Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   RG, 16.12.1922 - V 21/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,1
RG, 16.12.1922 - V 21/22 (https://dejure.org/1922,1)
RG, Entscheidung vom 16.12.1922 - V 21/22 (https://dejure.org/1922,1)
RG, Entscheidung vom 16. Dezember 1922 - V 21/22 (https://dejure.org/1922,1)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1922,1) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 106, 68
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (85)

  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines …

    Entsprechend hat bereits das Reichsgericht § 179 BGB unter Berufung auf den allgemein anerkannten Rechtsgedanken des im Verkehrsinteresse erforderlichen Vertrauensschutzes auch in dem Fall für entsprechend anwendbar erachtet, dass der Vertretene zwar existiert, aber zur Vornahme eines Geschäfts, wie es abgeschlossen wurde, rechtlich nicht in der Lage ist, weil es ihm insoweit an der Rechtsfähigkeit mangelt (vgl. RGZ 106, 68, 71 ff in einem Fall, in dem der Liquidator ein über den Liquidationszweck hinausgehendes, nicht genehmigungsfähiges Geschäft abgeschlossen hatte).
  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

    Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

    Demgegenüber bezieht sich die Regelung des § 179 BGB, die einen im Interesse der Verkehrssicherheit eingeführten Fall der Vertrauenshaftung darstellt (vgl. RGZ 106, 68, 70; BGHZ 39, 45, 51; BGH, Urteil vom 2. Februar 2000 - VIII ZR 12/99 - NJW 2000, 1407, 1408), im Kern auf das Vertrauen, daß der Vertreter für den Vertretenen bindend handeln kann, nicht aber darauf, daß der Vertreter die in welchen Vorschriften auch immer angeordneten Förmlichkeiten zutreffend beachtet.

    Dementsprechend trägt selbst der Vertreter ohne Vertretungsmacht grundsätzlich nicht das Risiko sonstiger Mängel des Vertretergeschäfts (vgl. RGZ 106, 68, 70 f).

  • LG Essen, 16.03.2015 - 56 KLs 10/14

    Kunstberater Achenbach vor Gericht

    Rn. 237 Fall 21/22 der Anklage.

    Rn. 441 2. Die einzelnen Erwerbsvorgänge (Fälle 15, 16, 17, 18, 19/20 und 21/22 der Anklage) hat der Angeklagte den Feststellungen entsprechend geschildert.

    Allerdings muss berücksichtigt werden, dass sich die an B7 veräußerten Fahrzeuge im allerhöchsten Preissegment des Oldtimer-Marktes bewegten, so dass die Provisionen in absoluten Zahlen äußerste hohe Beträge ergaben: Beispielhaft der G5 (Fall 21/22 der Anklage): Der (wahre) Einkaufspreis betrug 8.500.000,00 Euro, die dreiprozentige Provision hätte also bei 255.000,00 Euro gelegen.

    Dies betrifft die Fälle 3/4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16, 17, 18, 19/20, 21/22, 24/25, 26/27, 28/29 und 30/31.

    Tatkomplex 2: Erwerb von Oldtimern für B7 (Fälle 15, 16, 17, 18, 19/20 und 21/22 der Anklage).

    Fall 21/22 der Anklage.

    Dies ist die Einzelstrafe für Fall 21/22 der Anklage mit einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht