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Rechtsprechung
   RG, 22.10.1927 - VI 55/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,142
RG, 22.10.1927 - VI 55/27 (https://dejure.org/1927,142)
RG, Entscheidung vom 22.10.1927 - VI 55/27 (https://dejure.org/1927,142)
RG, Entscheidung vom 22. Oktober 1927 - VI 55/27 (https://dejure.org/1927,142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Grundstücksveräußerung unter Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 118, 244
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.02.1967 - III ZR 193/64

    Verfügung eines Miterben über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen - …

    Es kann dahinstehen, ob zu diesem Zweck der Vertrag umgedeutet oder lediglich ausgelegt werden mußte, da das von dem Berufungsgericht gewonnene Ergebnis rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. hierzu RGZ 118, 244, 247).
  • BFH, 26.02.1975 - II R 33/70

    Steuerbegünstigtes Wohngebäude - Bebautes Grundstück - Miterbe - Eintritt des …

    Zur Eigentumsübertragung waren nicht nur hinsichtlich der den Enkeln des Vaters der Klägerin zustehenden ideellen Miteigentumsanteile, sondern auch hinsichtlich des der Erbengemeinschaft zustehenden Miteigentumsanteils ein notarieller Vertrag (§ 313 BGB) und die Auflassung erforderlich (vgl. RGZ 57, 432; 118, 244).
  • FG Nürnberg, 03.03.1999 - III 30/98

    Spekulationsfrist bei Erwerb von Erbengemeinschaft

    Zulässig und gültig ist dagegen die obligatorische Verpflichtung eines Miterben zur Verfügung über einen Nachlaßgegenstand insgesamt, da die Verpflichtung - wie bei einem Verkauf fremder Sachen - objektiv erfüllbar ist, wenn auch nicht von dem betreffenden Miterben allein (…vgl. Münchener Kommentar, a.a.O., § 2033 BGB, Rz. 40; RGZ 118, 244, 247;… Erman, BGB -Kommentar, 8. Auflage, 2. Band, § 2040 BGB Rz. 2).
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