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| RG, 29.11.1929 - VII 362/29 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 126, 264
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.05.1973 - II ZR 22/72
Beschränkung der Klagegründe nach § 767 Abs. 3 ZPO
Allerdings ist im Schrifttum streitig, ob diese - aus § 767 Abs. 2 ZPO abzuleitende - Auffassung vom zeitlichen Umfang der Urteilsrechtskraft auch für den Fall des § 767 Abs. 3 ZPO gilt (so Planck, Civilprozeßrecht Bd. II S. 701 Fn. 30; Wieczorek, ZPO § 767 Anm. G IV b 1; vgl. auch BGH, Urt. T. 30.5.60 - II ZR 207/58 - LM ZPO § 322 Nr. 27 unter II) oder ob nicht hier - ähnlich wie bei § 274 Abs. 3 ZPO und wie überwiegend für § 616 ZPO vertreten (RGZ 126, 264; 158, 199, 202; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO § 616 Anm. III 3; teilw. a. A. BGHZ 45, 329, 331 ff) - die Präklusion früher entstandener Tatsachen und Einwendungen nur bei schuldhafter Versäumung ihres Vorbringens eingreift (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO § 767 Anm. 5; Mohrbutter, Handbuch des gesamten Vollstreckungs- und Insolvenzrechts S. 91 zu Fn. 120; St ein/Jonas/Münzberg, ZPO § 767 Anm. V; Schwab, Streitgegenstand S. 164; Habscheid, Streitgegenstand S. 301; Zeuner, ZZP 74, 192; Bötticher, JZ 1966, 616; Baumgärtel/Scherf, JR 1968, 368, 370).
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