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Rechtsprechung
   RG, 10.01.1925 - I. 106/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1925,57
RG, 10.01.1925 - I. 106/24 (https://dejure.org/1925,57)
RG, Entscheidung vom 10.01.1925 - I. 106/24 (https://dejure.org/1925,57)
RG, Entscheidung vom 10. Januar 1925 - I. 106/24 (https://dejure.org/1925,57)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Einziehung von Wechseln in ausländischer Währung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 110, 47
  • RGZ 110, 48
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches …

    Sie müßte bei den beteiligten Verkehrskreisen Zustimmung gefunden und während eines längeren Zeitraums bestanden haben (RGZ 110, 47, 48;… BGH Urt. v. 27. Oktober 1951, II ZR 102/50, NJW 1952, 257;… Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. § 157 Rdn. 35).
  • BGH, 02.05.1984 - VIII ZR 38/83

    Geltung eines ausländischen Handelsbrauchs für ein zwischen deutschen Kaufleuten …

    Insbesondere kommt es darauf an, ob es sich bei der "Übung" um eine im Verkehr der Kaufleute untereinander verpflichtende Regel handelt, die auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der beteiligten Kreise zugrunde liegt (…Ratz a.a.O. Anm. 28;… Schlegelberger/Hefermehl, HGB, 5. Aufl. § 346 Rdn. 1; RGZ 110, 47 ff; BGH, Urteil vom 27. Oktober 1951 - II ZR 102/50 = NJW 1952, 257).
  • BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 175/84

    Verlust der Berufung des Verkäufers auf Verspätung einer Mängelrüge

    Es ist zwar zweifelhaft, ob das Berufungsgericht - was es zulässigerweise hätte tun dürfen (vgl. RGZ 90, 102, 104; 110, 47, 49) - dem Landgericht, das das Bestehen eines derartigen Handelsbrauches unter Bezugnahme auf seine eigene Sachkunde (§ 114 GVG) verneint hat, in diesem Punkt folgen wollte.
  • BGH, 12.12.1953 - VI ZR 242/52
    Dies wäre nicht ausreichend gewesen, da von einer Verkehrssitte nur dann die Rede sein kann, wenn sich bei allen an dem betreffenden Zweige des Verkehrslebens beteiligten Kreisen einheitliche Anschauungen herausgebildet haben (RGZ 69, 150 [153]; 75, 338 [341]; 110, 47 [48]).
  • BGH, 02.07.1980 - VIII ZR 178/79

    Feststellung eines Handelsbrauchs - Tatsächliche Übung - Allgemeine …

    Auch das angefochtene Urteil unterscheidet nicht eindeutig zwischen "Handelsüblichkeit" (vgl. zu diesem Begriff BGH Urteil vom 13. März 1964 - Ib ZR 117/62 = NJW 1964, 1274, 1275;… Ratz in HGB-RGRK, 3. Aufl. § 346 Anm. 73;… Schlegelberger/Hefermehl, HGB, 5. Aufl. § 346 Rdn. 5) und "Handelsbrauch" (vgl. dazu RGZ 110, 47, 48;… BGH Urteil vom 27. Oktober 1951 aaO;… Senatsurteil vom 1. Dezember 1965 aaO).
  • BGH, 22.10.1973 - II ZR 37/72
    Insoweit ist die Beurteilung der Kammer für Handelssachen, die einem Sachverständigengutachten gleichwertig ist (§ 114 GVG; vgl. RGZ 110, 47, 49), an die Stelle des Gutachtens des Sachverständigen Semmler getreten.
  • BGH, 27.10.1951 - II ZR 102/50

    Anspruch des HM auf Courtage bei Nichtausführung des vermittelten Geschäfts

    Was zum die Ausführungen der Revision betrifft, das Berufungsgericht habe den Begriff des Handelsbrauches verkannt, so ist ihr darin zuzustimmen, daß es zur Bildung einer Handelsusance eines gewissen Zeitraumes, der Zustimmung der Beteiligten und der tatsächlichen Übung bedarf (RGZ 110, 47 [48]).
  • BGH, 02.03.1961 - VII ZR 15/60

    Übliche Provision eines HV bei aus dem Rahmen fallenden Aufträgen, einseitige …

    Zwar ist es in der Regel zulässig, auf die Sachkunde der kaufmännisch besetzten Kammer für Handelssachen zurückzugreifen (RGZ 110, 47, 48 f).
  • BGH, 25.02.1958 - VIII ZR 16/57

    Rechtsmittel

    Zur Anordnung einer neuen Begutachtung war aber das Berufungsgericht nicht verpflichtet (vgl. RGZ 110, 47, 49, BGH LM § 286 ZPO (C) Nr. 10 und (E) Nr. 6, Baumbach-Lauterbach ZPO 24. Aufl. § 286 Anm. 3 B), es durfte sich vielmehr, ohne daß ihm hieraus der Vorwurf eines Verfahrensverstoßes gemacht werden könnte, auf das von dem Landgericht eingeholte Gutachten des Sachverständigen D. stützen, in dem eindeutig zum Ausdruck kommt, daß Normvorschriften nicht bestehen und daß die für andere gummielastische Bänder in Anlehnung an frühere Normvorschriften bestehende Handelsüblichkeit, nur mit einem Vorspann des Gewichtes von 10 m des Bandes zu messen, für die streitige Perlonspitze nicht in Betracht kommen könne.
  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 19/57

    Rechtsmittel

    Nach pflichtmäßigem Ermessen durfte das Berufungsgericht, wie sich aus § 412 ZPO ergibt, von der Wiederholung der Begutachtung durch Einholung eines anderen Gutachtens im zweiten Rechtszuge absehen (RGZ 110, 47, 49; RG Warn Rspr 1938, Nr. 64; Wieczorek GVG § 114 Buchst. D).
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