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Rechtsprechung
   RG, 22.04.1922 - V 553/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,148
RG, 22.04.1922 - V 553/21 (https://dejure.org/1922,148)
RG, Entscheidung vom 22.04.1922 - V 553/21 (https://dejure.org/1922,148)
RG, Entscheidung vom 22. April 1922 - V 553/21 (https://dejure.org/1922,148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Heilung der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 104, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.09.1994 - VIII ZR 257/93

    Heilung des formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen

    Die Annahme der dafür vorausgesetzten rechtlichen Verknüpfung zwischen schuldrechtlichem und dinglichem Geschäft verbietet sich, wenn die Parteien das beurkundete schuldrechtliche Geschäft in Wirklichkeit nicht gewollt, es vielmehr nur zur Verdeckung eines anderen - wirklich gewollten - Rechtsgeschäfts erklärt haben und dieses letztere durch das dingliche Geschäft erfüllen wollten (RGZ 112, 236, 240 und 168, 292, 296 zu § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG; ebenso RGZ 104, 102, 104 und 104, 296, 298 zur Auflassung).
  • BGH, 17.03.1978 - V ZR 217/75

    Anspruch auf eine Leibrente als Einzelabrede eines Grundstückskaufvertrages trotz …

    Der Schutz vor Übereilung (und vor mangelnder Beratung) wird in diesen Fällen weiter dadurch eingeschränkt, daß die Heilung nach § 313 Satz 2 BGB auch dann eintritt, wenn die Auflassung zugleich mit den unrichtig oder unvollständig beurkundeten schuldrechtlichen Abreden erklärt und protokolliert wird (…vgl. BGH Urt. v. 23. März 1973, V ZR 112/71, WM 1973, 612; RGZ 104, 102; RGZ 104, 296, 298 f); hinzu kommt, daß die Willensübereinstimmung nur bis zur Auflassung, nicht aber bis zur Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch fortzudauern braucht (…st. Rspr., vgl. BGH Urt. v. 8. November 1968, V ZR 60/65, DNotZ 1969, 350, 352; RGZ 109, 354).
  • LG Wuppertal, 28.09.1994 - 6 T 743/94

    Eintragungsfähigkeit eines Quotennießbrauchs

    Die Annahme der dafür vorausgesetzten rechtlichen Verknüpfung zwischen schuldrechtlichem und dinglichem Geschäft verbietet sich, wenn die Parteien das beurkundete schuldrechtliche Geschäft in Wirklichkeit nicht gewollt, es vielmehr nur zur Verdeckung eines anderen - wirklich gewollten - Rechtsgeschäfts erklärt haben und dieses letztere durch das dingliche Geschäft erfüllen wollten ( RGZ 112, 236, 240 und 168, 292, 296 zu § 15 Abs. 4 S. 2 GmbHG ; ebenso RGZ 104, 102, 104 und 104, 296, 298 zur Auflassung).
  • BFH, 27.10.1970 - II S 4/70

    Ernstliche Zweifel - Schenkung - Vollwertige Forderung - Auflage - Erwerb eines …

    Von bewußt falschen Erklärungen abgesehen (vgl. RGZ 104, 296 (298)) kann selbst ein beurkundungsbedürftiger Vertrag (RGZ 109, 334) statt mit dem scheinbar erklärten mit dem übereinstimmend gewollten Inhalt zustande kommen (RGZ 99, 147 ).
  • BFH, 27.10.1970 - II S 2/70

    Ernstliche Zweifel - Schenkung - Vollwertige Forderung - Auflage - Erwerb eines …

    Von bewußt falschen Erklärungen abgesehen (vgl. RGZ 104, 296 [298]) kann selbst ein beurkundungsbedürftiger Vertrag (RGZ 109, 334) statt mit dem scheinbar erklärten mit dem übereinstimmend gewollten Inhalt zustande kommen (RGZ 99, 147).
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