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| RG, 03.03.1924 - IV 386/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 108, 105
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (1)
- RG, 08.11.1917 - IV 253/17
Bestimmung des anwendbaren Rechts bei der Beerbung von Ausländern
Auszug aus RG, 03.03.1924 - IV 386/23
Die Revision wendet aber ein, § 812 Abs. 2 beziehe sich nur auf sog. abstrakte Schuldanerkenntnisse, nicht auch auf Anerkenntnisse, die Bestandteil eines gegenseitigen Vertrags seien, und hier handle es sich um ein Anerkenntnis der letzteren Art. Daran ist richtig (vgl. Urteil des RG. vom 8. November 1917 IV 253/17), daß § 812 Abs. 2 nur abstrakte, selbständige, von ihrem Bestimmungsgrunde, der sog. causa, losgelöste Verträge im Auge hat, durch die das Bestehen oder das Nichtbestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird, namentlich die Fälle des § 781 und des § 397 Abs. 2 BGB.
- BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55
Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages
Dazu ist zu sagen: Daß bei Abschluß eines Vertrages ein beiderseitiger Irrtum in der Beurteilung der Rechtslage ein Fehlen der Geschäftsgrundlage sein kann, wenn ohne diesen beiderseitigen Rechtsirrtum der Vertrag nicht, wie geschehen geschlossen worden wäre, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie sie das Berufungsgericht angeführt hat, anerkannt (RGZ 108, 105 ff; 122, 200, 203; BGH Urteil vom 15. September 1951 IV ZR 15/51 IMBGB § 242 - Bd. - Nr. 1). - AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18
Regulierungszusage einer Versicherung als deklaratorisches Anerkenntnis
Hierzu führt der BGH in der bereits zitierten Entscheidung denn auch weiter aus: "Hinzuzufügen ist lediglich noch, daß - wenn sich beide Parteien im Irrtum über die objektive Grundlage ihres zumindest vergleichsähnlichen Schuldanerkenntnisvertrages befunden haben - das Festhalten des Schuldners an seinem Schuldanerkenntnis durch den Gläubiger im allgemeinen einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt (vgl. hierzu Planck, BGB, § 781 Anm. 5; RGZ 108, 105), so daß damit für den Rechtsverkehr das notwendige, aber auch ausreichende Korrektiv für solche nur bestätigende Schuldanerkenntnisverträge vorhanden ist.Demgegenüber ist jedoch der alleinige Irrtum des Anerkennenden über das Bestehen einer Schuld als sog. Motivirrtum rechtlich unbeachtlich (vgl. RGZ 108, 105)." (NJW 1963, 2316, beck-online).
- OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 84/18
Erfüllung einer Todesfallleistung durch die Lebensversicherung: Auszahlung auf …
Ohnehin wäre hierfür auch kein Anfechtungsgrund ersichtlich; denn die Behauptung, er habe sich damals nicht für bezugsberechtigt gehalten und deshalb seinem Sohn die Einziehung der Versicherungsleistung ermöglicht, an der er selbst Interesse gehabt habe, stellt lediglich einen nach Maßgabe der §§ 119 ff. BGB unbeachtlichen Irrtum über den Beweggrund dar, der nicht zugleich einen solchen in der Erklärung hervorgerufen hat (vgl. RG, Urteil vom 3. März 1924 - IV 386/23, RGZ 108, 105, 108).
- BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62 Das ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs (vgl. RGZ 108, 105/110; 122, 200; 141, 240/259; BGHZ 2, 176; 25, 390; weitere Nachweise in BGB-RGRK 11, Aufl. § 242 Anm, 55 ff).
Jedoch hat das Reichsgericht in zahlreichen anderen Fällen dem beiderseitigen Rechtsirrtum bei der Lehre von der Geschäftsgrundlage sehr wohl Beachtung geschenkt (RGZ 108, 105; 112, 215/218; 122, 200; 126, 243; 141, 240/259; RG JW 1928, 400; JW 1929, 1456; JW 1932, 1132; Warn 1930 Nr. 93).
- BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1199/68
Verpflichtung zum Schadensersatz auf Grund der Verletzung eines Maklervertrages - …
Auch wenn man mit der Revision das Vorliegen eines Vergleiches ablehnt und davon ausgeht, daß ein Schuldanerkenntnis abgegeben worden ist (RGZ 108, 105, 107), vermag das weder einen Provisions-, noch im Hinblick auf die Umwandlung einen Darlehensrückzahlungsanspruch der Ehefrau des Beklagten zu rechtfertigen. - BGH, 20.04.1967 - III ZR 59/65
Inanspruchnahme aus einem selbstständigen Schuldversprechen - Auslegung einer …
Denn falls der Beklagte - wie er vorgetragen hat - über das Verhältnis der Makler zueinander im unklaren gewesen und irrig der Meinung gewesen sein sollte, der Makler La. allein habe einen Vermittlungsauftrag, so läge nicht ein zur Anfechtung berechtigender Erklärungsirrtum, sondern - ebenso wie wenn er eine in Wirklichkeit nicht bestehende Verbindlichkeit anerkannt hätte (vgl. RGZ 108, 105, 108; LM zu BGB § 781 Nr. 2 Bl. 3) - ein unbeachtlicher Irrtum im Beweggrund vor. - BGH, 20.12.1963 - IV ZR 140/63
Rechtsmittel
Damit nimmt die Klägerin im Verfahren eine Stellung ein, die mit dem von ihr früher betätigten Verhalten nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbar ist und deshalb die Arglisteinrede begründet (vgl. RGZ 87, 281, 283; 108, 105, 110). - BGH, 31.03.1952 - III ZR 142/51
Rechtsmittel
In einem solchen Falle würde es daher mindestens gegen Treu und Glauben verstossen, wenn der Pächter den Kläger an diesem Vertrag festhalten wollte (vgl. RGZ 108, 105 [110]; 126, 243 [244]). - BGH, 20.12.1963 - IV ZR 141/63
Rechtsmittel
Damit nimmt der Kläger im Verfahren eine Stellung ein, die mit dem von ihm früher betätigten Verhalten nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbar ist und deshalb die Arglisteinrede begründet (vgl. RGZ 87, 281, 283; 108, 105, 110). - BGH, 29.06.1970 - III ZR 19/67
KFZ-Haftpflichtversicherer - Versicherungsfall - Beteiligung
Mit dieser rechtlichen Würdigung der Parteiabreden hat das Berufungsgericht das Wesen des selbständigen Schuldversprechens verkannt: Selbständig (abstrakt) ist ein Schuldversprechen nur dann, wenn seine causa, sein unmittelbarer Zweck oder Bestimmungsgrund, nicht Inhalt des Vertrages ist, durch den das Schuldversprechen gegeben wird (RG in JW 1906, 463; RGZ 108, 105, 107 zu § 781 BGB). - BGH, 01.12.1967 - VI ZR 126/66
Abgrenzung zwischen Auslegung und Geschäftsgrundlage eines Vergleichs i.R.d. …
- BGH, 24.05.1956 - II ZR 33/55
Rechtsmittel
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 105/52
Rechtsmittel
- BGH, 22.12.1952 - III ZR 366/51
Rechtsmittel
- BGH, 04.02.1965 - VII ZR 43/63
Unbeachtlicher Irrtum im Beweggrund - Inhaltsirrtum bei einem Rechtsgeschäft mit …
- BGH, 16.10.1958 - VII ZR 141/57
Rechtsmittel
- BGH, 11.01.1956 - V ZR 187/54
Rechtsmittel
- BGH, 23.03.1954 - I ZR 181/52
Rechtsmittel
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