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Rechtsprechung
   RG, 01.06.1927 - Rep. V. 392/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,149
RG, 01.06.1927 - Rep. V. 392/26 (https://dejure.org/1927,149)
RG, Entscheidung vom 01.06.1927 - Rep. V. 392/26 (https://dejure.org/1927,149)
RG, Entscheidung vom 01. Juni 1927 - Rep. V. 392/26 (https://dejure.org/1927,149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 117, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.10.2014 - V ZR 45/13

    Zession einer Grundschuld: Sekundäre Darlegungslast des Zessionars bei konkretem …

    Kenntnis von der Einrede hat der Zessionar nämlich nicht nur, wenn er die Einrede bei dem Erwerb positiv kennt, sondern auch dann, wenn er bewusst die Augen davor verschließt, dass solche Einreden bestehen (ähnlich im Rahmen des § 826 BGB: Senat, Urteil vom 15. Januar 1988 - V ZR 183/86, BGHZ 103, 72, 82;… Clemente, Recht der Sicherungsgrundschuld, 4. Aufl., Rn. 751; vgl. zur Einschränkung des Gutglaubensschutzes im Fall vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung: OLG Stuttgart, OLGZ 1969, 477, 481; RGZ 117, 180, 189;… Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 892 Rn. 31).
  • BGH, 10.05.1961 - V ZR 34/60
    Nicht minder unerheblich war die in das Wissen des Zeugen N. gestellte Behauptung, die Klägerin habe bei Erwerb der Wegeparzellen gewußt, daß sie mit dem Wegerecht belastet waren (…Schriftsatz der Beklagten vom 2. Mai 1959, S. 7) soweit die Revision in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf § 892 BGB geltend macht, die Klägerin könne sich, da sie den wahren Umfang des Wegerechts gekannt habe, nicht auf den Rechtsschein der Grundbucheintragung berufen, ist weder dargetan, daß das, was im Grundbuch eingetragen steht, unrichtig sei, noch würde, wenn das der Fall wäre, das Kennen einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen Handhabung gleichbedeutend sein mit einer Kenntnis der Unrichtigkeit selbst (RGZ 117, 180, 188 f;… Siebert/Baur, BGB 9. Aufl. § 892 Anm. 26).
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