Rechtsprechung
| RG, 01.03.1930 - V B 1/30 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 127, 309
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15
Grundbuchverfahren: Eintragung eines nicht rechtsfähigen Vereins
Gerade im Grundbuchrecht, das eine besondere Genauigkeit und das Festhalten an gewissen Formen erfordere, müsse vermieden werden, dem nichtrechtsfähigen Verein auf einem Umweg in gewisser Beziehung doch den Vorteil der Rechtspersönlichkeit auf Kosten der grundbuchrechtlichen Klarheit zu verschaffen (RGZ 127, 309, 312; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 749; LG Hagen, Rpfleger 2007, 26; Flume, ZHR 148 (1984), 503, 510; K. Schmidt, NJW 1984, 2249 f.;… Schöpflin, Der nichtrechtsfähige Verein, 2003, S. 95 ff., 116; ders. npoR 2015, 124 f.; Wagner, ZZP 117 (2003), 305, 359 ff.;… KEHE/Eickmann, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 15 GBV Rn. 8;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 246;… weitere Nachweise zur älteren Literatur bei Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 873 Rn. 101).Würden die Mitglieder allein unter dem Vereinsnamen zusammengefasst, wäre der Inhalt der Eintragung nicht dauerhaft klar und bestimmt, sondern wechselte je nach dem Ein- und Austritt von Mitgliedern (so zutreffend RGZ 127, 309, 311 f.).
- OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 3 W 138/99
Zur Grundbuchfähigkeit politischer Parteien
Deshalb bedürfe es dann, wenn dem nichtrechtsfähigen Verein Grundvermögen zugeordnet werden solle, der Eintragung sämtlicher Vereinsmitglieder unter einem das Rechtsverhältnis klarstellenden Zusatz, wie etwa "als Mitglieder des nicht eingetragenen Vereins..." (vgl. RGZ 127, 309, 312; BGHZ 43, 316, 320; BayObLG … - BayObLG, 24.05.1985 - BReg. 2 Z 61/84
Partielle Grundbuchfähigkeit der KG in Gründung
Die bürgerlichrechtliche Gesellschaft ist als solche nicht grundbuchfähig (vgl. RGZ 127, 309/311 f.).
- OLG Düsseldorf, 05.03.1997 - 3 Wx 461/96
Grundbuchfähigkeit der BGB-Gesellschaft
Aus dieser - in der Literatur seit langem bestrittenen (…vgl. etwa Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht 2. Aufl., S. 1436 ff.) - Gesamthandslehre wird von der Rechtsprechung seit langem und einhellig gefolgert, daß als Inhaber eines Rechts "der Gesellschaft" gemäß § 47 GBO im Grundbuch die einzelnen Gesellschafter mit dem Zusatz einzutragen sind, daß ihnen das Recht als Gesellschaftern bürgerlichen Rechts zusteht, und die GbR als solche nicht "grundbuchfähig" ist (so u. a. BGHZ 45, 348 [BGH 02.05.1966 - II ZR 219/63]; RGZ 127, 309; BayObLG Rechtspfleger 1985, 353; OLG Frankfurt Rpfl. 1975, 177). - KG, 11.12.1984 - 1 W 5128/83
Dingliches Wohnungsrecht für den Eigentümer
Die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft ist als solche nicht grundbuchfähig (vgl. RGZ 127, 309, 311 f.). - BayObLG, 15.10.1984 - BReg. 2 Z 55/84
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für eine Wohnungseigentümergemeinschaft
§ 1115 Abs. 1 BGB schreibt allerdings nicht zwingend vor, daß der Gläubiger der Hypothek mit seinem Namen im Grundbuch eingetragen wird; es genügt ausnahmsweise auch eine solche Bezeichnung ohne Namen, aus der die Person des Gläubigers für die am Rechtsverkehr beteiligten zweifelsfrei zu entnehmen ist (RGZ 127, 309/312; BayObLGZ 1958, 164/168 ..). - BGH, 04.11.1977 - V ZR 60/75
Zulässigkeit eines Leistungsantrags - Entgegennahme der Auflassungserklärung - …
Entgegen der Ansicht der Revision ist das Auslegungsergebnis des Berufungsgerichts, es habe sich um ein Geschäft "für wen es angeht" gehandelt, auch bei einem schuldrechtlichen Vertrag über ein Grundstück möglich und steht in Einklang mit den vom erkennenden Senat insoweit herausgearbeiteten Grundsätzen (RG SeuffA 80, 126, 128; RGZ 127, 309, 311;… BGH Urt. v. 25. Mai 1973 - V ZR 26/71 - WM 1973, 869, 870). - LG Augsburg, 04.11.1985 - IV T 4316/85
Eintragungsfähigkeit einerAnpassungsklausel gem. § 323 ZPO
Das entspricht allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung sowie einem Teil der Literatur ( RGZ 127, 309, 312; JFG 7, 34, 37; vgl. BGHZ 43, 316, 320; LG Kaiserslautern …
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