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Rechtsprechung
   RG, 06.12.1922 - V 114/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,212
RG, 06.12.1922 - V 114/22 (https://dejure.org/1922,212)
RG, Entscheidung vom 06.12.1922 - V 114/22 (https://dejure.org/1922,212)
RG, Entscheidung vom 06. Dezember 1922 - V 114/22 (https://dejure.org/1922,212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Fristende; Erfahrungssätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 105, 417
  • RGZ 105, 418
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 13.11.2014 - III ZR 101/14

    Fristlose Kündigung eines Vertrages über betriebsärztliche Leistungen

    Der Umstand, dass ärztliche Behandlungsmaßnahmen durch einen Betriebsarzt typischerweise nur gegenüber den Betriebsangehörigen, nicht aber gegenüber dem Vertragspartner (Arbeitgeber) erbracht werden, steht - wobei diese Leistungen im Übrigen sowieso nur einen Teil der von ihm geschuldeten Tätigkeit ausmachen - dem nicht entgegen (vgl. auch zum "Kassenarztvertrag" bereits RG HRR 1932 Nr. 1440 und RGZ 105, 418;… siehe auch Mugdan aaO S. 913 zum Kündigungsrecht, wenn die ärztlichen Dienste einem Dritten geleistet werden sollen).
  • BGH, 06.12.2024 - V ZR 229/23

    Sachmängelhaftung für die Erneuerung des Dachs eines gekauften Einfamilienhauses

    Der allgemeine Sprachgebrauch ist als allgemeiner Erfahrungssatz revisibel (vgl. RGZ 105, 417, 419; Senat, Urteil vom 2. Mai 1956 - V ZR 157/54, BeckRS 1956, 31373350; Urteil vom 30. November 1990 - V ZR 91/89, NJW 1991, 912, 913 mwN).
  • BGH, 15.12.2011 - IX ZR 85/10

    Rechtsanwaltshaftung: Beginn der Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs …

    Endet die Rechtsbehelfsfrist zum 31. Dezember, so darf der Rechtsberater diesen Tag durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs noch voll ausnutzen, weil die Frist erst mit dem Ablauf dieses Tages endet (RGZ 105, 417, 419 f).
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