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| RG, 11.01.1930 - V 97/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 127, 86
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.02.1963 - V ZR 44/61 Die Auszahlung eines Darlehens statt in Geld in Pfandbriefen schließt die Annahme einer Geldforderung nicht aus, da für den Inhalt des Darlehensanspruchs nicht der von dem Darlehensgeber geleistete, sondern der an ihn durch den Darlehensnehmer zurückzuerstattende Gegenstand maßgebend ist (RGZ 127, 86, 89; KG KGJ 36, A 229, 231; KG JFG 9, 235, 241).
Es bedarf noch eines Eingehens darauf, ob die Satzung der Beklagten, die objektive Rechtsnormen enthält (RGZ 64, 211, 214; 127, 86, 87/88; 142, 156, 158), revisibel ist.
- BGH, 16.12.1955 - I ZR 134/54
Akzeptkredit
Wenn das Berufungsgericht weiter zur Stützung seiner Ansicht den Vergleich mit dem contractus mohatrae zieht, so hat es unberücksichtigt gelassen, daß dort die Vereinbarung getroffen wird, der Verkaufserlös für einen endgültig hingegebenen Vermögensgegenstand solle als Darlehn gelten (vgl. RGZ 127, 86 [88 f]), während die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts keinen Anhaltspunkt dafür geben, daß im vorliegenden Fall hinsichtlich der von der Beklagten übernommenen Akzeptverbindlichkeit eine solche Vereinbarung getroffen ist, die aber zur Annahme eines Darlehns notwendig wäre, da auch andere rechtliche Gestaltungsformen möglich sind. - OLG Stuttgart, 01.08.2025 - 7 ORs 28 SRs 970/23
Kreditgeschäft als unselbständiger Annex neben einem nicht erlaubnispflichtigen …
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