Rechtsprechung
| RG, 21.03.1923 - I 203/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Spedition; Freizeichnung von der Haftpflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 106, 386
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs; …
Das Berufungsgericht hat sich ferner - an sich ebenfalls richtigerweise - verpflichtet gesehen zu prüfen, ob in diesen Werkmilchabzügen ein Mißbrauch der nach den §§ 1 und 2 MFG bestehenden Monopolstellung der Beklagten, also ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne der §§ 138, 826 BGB (…BGB-RGRK 11. Aufl. § 138 Anm. 28 und § 826 Anm. 46), liegt; es ist jedoch insoweit schon im Ausgangspunkt einem Rechtsirrtum unterlegen, indem es den von ihm angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 99, 107; 106, 386; 133, 388; 143, 24, 28) irrigerweise eine abschließende allgemeingültige Begriffsbestimmung des Monopolmißbrauchs entnommen und sich damit selbst einen zu engen Prüfungsmaßstab gesetzt hat. - BGH, 06.03.1956 - I ZR 154/54
Haftungsbegrenzung des Spediteurs
Dazu führt das Berufungsgericht unter Hinweis auf RGZ 135, 174 zutreffend aus, daß die Rechtsgültigkeit der in § 54 Abs. a Ziff 2 der ADSp enthaltenen, auch die durch leitende Angestellte oder den Spediteur selbst angerichteten Schäden (abgesehen von der Haftung für Vorsatz - § 276 Abs. 2 BGB -) betreffenden Haftungsbegrenzung nach Einführung der Speditionsversicherung und nach der auf Grund gemeinsamer Verhandlungen und Vereinbarung der maßgeblichen Vertreter des Speditionsgewerbes und der Auftraggeberverbände zustandegekommenen Neufassung der ADSp vom 7. Juli 1927 und 1. Juli 1930 (jetzige Fassung vom 1. Juli 1951) aus dem Gesichtspunkte des früher angenommenen Mißbrauchs der Machtstellung der Spediteure, (RGZ 102, 396 [397]; 103, 82 [84]; 106, 386 [388]; JW 1922, 1533) an und für sich nicht mehr anzuzweifeln sei. - OLG Koblenz, 28.09.1999 - 1 U 1044/96
Verpflichtung eines Energieversorgungsunternehmens zur Abnahme der von einer …
Unzulässig und mit dem Kontrahierungszwang in § 2 StromEG unvereinbar wäre es nur, wenn das Energieversorgungsunternehmen eine Vertragsdurchführung schlechthin verweigern oder einen Vertragsschluss von unbilligen oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig machen würde (vgl. RGZ 103, 82; RGZ 106, 386; 132, 273). - BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54
Rechtsmittel
Die Frage, ob die Beklagte durch Ausnutzung ihrer bevorzugten Stellung gegen die guten Sitten verstoßen hat, hat das Berufungsgericht unter Beachtung der hierzu von dem Reichsgericht entwickelten Rechtsprechung bejaht (RGZ 106, 386 [388]; 115, 218; 142, 20 [28]; RG JW 1931, 2719).
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