Rechtsprechung
| RG, 02.07.1925 - IV. 154/25 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vereinigungsfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 111, 199
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.04.1974 - VI ZR 132/72
Rechtswirkungen einer Nichteinstellungsabrede
Die Erwägungen, die das Reichsgericht zur Bejahung eines Verstoßes des mit § 75 f HGB im wesentlichen gleichlautenden § 152 Abs. 2 GewO gegen die Garantie des Art. 159 Satz 2 WRV geführt hatten (RGZ 111, 199, 201 ff), lassen sich auf § 74 f HGB und sein Verhältnis zu Art. 9 Abs. 3 GG schon deshalb nicht übertragen, weil § 152 GewO anders als § 75 f HGB sachlich auf "Verabredungen... zum Schutze der Erlangung günstiger Lohn und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittels Einstellung der Arbeit oder Entlassving der Arbeiter", also auf spezifische koalitionsmäßige 10 -. - BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52
Hutfabrikant
Auch das Reichsgericht hat sie in den Entscheidungen vom 2. Juli 1925 (RGZ 111, 199 [202]) und vom 11. Februar 1926 (RGZ 113, 33, [36-37]) verschieden beurteilt.
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