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Rechtsprechung
   RG, 08.10.1926 - II 163/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1926,241
RG, 08.10.1926 - II 163/26 (https://dejure.org/1926,241)
RG, Entscheidung vom 08.10.1926 - II 163/26 (https://dejure.org/1926,241)
RG, Entscheidung vom 08. Oktober 1926 - II 163/26 (https://dejure.org/1926,241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 114, 365
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • RG, 05.01.1880 - I 105/79

    Geltendmachung der Rechte des Wechselinhabers

    Auszug aus RG, 08.10.1926 - II 163/26
    Insoweit kann den Ausführungen des Feriensenats beigetreten werden, wo mit Recht auf die Entscheidungen RGZ. Bd. 1 S. 32; Bd. 27 S. 43; Bd. 69 S. 101 hingewiesen wird; ähnlich ROHG.
  • OLG Frankfurt, 15.05.2024 - 5 U 133/22

    Keine Abweisung der Klage als im Urkundenprozess unstatthaft bei Verstoß gegen § …

    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, dem Prozessgegner die Möglichkeit zu geben, die neu vorgelegten Urkunden in Bezug auf Echtheit, Inhalt und Beweiserheblichkeit sorgfältig zu prüfen (RG, Urt. v. 8.10.1926 - II 163/26, RGZ 114, 365, 371), es ihm zu ermöglichen, sich um den Gegenbeweis durch Urkunden zu bemühen (…MüKo-ZPO/Braun/Heiß, 6. Aufl. 2020, § 593 Rn. 4;… Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl. 2018, § 593 Rn. 7 und 13;… Wieczorek/Schütze/Olzen, 4. Aufl. 2013, § 593 Rn. 10), und sich damit darauf einstellen zu können, dass er seine Einwendungen nur in der nach § 598 ZPO statthaften Form beweisen kann (…MüKo-ZPO/Braun/Heiß, 6. Aufl. 2020, § 593 Rn. 7).

    Werden die Urkunden entgegen § 593 Abs. 2 ZPO nicht rechtzeitig mitgeteilt und rügt der Beklagte dies, ist zu vertagen (RG, RGZ 114, 365, 371;… Anders/Gehle/Gehle, ZPO, 82. Aufl. 2024, § 593 Rn. 11;… BeckOK-ZPO/Kratz, 51. Ed. 1.12.2023, § 593 Rn. 10;… Musielak/Voit/Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 593 Rn. 6;… Saenger/Siebert, ZPO, 10. Aufl. 2023, § 593 Rn. 4;… Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl. 2018, § 593 Rn. 11;… Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 45. Aufl. 2024, § 593 Rn. 4;… Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 593 Rn. 7 ebenso Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 18. Aufl. 2018, § 164 Rn. 18 bei erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Urkunden).

  • BGH, 25.09.1979 - VI ZR 79/79

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Klageschrift

    Freilich hat schon das Reichsgericht in gewissen Fällen einen im Sinne der Revision "freieren" Standpunkt bei der Beurteilung von Formverstößen eingenommen (vgl. z.B. RGZ 56, 301, 306) und auch zum Ausdruck gebracht, daß am Gesetzeszweck orientierte Durchbrechungen vorgeschriebener Formen (z.B. § 593 Abs. 2 ZPO) nicht schon durch die Qualifizierung als "Mußvorschrift" ausgeschlossen werden (RGZ 97, 162, 165; 114, 365, 371).
  • BGH, 04.06.1991 - XI ZR 252/90

    Anforderungen an die förmliche Legitimation des Wechselinhabers

    Protest mangels Zahlung kann - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - nur der aus dem Wechsel förmlich legitimierte Inhaber wirksam erheben (RGZ 114, 365, 368; BGH, Urteil vom 13. Juni 1977 - II ZR 142/75, WM 1977, 839, 840 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.06.1977 - II ZR 142/75

    Einlösung eines Wechsels durch einen Indossanten - Wechselrechtliche Legitimation …

    Protest mangels Zahlung kann indessen nur der aus dem Wechsel förmlich legitimierte Inhaber wirksam erheben, es sei denn, er könnte seine sachliche Berechtigung anderweit förmlich nachweisen, was hier aber nicht geschehen ist (RGZ 114, 365, 368;… Baumbach/Hefermehl a.a.O. WG Art. 16 Anm. 15;… Staub/Stranz, Wechselgesetz 13. Aufl. Art. 16 Anm. 15 a u. 18).
  • BGH, 13.06.1977 - II ZR 144/75

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines wechselrechtlichen Anspruchs - …

    Protest mangels Zahlung kann indessen nur der aus dem Wechsel förmlich legitimierte Inhaber wirksam erheben, es sei denn, er könnte seine sachliche Berechtigung anderweit förmlich nachweisen, was hier aber nicht geschehen ist (RGZ 114, 365, 368;… Baumbach/Hefermehl a.a.O. WG Art. 16 Anm. 15;… Staub/Stranz, Wechselgesetz 13. Aufl. Art. 16 Anm. 15 a und 18).
  • BGH, 13.06.1977 - II ZR 143/75

    Voraussetzungen für die Herleitung von Ansprüchen aus einem Wechsel - …

    Protest mangels Zahlung kann indessen nur der aus dem Wechsel förmlich legitimierte Inhaber wirksam erheben, es sei denn, er könnte seine sachliche Berechtigung anderweit förmlich nachweisen, was hier aber nicht geschehen ist (RGZ 114, 365, 368;… Baumbach/Hefermehl a.a.O. WG Art. 16 Anm. 15;… Staub/Stranz, Wechselgesetz 13. Aufl. Art. 16 Anm. 15 a und 18).
  • BayObLG, 20.06.1991 - BReg. 3 Z 80/91

    Übergangsregelung zum steuerbegünstigten Wohnungsbau

    Protest mangels Zahlung kann - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - nur der aus dem Wechsel förmlich legitimierte Inhaber wirksam erheben (RGZ 114, 365, 368; BGH, Urteil vom 13.6.1977 - II ZR 142/75, WM 1977, 839, 840 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1959 - II ZR 103/58

    Rechtsmittel

    Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem ersten Wechsel würde auch nicht daran scheitern, daß die Klägerin möglicherweise nicht förmlich legitimiert ist (RGZ 114, 365;… Baumbach/Hefermehl, WG 5. Aufl. Art. 16 Anm. 4 D).
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