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Rechtsprechung
   RG, 04.07.1928 - V 466/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,5
RG, 04.07.1928 - V 466/27 (https://dejure.org/1928,5)
RG, Entscheidung vom 04.07.1928 - V 466/27 (https://dejure.org/1928,5)
RG, Entscheidung vom 04. Juli 1928 - V 466/27 (https://dejure.org/1928,5)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rechtsnachfolge im Prozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • RGZ 121, 379
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 37/00

    Widerlegung der Eigentumsvermutung

    Einer Grundlage entbehrt aber seine Ansicht, es handele sich hier um eine Veräußerung durch den Beklagten, die gegebenenfalls gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf den Prozeß keinen Einfluß hätte und daher in ihm nicht zu berücksichtigen wäre (vgl. dazu RGZ 121, 379;… BGH, Urt. v. 31. Oktober 1974 - III ZR 82/72, ZZP 1975, 324, 328;… Lüke in MünchKomm./ZPO, 2. Aufl. § 265 Rdn. 91).
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 97/01

    Begründetheit des Grundbuchberichtigungsanspruchs bei Umschreibung einer …

    Denn ebenso wie die gegen den Beklagten auf Zustimmung zu der Berichtigung seiner Eintragung als Eigentümer gerichtete Klage die Berechtigung an der erlangten Buchstellung streitbefangen macht (RGZ 121, 379, 381;… MünchKomm-ZPO/Lüke, aaO, § 265 Rdn. 23, 26;… Musielak/Foerste aaO, § 265 Rdn. 3), so läßt auch die gegen die Eintragung einer Vormerkung gerichtete Grundbuchberichtigungsklage nach § 894 BGB analog die Buchstellung des Vormerkungsberechtigten streitbefangen sein.

    Liegt - wie hier - ein auf Berichtigung des Grundbuchs gerichteter Rechtsstreit vor, in dem grundsätzlich nur der im Grundbuch Eingetragene Beklagter ist und durch den erstrebt wird, daß der Eingetragene die von ihm erlangte Buchstellung zugunsten des Klägers aufgebe, so ist Veräußerer derjenige, der seine Buchstellung nach Eintritt der Rechtshängigkeit verloren hat, und sein Rechtsnachfolger derjenige, der sie nach diesem Zeitpunkt erlangt hat (RGZ 121, 379, 381).

  • BGH, 13.03.1981 - V ZR 115/80

    Rechtskraftwirkung eines eine Herausgabeklage abweisenden Urteils

    In § 325 Abs. 1 ZPO umfaßt dieser Begriff jedoch auch die Nachfolge im Eigenbesitz an der streitbefangenen Sache (vgl. RGZ 82, 35, 38; 121, 379, 381, 382; RG WarnRspr 1925, 75;… Rosenberg/Schwab a.a.O. § 103 II 3;… Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 325 Anm. C I b 3).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03

    Kein Anspruch auf Zustimmung zur Berechtigung des Grundbuchs bei Gutgläubigkeit …

    und Blatt ... eingetragen worden sind (vgl. RGZ 121, S. 379 ff.).
  • BGH, 12.07.1973 - VII ZR 170/71

    Begriff der Rechtsnachfolge, Veräußerung und Abtretung

    Unerheblich ist lediglich, wie sich dieser Übergang vollzieht, ob durch Rechtsgeschäft, Gesetz oder Hoheitsakt, und ob es sich um die Übertragung oder den Erwerb des vollen oder nur eines minderen Rechts, wie z.B. die Begründung eines Pfandrechts, handelt (RGZ 121, 379, 381;… vgl. auch Stein/Jonas/Schumann/Leipold a.a.O. § 265 Anm. III).
  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 154/62

    Rechtsmittel

    Was die Passivlegitimation des Beklagten anbetrifft, so ist sowohl der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, die Grundschuld sei als streitbefangen im Sinne des § 265 Abs. 1 ZPO anzusehen, als auch seine hieraus nach § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO gezogene Schlußfolgerung frei von Rechtsirrtum, die Abtretung der Grundschuld an die Sparkasse sei auf den Rechtsstreit ohne Einfluß, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Verurteilung des Beklagten der Sparkasse gegenüber nach § 325 Abs. 1 ZPO wirksam oder bei einem gutgläubigen Erwerb nach § 325 Abs. 2 ZPO unwirksam wäre (vgl. RGZ 121, 379, 381;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 27. Aufl. § 265 Anm. 3 D;… Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 265 Anm. V 2; Wieczorek, ZPO § 265 Anm. F 3 a;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 9. Aufl, § 101 III 3 S. 495).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07
    ( 2) Ob der Inhaber einer erst nach Rechtshängigkeit eingeräumten ausschließlichen Lizenz als Rechtsnachfolger im Sinne von der § 325 ZPO anzusehen ist (zur so genannten Übertragung minderer Rechte vgl. RGZ 121, 379, 381;… Musielak/Foerste, 5. Auflage, § 265 ZPO Rn. 5), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 82/72

    Anforderungen an die Passivlegitimation - Voraussetzungen für das Vorliegen eines …

    Einer Anpassung des Klageantrags an die veränderte materielle Rechtslage bedarf es bei dieser Änderung der Rechtszuständigkeit auf Seiten der beklagten Partei nicht (vgl. RGZ 56, 243, 244; 102, 177, 179; 121, 379, 382;… Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., S. 533, 534; Schwab in ZZP 83 (1974), S. 95-97; für eine Verurteilung des Rechtsnachfolgers bei einer Klage auf künftige Leistung und bei der Feststellungsklage Grunsky, Die Veräußerung der streitbefangenen Sache, S. 194 ff).
  • BGH, 11.04.1956 - V ZR 175/55

    Rechtsmittel

    Bei dieser Sachlage braucht nicht noch auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts hingewiesen und zu ihr Stellung genommen zu werden, daß der Begriff der "Rechtsnachfolge" im Sinne der §§ 265, 325, 727 ZPO nicht im strengen Sinne des Wortes zu nehmen sei, sondern jede Nachfolge ins Recht des Vorgängers nicht nur kraft abgeleiteten, sondern auch kraft ursprünglichen Erwerbs, insbesondere kraft Zuschlags in der Zwangsversteigerung umfaßt (RGZ 56, 243; 82, 35 [38]; vgl. RGZ 121, 379;… Stein-Jonas-Schönke, ZPO 18. Aufl. § 265 Anm. III, 3, § 325 Anm. III, 1 Note 32;… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 22. Aufl. § 265 Anm. 2 E, § 325 Anm. 2 B).
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