Rechtsprechung
| RG, 07.06.1929 - II 592/28 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 124, 371
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 6 U 159/18
Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen Abberufung eines Geschäftsführers und …
Eine gesetzliche Herausgabepflicht ist jedoch auch nach dem Normzweck des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG nicht beurkundungsbedürftig, vielmehr sind solche Sicherungsvereinbarungen formfrei wirksam (vgl. BGH…, Urteil vom 17.11.1955 - II ZR 22/54, juris Rn. 12; RG, Urteil vom 07.06.1929 - II 592/28, RGZ 124, 371, 374). - OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
Novum
Nach der genannten Rechtsprechung waren Treuhandverträge, die den Geschäftsanteil an einer GmbH betrafen, formfrei, weil sich die Pflicht zur Abtretung des Geschäftsanteils bei Beendigung des Treuhandverhältnisses aus dem Gesetz oder bloß als mittelbare Folge aus dem Treuhandvertrag ergab (RGZ 124, 371 m.w.N.; BGHZ 19, 69 m.w.N.; offen gelassen von BHGZ 35, 272 ). - LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 9 KR 263/15
Keine Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
- BFH, 15.12.1971 - I R 5/69
Vorstandsmitglied - Bezüge - Beherrschende Stellung - Verdeckte …
Bei Gesellschafterbeschlüssen, für die grundsätzlich einfache Mehrheit ausreicht, ist der Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel stimmberechtigt (§ 47 Abs. 4 GmbHG); dies gilt selbst dann, wenn sich der Beschluß auf den Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer bezieht, soweit es sich nicht um wichtige Gründe handelt (Entscheidungen des RGZ 124, 371 [380]; 138, 98; vgl. auch Urteil des BGH II ZR 127/69 vom 12. Juli 1971, BB 1971, 1025). - KG, 30.04.2019 - 4 U 15/18
Urkundenprozess über die Verpflichtung eines Bürgen auf die Rückführung eines …
Solche Verträge sind formfrei (vgl. BGH…, Urteil vom 17. November 1955 - II ZR 222/54, BGHZ 19, 69, Rn. 12 nach juris, mwN.; RG, Urteil vom 7. Juni 1929 - II 592/28, RGZ 124, 371, 376;… Ebbing in: Michalski/Heidinger/Leible/Schmidt, GmbH-Gesetz, 3. Auflage 2017, § 15, Rn. 211, mwN.;… Reichert/Weller in: Münchener Kommentar GmbHG, 3. Auflage 2018, § 15, Rn. 212). - BGH, 23.02.1951 - V ZR 75/50
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat daher das Feststellungsinteresse des Klägers mit Recht bejaht; auch die Möglichkeit, im Laufe des Rechtsstreits seinen Schaden beziffern zu können, zwingt den Kläger nicht, zur Leistungsklage überzugehen (RGZ 124, 371 [378]).
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