Rechtsprechung
| RG, 08.02.1923 - IV 86/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Sparkassenbuch; Vertrag zugunsten Dritter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 106, 1
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 73/64
Sparbuch für die Enkelin - Inhaberschaft; Zuwendung auf den Todesfall
Daß eine solche Zuwendung auf den Todesfall durch Rechtsgeschäft unter Lebenden ohne Einhaltung der für Verfügungen von Todes wegen vorgeschriebenen Form rechtlich möglich ist, ergibt sich unmittelbar aus §§ 328 Abs. 2, 331 Abs. 1 BGB (RGZ 106, 1 ff; BGHZ 41, 95 [BGH 29.01.1964 - V ZR 209/61]; BGH NJW 1965, 1913; RGRK § 516 Nr. 29). - BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 71/82
'Alles auf Deinen Namen gegeben' - Erbauseinandersetzung, Zuwendung auf den …
Demgemäß hat die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofes es beständig abgelehnt, derartige Verträge zugunsten Dritter in Anlehnung an § 2301 Abs. 1 BGB den erbrechtlichen Formvorschriften für Verfügungen von Todes wegen zu unterwerfen, auch wenn es sich im Verhältnis zwischen dem Versprechensempfänger und dem Begünstigten, im Valutaverhältnis, um eine unentgeltliche Zuwendung handelte (RGZ 106, 1 ff; 128, 187 ff; BGHZ 66, 8, 11 ff; Urteil vom 14.07.1976 - IV ZR 123/75 = WM 1976, 1130). - BGH, 29.01.1964 - V ZR 209/61
Zuwendung des Wertpapierdepots - §§ 331, 2301 BGB
"Der Inhaber eines Wertpapierdepots kann auf den Zeitpunkt seines Todes durch Vertrag mit seiner Bank zugunsten eines Dritten für diesen einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Bank auf Übereignung der Wertpapiere begründen (Fortführung von RGZ 106, 1).«.Denn dingliche Verträge zugunsten Dritter erkennt die Rechtsprechung für das geltende Recht nicht an (RGZ 66, 97, 99/100; 98, 279, 281/83; 106, 1, 3).
Dagegen kann nach feststehender Rechtsprechung durch Vertrag zugunsten Dritter ohne Einhaltung der für Schenkungen von Todes wegen geltenden Formvorschriften (§ 2301 BGB) dem Dritten ein schuldrechtlicher Anspruch auch dann zugewendet werden, wenn es sich im Verhältnis zwischen dem Versprechensempfänger und dem Dritten (Valutaverhältnis) um eine unentgeltliche (schenkweise) Zuwendung handelt und der Anspruchserwerb des Dritten erst mit dem Tode des Versprechensempfängers eintreten soll (§§ 328, 331 BGB; RGZ 80, 175, 177/78; 88, 137, 138/39; 106, 1, 2/3; 128, 187, 189; RG Recht 1925 Nr. 444 S. 147;… HRR 1930 Nr. 1464 gegen Boehmer, Kipp/Coing, Bartholomeyczik, Nachweise bei BGB-RGRK, 11. Aufl. , § 2301 Anm. 18;… in der Grundrichtung übereinstimmend neuerdings Lange, Erbrecht § 31, Keidel bei Palandt, BGB, 22. Aufl. , § 2301 Anm. 1 sowie - unbeschadet seiner Abweichung von der herrschenden Meinung in der dogmatischen Begründung und in zahlreichen anderen Ergebnissen, insbesondere in der Frage der Haftung für die Nachlaßschulden - Hoffmann, AcP 158, 178 ff, 218 ff; vgl. auch BGHZ 8, 23, 31 sowie das Senatsurteil vom 7. Oktober 1960, V ZR 60/59, WM 1961, 87 unter I 3).
- BGH, 12.11.1952 - IV ZB 93/52
Vorlage an BGH
Dies ist auch der Standpunkt, der ständig in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter der Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuches vertreten worden ist (…RG in SeuffArch aaO; RGZ 80, 175; 106, 1; Warn Rspr 25, 126 [Für die Vollmacht]; HRR 1930, 1464; KG in KGJ 41, A 162).Dass derartige Geschäfte auch zu Umgehungszwecken geschlossen werden können, ist von der Rechtsprechung keineswegs - verkannt worden (RGZ 106, 1 [2]).
- BGH, 14.03.1968 - III ZR 228/65
Grundbuchberichtigungsanspruch auf Eintragung in ungeteilter Erbengemeinschaft - …
Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (RGZ 106, 1, 2; BGHZ 8, 23, 31 [BGH 12.11.1952 - IV ZB 93/52]/32) stellen Verträge, die eine lebzeitige Zuwendung auf den Todesfall durch eine Mittelsperson zum Gegenstand haben, keine Schenkungsversprechungen im Sinne des § 2301 Abs. 1 EGB dar, sondern begründen vielmehr gemäß § 331 BGB ein Forderungsrecht für einen Dritten, stellen also eine Handschenkung des Versprechens empfängers an den Dritten dar. - BVerwG, 28.11.1962 - V C 45.62
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kapitalabfindung nach dem Altsparerrecht - …
Entscheidend für diese Frage ist bei Verträgen zugunsten Dritter das Verhältnis zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger (RGZ 106, 1).
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