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Rechtsprechung
   RG, 17.09.1925 - IV 159/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1925,4
RG, 17.09.1925 - IV 159/25 (https://dejure.org/1925,4)
RG, Entscheidung vom 17.09.1925 - IV 159/25 (https://dejure.org/1925,4)
RG, Entscheidung vom 17. September 1925 - IV 159/25 (https://dejure.org/1925,4)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ausstattungsversprechen; Leibrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 111, 286
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …

    Das Reichsgericht (RG) hat eine Leibrente u. a. verneint bei nicht fest bestimmten lebenslänglich wiederkehrenden Bezügen (z. B. Altenteil und allgemein gehaltene Unterhaltszusagen; vgl. RG-Urteile vom 5. April 1922 V 591/21, RGZ 104, 272; vom 23. September 1932 VII 94/32, RGZ 137, 259) sowie bei fest bestimmten Bezügen, wenn die Leistungspflicht an die Bedürftigkeit des Berechtigten oder die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten geknüpft ist (z. B. RG-Urteil vom 17. September 1925 IV 159/25, RGZ 111, 286).
  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den …

    Gerade mittels der sog. Isolierungstheorie werden solche wiederkehrenden Bezüge aus dem bürgerlich-rechtlichen Begriff "Leibrente" ausgegrenzt, die dem Grunde und der Höhe nach von der Unterhaltsbedürftigkeit des Empfängers und/oder der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten abhängen, so insbesondere bei Unterhalts- und Ausstattungsrenten (RG-Urteile vom 14. Mai 1914 IV 655/13, Rechtsprechung des Reichsgerichts - WarnRspr - 1914 Nr. 243; vom 17. September 1925 IV 159/25, RGZ 111, 286;… Staudinger/Amann, a.a.O., Rdnr. 9;… Pecher in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 759 Rdnr. 8, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 28.11.1967 - II 72/63

    Scheidungsvereinbarung - Unterhalt - Scheidungsurteil - Unterhaltspflicht - …

    Unbeschadet der deshalb in dem Urteil des RG IV 25/34 vom 5. Juli 1934 (RGZ 145, 119) angestellten Erwägungen waren somit §§ 323, 795, 767 Abs. 1 ZPO -- ausgenommen den Fall einer Wiederverheiratung mit dem genannten Manne -- auf den Unterhaltsvergleich anwendbar (vgl. dazu bei anderem Sachverhalt Urteile des RG IV 159/25 vom 17. September 1925, RGZ 111, 286, und IV 277/35, a. a. O.).
  • RG, 19.03.1936 - IV 277/35

    1. Wann ist der Unterhaltsvertrag geschiedener Ehegatten als Leibrentenvertrag …

    Dieser Begriff ist nicht erfüllt, wenn die Einzelleistungen von künftigen wirtschaftlichen Voraussetzungen abhängen (RGZ 137, 259) oder nur unter dem Vorbehalt gleichbleibender Verhältnisse zugesagt sind (RGZ 111, 286).
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