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Rechtsprechung
   RG, 11.11.1927 - II 127/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,284
RG, 11.11.1927 - II 127/27 (https://dejure.org/1927,284)
RG, Entscheidung vom 11.11.1927 - II 127/27 (https://dejure.org/1927,284)
RG, Entscheidung vom 11. November 1927 - II 127/27 (https://dejure.org/1927,284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    15. Offene Handelsgesellschaft. Eigentumsvorbehalt. Aufrechnung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 119, 64
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 01.07.1970 - VIII ZR 24/69

    Klagebefugnis des Vorbehaltseigentümers

    Auch das Reichsgericht hat die Frage - allerdings mehr beiläufig - wiederholt bejaht (vgl. RGZ 67, 383, 386; 119, 64, 68; SeuffArch 75, 161).
  • BGH, 05.05.1960 - II ZR 128/58

    Voraussetzungen eines unregelmäßigen Kommissionsgeschäfts - Voraussetzung für die …

    Diese Frage ist aber allein unter Anwendung der Vorschriften des § 164 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB zu entscheiden (RGZ 119, 64, 67; RG Warneyer Rechtspr. 1914 Nr. 210 m.Nachw. von Urteilen des Reichsoberhandelsgerichts; 1916 Nr. 174).
  • BGH, 28.05.1990 - II ZR 248/89

    Zulassung der erstmals im Berufungsverfahren geltend gemachten Aufrechnung

    Im übrigen ist die Einwilligung des Gegners in entsprechender Anwendung von § 267 ZPO anzunehmen, wenn er vorbehaltlos über die zur Aufrechnung gestellte Forderung verhandelt (vgl. RGZ 77, 29, 32; 119, 64, 69;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO. Anm. 2 B a;… Zöller/Schneider, aaO. Rdnr. 17;… Rosenberg/Schwab, aaO.).
  • BGH, 19.04.1955 - I ZR 246/52

    Aufrechnung in der Berufungsinstanz

    Die Absätze 4 und 5 enthalten also Sondervorschriften und treffen auch eine Sonderregelung (RGZ 119, 64 [69]; vgl. RG Warn 1936 Nr. 28), indem sie die Zulassung von Widerklage und Aufrechnung - von der Einwilligung des Gegners abgesehen, die hier nach der Feststellung des Berufungsgerichts nicht erteilt ist - in das gerichtliche Ermessen stellen, das unter dem Gesichtspunkt der Sachdienlichkeit auszuüben ist.
  • BGH, 14.06.1971 - II ZR 109/69

    Diskontierung vom Annehmer eingereichter Wechsel

    Ob eine Verzögerung des Rechtstreits nach § 272 b ZPO vermeidbar gewesen wäre, ist für die Zulassung einer Aufrechnung ohne Bedeutung (vgl. RGZ 119, 64, 69).
  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 142/72

    Erlöschen einer Werklohnforderung durch Aufrechnung mit Ansprüchen auf …

    Der Umstand, daß weder das Protokoll der letzten Berufungsverhandlung vom 7. März 1972 noch der Tatbestand des angefochtenen Urteils Einwendungen des Beklagten gegen die Hilfsaufrechnung vermerken, berechtigt nicht zu dem Schluß, daß der Beklagte sich auf die Aufrechnung rügelos eingelassen hätte (RGZ 119, 64, 70).
  • BGH, 14.06.1971 - II ZR 110/69

    Einlösung eines Wechsels - Vorbehaltloserklärung eines Wechselvorbehaltsurteils - …

    Ob eine Verzögerung des Rechtsstreits nach § 272 b ZPO vermeidbar gewesen wäre, ist für die Zulassung einer Aufrechnung ohne Bedeutung (vgl. RGZ 119, 64, 69).
  • BGH, 29.10.1952 - II ZR 14/52

    Rechtsmittel

    Die Zulassung dieses Vorbringens war nicht nach § 529 Abs. 3 ZPO, sondern nach der Sonderregelung des § 529 Abs. 5 ZPO (vgl. RGZ 119, 64 [69]) zu entscheiden, da die Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend machte, die in der Berufungsinstanz nur zuzulassen ist, wenn der Kläger einwilligt oder das Gericht die Geltendmachung in dem anhängigen Verfahren für sachdienlich hält.
  • BGH, 09.06.1971 - VIII ZR 46/70

    Anspruch auf Zahlung erworbener Motorschlitten - Pflicht zur kaufmännischen Rüge …

    Deshalb ist nicht § 529 Abs. 2 ZPO, sondern die eine Sonderregelung für die Aufrechnung im Berufungsrechtszuge enthaltende Vorschrift des § 529 Abs. 5 ZPO anzuwenden (RGZ 119, 64, 69).
  • BGH, 11.02.1957 - VII ZR 273/56
    Offenbar hat es sich aber dabei auf die die Anwendung des Absatz 2 ausschließende (RGZ 119, 64 [69]; BGHZ 17, 124 [125]) Sondervorschrift des Absatz 5 über die Aufrechnung mit Gegenforderungen im Berufungsverfahren gestützt.
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