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| RG, 17.06.1922 - Rep. I. 358/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zusammenwirkung mehrerer Banken; Akkreditiv
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 105, 48
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 11.07.1957 - VII ZR 226/56
Enteignung und Überleitungsvertrag
Durch die Weiterleitung eines Überweisungsauftrags entstehen daher zwischen der Absendebank und der Empfangsbank keine vertraglichen Beziehungen, wenn eine oder mehrere andere Banken zwischengeschaltet werden (vgl. RGZ 105, 48 [50, 51]; OLG Hamburg, JW 1931, 549; Schoele, Das Recht der Überweisung, 1937, S 197 f; Meyer-Cording, Das Recht der Banküberweisung, 1951, S 74). - BGH, 30.10.1958 - II ZR 161/57
Rechtsmittel
- BGH, 14.07.1958 - II ZR 147/57
Rechtsmittel
Zwischen dem Auftraggeber einer Giroüberweisung und der Empfangsbank entstehen im allgemeinen keine vertraglichen Beziehungen (vgl. RGZ 105, 48, 50: Meyer-Cording, Recht der Banküberweisung S. 74). - BGH, 18.05.1951 - I ZR 82/50
Rechtsmittel
Die Frage, ob Bankinstitute, die bei Ausführung von Überweisungen und ähnlichen Bankgeschäften eingeschaltet werden, als Unterbeauftragte im Sinne des § 664 BGB tätig werden oder Erfüllungsgehilfen der ursprünglich beauftragten Bank sind sowie welche rechtlichen Folgen sich aus der einen oder anderen Auffassung ergeben, ist umstritten (RGZ 78, 310; 105, 48 [51]; vgl. auch 161, 68 [73];… Schoele a.a.O. Seite 196).
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