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Rechtsprechung
   RG, 01.03.1928 - VI 374/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,128
RG, 01.03.1928 - VI 374/27 (https://dejure.org/1928,128)
RG, Entscheidung vom 01.03.1928 - VI 374/27 (https://dejure.org/1928,128)
RG, Entscheidung vom 01. März 1928 - VI 374/27 (https://dejure.org/1928,128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zustellung nicht verkündeter Urteile; Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 120, 243
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 135/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht in einer …

    Die Zurücknahme eines Rechtsmittels ist aber nach allgemeiner Ansicht bedingungsfeindlich (vgl. etwa RGZ 120, 243, 246;… Zöller/Schneider aaO. § 515 Rdn. 9).
  • KG, 24.11.2016 - 8 U 70/15

    Immobilien-Leasingvertrag: Anwendbarkeit mietrechtlicher Formvorschriften

    Vielmehr hat sie die unbedingte Rücknahme der Anschlussberufung erklärt, und lediglich die Ansicht mitgeteilt, dass es einer solchen gar nicht bedürfe (vgl. auch RGZ 120, 243, 246 für die Rücknahme einer "wirkungslosen Berufung").
  • BFH, 08.07.1969 - II R 108/66

    Einstellung des Verfahrens - Einwilligung des Beklagten - Rücknahme der Klage - …

    Auf prozessuale Willenserklärungen sind mangels eines Anhalts der Prozeßordnung -- und zwar sowohl in der FGO als auch in der hilfsweise heranzuziehenden ZPO (§ 155 FGO) -- die Vorschriften des BGB über die Anfechtung bürgerlicher Rechtsgeschäfte wegen Willensmangels nicht anzuwenden (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 69 S. 262 -- RGZ 69, 262 --; 81, 178; 105, 310; 105, 351; 120, 243; 150, 395; 152, 324; 156, 73; 161, 359; Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 12 S. 284 -- BGHZ 12, 284 --).
  • BGH, 03.05.1957 - VIII ZB 7/57
    Verlor die erste Berufungseinlegung ihre Kraft, z.B-, gemäss § 515 ZPO durch Rücknahme, so wurde die zweite Berufungseinlegung wirksam (RGZ 102, 364, 365; 120, 243, 247;… Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl, § 518 1, 3;… Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozess rechts, 7. Aufl, § 135, III,1; Habscheid ZZP 65, 388;… entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts offensichtlich auch Baumbach-Lauterbach, ZPO 24. Aufl, § 518 Anm 1, wo auf RGZ 102, 365 verwiesen wird).
  • BGH, 20.04.1959 - III ZR 141/57

    Rechtsmittel

    Die erste Berufung verlor durch ihre Rücknahme, wie das Reichsgericht in der fast gleich gelagerten Sache RGZ 120, 243 [247]überzeugend ausgeführt hat, jede Bedeutung für die Fristwahrung; es war also gerade infolge der Zurücknahmeerklärung die Berufungsfrist versäumt.
  • BGH, 25.05.1977 - IV ZB 22/77

    Beginn der Frist für die Einlegung einer Berufung - Voraussetzungen für die …

    Ist nur die erstgenannte Zustellung erfolgt, so vermag sie die letztgenannte Zustellung nicht zu ersetzen, und umgekehrt (RGZ 120, 243 ff., 245; 123, 333 ff; 336; 150, 392 ff., 393; BGH LM ZPO § 128 Nr. 24 = MDR 1971, 997 = JR 1972, 68; BGH LM BEG 1953, § 98 Nr. 4 = NJW/RzW 1955, 224).
  • BGH, 07.01.1958 - VI ZB 20/57
    Sie mußte Erfolg haben Es kann dahingestellt bleiben, ob der Auffassung des Berufungsgerichts beizutreten ist, daß ein Wiedereinsetzungsgrund vom Beklagten nicht glaub fcaft gemacht worden ist Die Präge der Wiedereinsetzung wurde sich erledige wenn im "Zeitpunkt des angefochtenen Beschlusses eine in gesetzlicher Form und Frist -eingelegte und begründete Berufung des Beklagten dem Berufungsgericht vorgelegen hätte" Das war der Fall Es ist in der [Rechtsprechung anerkannt, daß ein Hechtsmittelschriftsatz mehrfach eingereicht werden kann (RGZ 102.364 /Jöö/; 120, 243 £2477; BGH IM Nr. 3 zu § .?0 ZPO, Nr" 8 zu § 232 ZPO. Nr. 8 zu § 518 « NJW 1957? 990, Nr. 2 zu § 522 a ZPO NJW 1954, 109) Ein Be dUrfnis hierfür liegt insbesonderedann vor, wenn Zweifel Uber die Ordnungsmäßigkeit der zunächst eingelegten Hechts mittelschrift bestehen Selbst fUr den Fall, daß das zu nächst eingelegte Hechtsmittel bereits als unzulässig verworfen worden ist, hat die Rechtsprechung die Wiederholung des Rechtsmittels innerhalb der noch nicht abgelaufenen Rechtsmittelfrist für zulässig erklärt (vgl RGZ 158, 53 Großer Senat für Zivilsachen -) Nun war im vorliegenden Falle im Zeitpunkt des Eingangs der BerufungsbegrUndungs schrift die Frist des § 516 ZPO zur Anfechtung des nicht zugestellten Urteils noch nicht abgelaufen" Der Beschwerdeführer hat daher mit Recht die Frage aufgeworfen, ob nicht der BegrUndungsschriftsatz als eine Wiederholung der Berufungseinlegung angesehen werden kann.
  • BGH, 23.03.1955 - IV ZR 69/55

    Rechtsmittel

    Die vorstehende Ansicht steht auch im Einklang mit der Auffassung wie sie für die ebenso liegenden Fälle des § 625 ZPO und der Arbeitsgerichtsentscheidungen vertreten wird (vgl Rosenberg Lehrbuch des Zivilprozessrechts § 108 III 5 S. 500; Stein-Jonas-Schönke Anm. II 4 zu § 625 ZPO; RGZ 120, 243 f [245] 123, 333 ff; 150, 392 f [393]; RAG in DR 948 22 ).
  • BVerwG, 18.07.1961 - VIII B 16.61

    Zurechnung von Verschulden eines Prozessbevollmächtigten im Rahmen der …

    Bei der vereinfachten Zustellung haben die Rechtsanwälte durch geeignete Belehrung und Überwachung dafür Sorge zu tragen, daß der mit dem Zustellungsvermerk versehene Briefumschlag bei dem Schriftstück, zu dem er gehört, aufbewahrt und zu den Handakten genommen wird (Beschluß vom 28. Februar 1955 - BVerwG IV B 010.54 - RGZ 120, 243 [248]; RG, JW 1931 S. 2365; Wieczorek, ZPO, Anm. B II c 1 und 2 [letzter Absatz] zu § 233).
  • BGH, 16.10.1963 - IV ZR 306/62

    Rechtsmittel

    Es mag offen bleiben, ob bei der Vorlage des Urteils an den Prozeßbevollmächtigten der mit dem Zustellungsvermerk versehene Briefumschlag, dessen Aufbewahrung nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 120, 243, 248; JW 1914, 771, 772) zum Zwecke der Ausschließung von Irrtümern über den Zeitpunkt der Zustellung geboten ist, noch vorhanden und beigefügt war.
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