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Rechtsprechung
   RG, 28.03.1925 - V 323/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1925,160
RG, 28.03.1925 - V 323/24 (https://dejure.org/1925,160)
RG, Entscheidung vom 28.03.1925 - V 323/24 (https://dejure.org/1925,160)
RG, Entscheidung vom 28. März 1925 - V 323/24 (https://dejure.org/1925,160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 110, 356
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 26.10.2010 - 5 W 214/10

    Pflicht des Grundbuchamts zur Bekanntmachung von Eintragungsmitteilungen …

    Hat der Notar den Antrag gemäß § 15 GBO eingereicht, so folgt aus den "allgemeinen Vertretungsregeln" jedoch lediglich, dass die Nachricht auf jeden Fall dem Notar als Vertreter des Antragstellers im Eintragungsverfahren zu übermitteln ist (vgl. RG, Urteil vom 28.3.1925 - V 323/24, RGZ 110, 356; BGH, Urteil vom 9.7.1958 - V ZR 5/57, BGHZ 28, 104).
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 5/57

    Rechtsmittel i. S. des § 839 Abs. 3 BGB

    Im ersteren Fall erhält nämlich der Notar die Entscheidungen des Grundbuchamts, einschließlich der Eintragungsbekanntmachungen (RGZ 110, 356, 361; KG DNotZ 1933, 372) und ist damit zu einer Überprüfung des Vollzugs der von ihm gestellten Eintragungsanträge in der Lage.
  • BGH, 15.05.1963 - VIII ZR 20/62
    Unter diesem Gesichtspunkt könnte die Klägerin nunmehr den Neuabschluß eines Vertrages mit einer Wertsicherungsklausel solcher Art verlangen, wie sie die Beklagte bei schwebender Unwirksamkeit hätte zugestehen müssen (…vgl. BGH Urt. v. 25. April 1952 - V ZR 67/51 - LM KRG 45 Art. IV Nr. 4; RGZ 110, 356, 364 f; 129, 357, 382).
  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 157/87

    Auslegung einer mit einem Erbbaurechtsvertrag verknüpften Ankaufsvereinbarung.

    Bei Verletzung dieser Pflicht können sie unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes verpflichtet sein, ihre Vertragspartner so zu stellen (§ 249 Satz 1 BGB; vgl. auch BGHZ 54, 71, 73) [BGH 22.05.1970 - V ZR 130/67], als sei die Genehmigung erteilt, mit der Folge, daß die Erfüllung des Vertrages gefordert werden kann (…vgl. Senatsurt. v. 25. April 1952 aaO; RGZ 110, 356, 364; 129, 357, 382;… BGB-RGRK/Steffen 12. Aufl. § 162 Rdn. 9;… Soergel/Wolf, BGB 12. Aufl. § 162 Rdn. 5).
  • BGH, 15.11.1966 - V BLw 13/66

    Verkauf eines Ackergrundstücks - Versagung einer Genehmigung - Ausübung eines …

    Dieser Sachlage habe die Rechtsprechung schon bisher mehrfach Rechnung getragen, wie sich aus Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 110, 356) und des Oberlandesgerichts Frankfurt (DNotZ 1961, 329) ergebe.
  • BGH, 25.04.1952 - V ZR 67/75

    Rechtsmittel

    Dagegen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine Vertragspartei, die eine zur Wirksamkeit des Vertrages notwendige behördliche Genehmigung hintertreibt, ihrem Vertragsgegner unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes verpflichtet sein kann, ihn so zu stellen, wie wenn die Genehmigung erteilt worden wäre, und daß unter diesem Gesichtspunkt unter Umständen auch die Erfüllung des Vertrages gefordert werden kann (RGZ 110, 356 [364 f]; 129, 357 [382 f]).
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