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| RG, 25.01.1924 - II 286/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 108, 58
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.06.1981 - VI ZR 28/80
Kauf eines Rittergutes unter der Bedingung des Verkaufs eines alten Grundstücks …
Nach Auffassung des Berufungsgerichts können die Kläger im Wege des Schadensersatzes (vgl. RGZ 108, 58, 59) die Löschung der ihrem Grundstückserwerb entgegenstehenden Rechte der Beklagten nach § 826 BGB deshalb nicht verlangen, weil sie der Beklagten keinen Verstoß gegen die guten Sitten vorwerfen können. - OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 156/02
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vereitelung der Erfüllung eines …
Gerade weil dies durch die Veräußerung wissentlich verhindert wurde, ist der Geschädigte in einer derartigen Situation nicht darauf angewiesen, anstatt etwaigen Geldersatzes lediglich Rückgewähr an den - sodann von ihm in Anspruch zu nehmenden früheren Berechtigten - zu begehren, sondern kann den Schädiger unmittelbar auf Rechtsübertragung in Anspruch nehmen (siehe bereits RGZ 108, 58, 59; heute etwa BGH NJW 1992, 2152, 2153;… vgl. auch Staudinger-Oechsler (2003), Rn. 228 zu § 826 BGB). - BGH, 11.12.1959 - 4 StR 492/59
Rechtsmittel
Denn dieser Revisionssenat besteht nicht mehr (vgl. BGHSt 11, 15, 17 [BGH 04.10.1957 - 2 StR 330/57], ferner RGSt 58, 383, 425; 60, 178, 411; 61, 79, 341, 367; 63, 250; 65, 338, 352; RGZ 108, 58). - BGH, 25.09.1952 - IV ZR 11/52
Rechtsmittel
Es bedarf aber keiner Entscheidung, ob bei Bejahung einer unerlaubten Handlung die Kläger nicht die Auflassung des Hausgrundstücks auf Grund des § 249 BGB als Herstellung des Zustandes verlangen könnten, der ohne das Dazwischentreten der Beklagten zu 2) und 3) bestehen würde (vgl. RGZ 108, 58).
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