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Rechtsprechung
   RG, 19.12.1922 - II 56/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,248
RG, 19.12.1922 - II 56/22 (https://dejure.org/1922,248)
RG, Entscheidung vom 19.12.1922 - II 56/22 (https://dejure.org/1922,248)
RG, Entscheidung vom 19. Dezember 1922 - II 56/22 (https://dejure.org/1922,248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ansprüche aus Vergleich; Schadensersatz.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 106, 86
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 90/84

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf tatsächliches Tätigwerden entsprechend seinem …

    Von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung jedoch in bestimmten Fällen Ausnahmen zugelassen, nämlich dann, wenn dem Gläubiger mit einem bloßen Geldersatz nicht mehr geholfen ist oder wenn es ihm nicht zuzumuten ist, sich mit einer bestimmten Geldleistung anstelle einer Sachleistung abfertigen zu lassen (vgl. MünchKomm- Emmerich, § 280 Rz 5; BGH WM 1971, 1412, 1414; RGZ 106, 86, 88).
  • BGH, 27.02.1974 - VIII ZR 206/72

    Konsequenzen des Bestehens von Einreden auf den Verzugseintritt - Voraussetzungen …

    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Vergleich seinem Wesen nach ein gegenseitiger Vertrag ist (…Reimer Schmidt bei Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. Vorbem. vor § 320 Rdn. 13) oder ob ein Vergleich nur dann als gegenseitiger Vertrag anzusehen ist, wenn die im Vergleich übernommenen Verpflichtungen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, wie es § 320 BGB voraussetzt (RGZ 106, 86, 87).
  • BAG, 16.10.1969 - 2 AZR 373/68

    Abfindungssumme - Arbeitnehmertod

    Es ist schon zweifelhaft, ob der Vergleich im all gemeinen ein gegenseitiger Vertrag ist (vgl, die hierzu geäußerten Zweifel bei Esser, Schuldrecht, 2, Aufl , § 168, S, 6 9 1, 694;… Molitor, Schuldrecht, II, Teil, 3" Aufl., § 24 II 1, S. 147; Hofstetter, BB 1963, 1459 ff« RGZ 106, 86).
  • LG Stuttgart, 30.10.2002 - 27 O 211/02

    Wirksamkeit eines Rücktritts nach einem keine synallagmatischen …

    Dies ist im Grundsatz auch die Meinung der Reichsgerichtsrechtsprechung (RGZ 93, 290, 291), die nur im Einzelfall aus den Abreden der Vergleichsparteien eine Anwendung der §§ 320 ff BGB ausschließen will (zweifelnd aber schon RGZ 106, 86, 87).
  • BGH, 27.09.1971 - II ZR 43/70

    Einsetzung von Eltern für die Verwaltung von Wertpapieren im Todesfall - Übergang …

    Allerdings ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB zwar im allgemeinen in Geld zu leisten ist (RGZ 107, 15, 17/18), daß aber etwas anderes gilt, wenn, wie hier, die Herausgabe von Wertpapieren geschuldet war und dem Anspruch des Gläubigers, so gestellt zu werden, wie er bei ordnungsmäßiger Erfüllung gestanden hätte, durch Beschaffung und Leistung gleichartiger Papiere besser als durch eine Geldzahlung genügt werden kann (vgl. RGZ 93, 281, 284/5; 106, 86, 88).
  • BGH, 16.12.1954 - IV ZR 118/54

    Rechtsmittel

    Die Anwendung des Grundsatzes in dieser Form ist in Rechtslehre und Rechtsprechung auch unbedenklich bejaht worden, wenn es sich bei der zerstörten oder entzogenen Sache um eine vertretbare Sache oder eine Handelsware handelt (RGZ 93, 281 [284]; 106, 86 [88]; 126, 401 [403]).
  • BGH, 12.05.1960 - VII ZR 64/59

    Rechtsmittel

    Das ergibt sich schon daraus, daß der Vergütungsanspruch in aller Regel viel geringer ist als der Wert der verwahrten Sache (vgl. für ähnlich gelagerte Fälle, in denen gleichfalls die Anwendung des § 320 BGB verneint wurde, RGZ 106, 86, 87 und 108, 137, 138).
  • BGH, 09.05.1958 - VI ZR 126/57

    Rechtsmittel

    Der Kläger hatte daher in diesem Falle einen Anspruch auf Lieferung gleichwertiger Gattungs- und Handelsware, solange deren Beschaffung der Beklagten möglich war (RGZ 93, 281 [284]; 106, 86; RG JW 1925, 476 und JW 1926, 1541).
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