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Rechtsprechung
   RG, 07.07.1927 - VI 10/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,166
RG, 07.07.1927 - VI 10/27 (https://dejure.org/1927,166)
RG, Entscheidung vom 07.07.1927 - VI 10/27 (https://dejure.org/1927,166)
RG, Entscheidung vom 07. Juli 1927 - VI 10/27 (https://dejure.org/1927,166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vorkaufsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 118, 4
  • RGZ 118, 5
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02

    Pflichten des Käufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den Inhalt …

    Nach dem - hier erfolgten - Eintritt des Vorkaufsfalls kann aber eine Aufhebung des Drittkaufvertrages die Position des Vorkaufsberechtigten nicht mehr beeinträchtigen (RGZ 106, 320, 323 f.; 118, 5, 8).
  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 205/82

    Haftung des Vertragspartners für Pflichtwidrigkeiten des Notars im Rahmen …

    Dem steht nicht entgegen, daß dieser Vertrag später wieder aufgehoben worden ist (vgl. RGZ 98, 44, 50; 106, 320, 323; 118, 5, 8; Schurig, Das Vorkaufsrecht im Privatrecht, S. 169 m.w.N. in Fn. 720; vgl. auch BGHZ 67, 395 - Rücktritt des Käufers - und - speziell zur Vertragsaufhebung - hierzu die Anmerkung von Hagen, LM BGB § 505 Nr. 12 unter 4 b).
  • BGH, 11.07.1969 - V ZR 25/67

    Erfüllung eines Vorkaufrechts an einem Grundstück - Fehlende Genehmigung des …

    Den Vertragspartnern steht es, solange das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt ist, grundsätzlich frei, Zusätze und Änderungen zum Kaufvertrag zu vereinbaren (vgl. RGZ 118, 5, 7;… Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 504 Rdn. 11); der Vorkaufsverpflichtete ist nicht gehalten, dem Vorkaufsberechtigten die Ausübung seines Vorkaufsrechts zu ermöglichen (vgl. RGZ 123, 265, 269).

    Eine solche Begünstigung kann zulässigerweise auch noch nachträglich abgesprochen werden (vgl. RGZ 118, 5, 9), sofern darin nicht ausnahmsweise ein Verstoß gegen § 505 Abs. 2 BGB (bewußte Schlechterstellung des Vorkaufsberechtigten) zu erblicken ist.

  • BFH, 25.06.1980 - II R 28/79

    Eigentumswohnung - Verwirklichung eines Kaufvertages - Vorkaufsrecht - Ausübung …

    Dort heißt es: "Entfällt diese Bedingung dadurch, daß das Vorkaufsrecht ausgeübt wird ..., so wird der Kaufvertrag zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten hinfällig." Auch in dem vom FA angeführten Urteil vom 7. Juli 1927 VI 10/27 (RGZ 118, 5, 8) hat das RG eine Vereinbarung des Verkäufers mit dem Käufer, durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht wird, als "auflösende" Bedingung beurteilt (…gleicher Ansicht Dyong in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Bundesbaugesetz, § 24 Rdnr. 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95

    Erledigung einer Anfechtungsklage gegen die Ausübung eines naturschutzrechtlichen …

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts beschwert die Kläger also nicht mehr, wiewohl die nachträgliche Aufhebung des Kaufvertrags vom 31.01.1991 durch die Vereinbarung vom 14.01.1995 den Vorkaufsfall unberührt lassen dürfte (vgl. RGZ 118, 5) - und damit auch das wirksame Zustandekommen eines Kaufvertrags zwischen dem Beigeladenen (als Vorkaufsverpflichteten) und dem beklagten Land (als Vorkaufsberechtigten) mit einem entsprechenden Erfüllungsanspruch -.
  • BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57

    Rechtsmittel

    Ein solcher Einwand der Klägerin aus § 242 BGB ist zwar nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil sich der Inhalt der Rechtsbeziehungen zwischen verkaufsberechtigtem (Klägerin) und Verkaufsbelastetem (Beklagter) grundsätzlich nach den Rechtsbeziehungen zwischen diesem und dem Drittkäufer (F.) richtet (§§ 1098 Abs. 1 Satz 1, 505 Abs. 2 BGB); denn dieser Grundsatz ist vom Gesetz selbst für zwei Fälle durchbrochen, wo die Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Drittkäufer auf eine Vereitelung des Vorkaufsrechts hinauslaufen (§ 506 BGB), und diese Gesetzesbestimmung wird auf andere die Vereitelung des Vorkaufsrechts bezweckende Klauseln des Drittkaufs entsprechend angewandt (RGZ 118, 5, 8; 125, 123).
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