Rechtsprechung
| RG, 20.11.1925 - II 576/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gesellschaft m.b.H.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 112, 273
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 29.05.1967 - II ZR 105/66
Zulässigkeit einer Stimmrechtsbindung
Diesen Standpunkt hat allerdings das Reichsgericht (RGZ 112, 273, 279; 119, 386, 388; 133, 90, 95; 160, 257, 262; 170, 358, 371/72; JW 1927, 2992) vertreten.Es führt aus (RGZ 160, 257, 262), "ein unmittelbarer Erfüllungszwang, sei es auf Grund des § 894 ZPO, sei es auf Grund der §§ 887, 888 ZPO, sei mit den Vorschriften über die Willensbildung der Gesellschafterversammlung unvereinbar", und (RGZ 112, 273, 279) "es gehe nicht an, durch äußeren Zwang in die Willensbildung eines Körperschaftsorgans, als das sich die Gesellschafterversammlung darstellt, einzugreifen".
- BGH, 08.02.1993 - II ZR 24/92
Vereinbarung über Deckungsbeiträge der GmbH-Gesellschafter
Dies steht in Widerspruch zu der ganz h.M. in Rechtsprechung und Schrifttum, die es nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit den Beteiligten überläßt, ob sie Nebenpflichten korporativ ausgestalten wollen, mit der Folge, daß diese den jeweiligen und nicht nur den gegenwärtigen Anteilsinhaber treffen, oder ob lediglich der gegenwärtige Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft (§ 328 BGB) oder seinen Mitgesellschaftern gebunden sein soll (vgl. RGZ 79, 332, 336; 83, 216, 218 f.; 112, 273, 277 f.;… BGH, Urt. v. 14. Juni 1965 - VIII ZR 309/62, WM 1965, 1076, 1077;… Urt. v. 29. September 1969 - II ZR 167/68, BB 1969, 1410 f.;… ferner: Urt. v. 20. März 1986 - II ZR 125/85, DB 1986, 1512;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG 8. Aufl. § 3 Rdn. 54 und 121;… Lutter/Hommelhoff aaO. § 3 Rdn. 44;… Baumbach/Hueck, GmbHG 15. Aufl. § 3 Rdn. 57 f.;… Scholz/Emmerich, GmbHG 8. Aufl. § 3 Rdn. 71 f.;… Rowedder/Rittner, GmbHG 2. Aufl. § 3 Rdn. 56;… Priester aaO.; Gasteyer, BB 1983, 934, 936). - BGH, 29.09.1969 - II ZR 167/68
Befugnis zum Vertrieb von "Kölnisch-Wasser"-Artikeln unter bestimmtem Namen - …
Eine solche rechtliche Gestaltung steht grundsätzlich im Belieben der Beteiligten und ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn die vereinbarten Leistungen für die wirtschaftlichen Zwecke der Gesellschaft wichtig, ja sogar unerläßlich sind, und wenn die Gesellschaftsgründung durch sie erst "Gestalt und Leben" gewinnt (BGH WM 1965, 1076 zu II 1 a; RGZ 112, 273, 275 ff; 151, 321, 324 f; RG JW 1930, 2675 f; HER 1940, 1204).Es kommt vielmehr darauf an, ob es gesetzlich unstatthaft ist, Verpflichtungen der vorliegenden Art außerhalb der Satzung zu vereinbaren (RGZ 112, 273, 277).
- OLG Dresden, 17.06.1996 - 2 U 546/96
Antrag auf Ausschluss eines Gesellschafters aus einem noch nicht in das …
Ihrer Art nach konnte die Verpflichtung, den Festwiesenvertrag im Wege der Vertragsübernahme auf die Gesellschaft zu überführen nach herrschender Auffassung zwar sowohl korporationsrechtlich als auch schuldrechtlich begründet werden (vgl. BGH GmbHR 1965, 1076 [1077]; RG HRR 1940, 1203 [1204]; RGZ 112, 273 [277]; enger - Ullrich, ZGR 1985, 235 [246 ff.]) Entscheidendes Gewicht kommt hier jedoch dem Umstand zu, daß der Beklagten für die "Einbringung" des Festwiesenvertrages keine Gegenleistung schuldrechtlicher Art, wie etwa eine Lizenzgebühr, gewährt wurde, sondern sie vielmehr am wirtschaftlichen Wert des von der Gessellschaft zu übernehmenden Festwiesenvertrages nur mit ihrer 50%igen Beteiligung mittelbar gesellschaftsrechtlich partizipieren konnte. - OLG Düsseldorf, 23.01.1987 - 7 U 244/85 Bereits das Reichsgericht (RGZ 79, 332, 335; 83, 216, 218; 112, 273, 277; 151, 324) hat dargelegt - und ihm folgend auch der Bundesgerichtshof (NJW 1983, 1910, 1911) -, daß derartige Abreden zwischen Gesellschaftern auch außerhalb der Satzung der Gesellschaft getroffen werden können.
- BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89
Formvorschriften und Formmangel bei Umwandlung einer OHG in eine GmbH - Abtretung …
Bei der Abtretung einer etwaigen Auseinandersetzungsforderung handelt es sich nicht um die Begründung einer in den Organisationsakt der Gesellschaftsgründung einbezogenen Rechtsbeziehung (…vgl. zu diesem Kriterium Hachenburg/Ulmer, GmbHG 8. Aufl. § 2 Rdn. 23), sondern um eine Nebenabrede, die formlos gültig ist (vgl. RGZ 112, 273, 277; 130, 73, 75; 170, 358, 367). - OLG Köln, 16.03.1988 - 6 U 28/87
Vollstreckung einer Stimmrechtsbindung mit einer Leistungsklage; Wirksamkeit …
Der früher vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (RGZ 112, 273 ff.; 160, 257 ff.) und heute noch vereinzelt im Schrifttum (…Godin/Wilhelmi, AktG, Band 1, 4. Auflage, § 136 Anm. 8;… Kölner Kommentar zum AktG Zöllner, Band I, § 136 Rn. 112 f.) vertretenen gegenteiligen Auffassunng kann nicht gefolgt werden. - BGH, 14.06.1965 - VIII ZR 309/62
Klage auf Zustimmung zur Umschreibung eines Mietvertrags sowie die Abtretung …
Mit dem Wesen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind jedoch Nebenabreden schuldrechtlicher Art außerhalb der Satzung auch dann vereinbar, wenn sie so wichtig sind, daß durch sie die Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Zieles erst ermöglicht wird (RGZ 112, 273, 277, 278).
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