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Rechtsprechung
   RG, 12.12.1922 - III 126/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,836
RG, 12.12.1922 - III 126/22 (https://dejure.org/1922,836)
RG, Entscheidung vom 12.12.1922 - III 126/22 (https://dejure.org/1922,836)
RG, Entscheidung vom 12. Dezember 1922 - III 126/22 (https://dejure.org/1922,836)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 106, 26
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.12.1970 - II ZR 132/68

    Voraussetzungen für das Zustandekommen vertraglicher Beziehungen - Anforderungen …

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß sich die Banken im Akkreditivverkehr streng innerhalb der Grenzen des erteilten formalen und präzisen Auftrags halten müssen (RGZ 106, 26, 30; BGH LM Nr. 1 und 2 zu § 780 BGB).
  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 209/58
    Diese besondere Sorgfaltspflicht der Bank bei der Prüfung der vorgelegten Dokumente wird hauptsächlich damit begründet, daß die akkreditierende Bank regelmäßig keine genügenden Branche- und Warenkenntnisse besitzt und die näheren Vereinbarungen zwischen dem Akkreditivbesteller und dem Akkreditierten nicht zu übersehen vermag, so daß selbst geringfügige Abweichungen von den Weisungen des Auftraggebers diesem beträchtlichen Schaden zufügen können (RGZ 97, 144; 106, 26, 30; 114, 268, 271; BGH LM § 780 BGB Nr. 2;… BGB-RGRK 11. Aufl. Anm. 17 vor § 783).
  • BGH, 24.03.1958 - II ZR 51/57

    Rechtsmittel

    Die beteiligte Bank muß sich bei dieser Prüfung streng innerhalb der Grenzen das erteilten, formalen und präzisen Auftrags halten (RGZ 106, 26, 30).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 15 U 109/96

    Wirksame Erledigung eines Akkreditivauftrags gegen ein gerichtliches …

    Denn die Klägerin richtete den Akkreditivauftrag über ihre Hausbank unmittelbar an die Beklagte; dies ergibt sich aus dem Auftragsschreiben der Hausbank vom 17.1.1995.Nach Erledigung des Akkreditivauftrages durch die Beklagte kann die Klägerin als Auftraggeberin Rückgewähr der der Beklagten hierzu überlassenen Mittel nach § 667 1. Fall BGB nur dann unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen verschuldeter Unmöglichkeit der Herausgabe des Erlangten (§§ 275, 276 BGB) bzw. der Verletzung von Pflichten aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag verlangen, wenn sie die Ausführung des Auftrages nicht gegen sich gelten zu lassen braucht (vgl. RGZ 106, 26, 31 f.; RGZ 114, 268, 271; BGH WM 1958, 1542, 1543 unter I.;… Staub/Canaris, Großkomm. HGB, Bankvertragsrecht 4. Aufl., Rdnrn. 949 f. m. w. N. auf das Schrifttum).
  • BGH, 09.01.1958 - II ZR 146/56

    Rechtsmittel

    Im Akkreditivverkehr müssen sich die Banken streng innerhalb der Grenzen des erteilten formalen und präzisen bankmässigen Auftrages halten (RGZ 97, 144; 106, 26, 30).
  • BGH, 06.06.1963 - VII ZR 201/62

    Rechtsmittel

    Der Beklagte hat, wie aus § 670 BGB folgt, keinen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen, die er in unbefugter Abweichung von den erteilten Weisungen gemacht hat (RGZ 106, 26, 31; 114, 268, 271; Staudinger-Nipperdey § 665 Anm. 19, 27, 28).
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