 [286]).

  • BGH, 15.12.1954 - VI ZR 192/53

    Rechtsmittel

    Stehen mehrere Verbindlichkeiten in Frage, deren Erfüllung mehrere Gläubiger aus verschiedenen Rechtsgründen fordern, so berechtigt ein schuldloser Zweifel des Schuldners, welche von diesen Verbindlichkeiten begründet ist, nicht zur Hinterlegung (Bestätigung von RGZ 103, 285).

    Die Auffassung des erkennenden Senats steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, das in RGZ 103, 285 in einem ähnlichen Fall in diesem Sinne entschieden hat.

  • OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 4 UF 99/99
    Nach der auf die Entscheidung des Reichsgericht vom 13.12.1921, RGZ 103, 285f., zurückgehenden Rechtsprechung des BGH (zuletzt NJW 2003, 1809 ) setzt die Annahme einer Erfüllungswirkung nach § 378 BGB unter anderem voraus, dass der Schuldner nach § 372 BGB zur Hinterlegung berechtigt war/ist.
  • BGH, 22.10.1980 - VIII ZR 190/79

    Hinterlegung - Voraussetzungen der Hinterlegung - Schuldbefreiung

    Stehen nämlich mehrere Verbindlichkeiten in Frage, deren Erfüllung mehrere Gläubiger aus verschiedenen Rechtsgründen von dem Schuldner verlangen, so berechtigt selbst ein unverschuldeter Zweifel des Schuldners darüber, welche von diesen Verbindlichkeiten begründet ist, nicht zur Hinterlegung (…BGH Urt. vom 15. Dezember 1954 - VI ZR 192/53 = LM BGB § 372 Nr. 6; RGZ 103, 285;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 372 Rdn. 13;… MünchKomm-Heinrichs, BGB, § 382 Rdn. 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.11.1961 - V ZR 10/60
    Zwar ist der Schuldner dann nicht zur Hinterlegung berechtigt, wenn mehrere Verbindlichkeiten in Frage stehen, deren Erfüllung mehrere Gläubiger aus verschiedenen Rechtsgründen fordern, und der Schuldner darüber im Zweifel ist, welche dieser Verbindlichkeiten begründet ist (LM § 312 BGB Nr. 6 unter Bezugnahme auf RGZ 103, 285).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht