Rechtsprechung
| RG, 04.03.1930 - II 207/29 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 128, 172
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 17.01.2023 - II ZR 76/21
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Ausschluss eines Gesellschafters von der …
Rn. 21 Wenn der Gesellschaftervertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine formale Beschlussfassung nicht vorsieht, kann die zur Beschlussfassung erforderliche Stimmabgabe grundsätzlich jederzeit und auf beliebige Weise erfolgen, sei es schriftlich oder mündlich, gleichzeitig oder nacheinander (RGZ 128, 172, 177 f.; RGZ 163, 385, 392 f.; BGH, Urteil vom 19. Februar 1990 - II ZR 42/89, ZIP 1990, 505, 507;… MünchKommBGB/Schäfer, 8. Aufl., § 709 Rn. 72;… BeckOK BGB/Schöne, Stand: 1.5.2022, § 709 Rn. 46;… Erman/Westermann, BGB, 16. Aufl., § 709 Rn. 18a). - BGH, 28.10.1981 - II ZR 129/80
Pharmareferentin - § 176 Abs. 2 HGB, Haftung setzt keine Zustimmung zur …
Auf die in der mündlichen Verhandlung aufgeworfene Frage, ob der Kommanditist, um unbeschränkt haften zu müssen, bei seinem Beitritt der Fortsetzung der Geschäfte durch die Gesellschaft zugestimmt haben müsse (vgl. u.a. RGZ 128, 172, 180 f;… Schilling in Großkomm. HGB 3. Aufl. Anm. 21 zu § 176), kommt es nicht an. - BGH, 22.10.2024 - II ZR 64/23
Widerruflichkeit der Stimmabgabe in Personengesellschaft nach deren Wirksamwerden …
Ob andernfalls allgemein der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 128, 172, 177; einschränkend RGZ 163, 385, 392 f.) folgend anzunehmen ist, dass ein Gesellschafter an seine Stimmabgabe bis zum Zustandekommen des Beschlusses nicht gebunden und jederzeit zum freien Widerruf berechtigt ist, hat der Senat ausdrücklich dahingestellt sein lassen.
- BGH, 25.06.1973 - II ZR 133/70
Wechselmäßige Haftung einer nicht im Handelsregister eingetragenen, als KG …
Es mag zweifelhaft sein, ob eine schlüssig erklärte Zustimmung des Kommanditisten zum alsbaldigen Geschäftsbeginn vor Eintragung ohne weiteres im Abschluß eines Gesellschaftsvertrags zu sehen ist, der die Geschäftsaufnahme nicht ausdrücklich auf einen späteren Zeitpunkt festlegt (…dagegen Schilling a.a.O. § 176 Anm. 8; vgl. aber auch RGZ 128, 172, 180).Ein solches Ergebnis läßt sich nicht damit begründen, § 176 Abs. 1 Satz 1 HGB wolle durch die Androhung der unbeschränkten Haftung die Gesellschafter dazu veranlassen, die Gesellschaft unverzüglich zum Handelsregister anzumelden (vgl. RGZ 128, 172, 181).
Anders, als es für die gesetzliche Haftung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 HGB im Hinblick auf die Fassung des letzten Halbsatzes vertreten wird (vgl. RGZ 128, 172, 182 f), kommt es bei bloßer Rechtsscheinshaftung auch nicht darauf an, ob der Gläubiger weiß, welche einzelnen Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag nur als Kommanditisten beteiligt sein sollen.
- BGH, 19.02.1990 - II ZR 42/89
Überführung des Vermögens einer Personenhandelsgesellschaft auf eine GbR unter …
Sowohl bei Abschluß eines Gesellschaftsvertrages als auch bei Gesellschafterbeschlüssen und bei diesen wiederum unabhängig davon, ob sie Geschäftsführungsmaßnahmen oder Gesellschaftsvertragsänderungen zum Gegenstand haben, können die Erklärungen der einzelnen Gesellschafter nacheinander und auch außerhalb einer Gesellschafterversammlung abgegeben werden, solange die Abstimmung nicht abgeschlossen ist (RGZ 128, 172, 177; RGZ 163, 385, 392 f.; Wiedemann, Gesellschaftsrecht I S. 177;… Staub/Ulmer aaO. § 105 Rdn. 156).Nach einer verbreiteten Meinung werden Gesellschafterbeschlüsse, die nicht in einem einzigen Akt gefaßt werden, nur unter der Voraussetzung wirksam, daß bei Zustimmung des letzten Gesellschafters die anderen noch an der Stimmabgabe festhalten (RGZ 128, 172, 177;… Fischer aaO. § 119 Rdn. 3;… Ulmer, MünchKomm zum BGB 2. Aufl. § 709 Rdn. 65;… vgl. auch Wiedemann aaO. S. 179; offengelassen in RGZ 163, 385, 392 f., wonach das nachträglich erklärte Einverständnis eines Gesellschafters jedenfalls so lange zur Wirksamkeit des - im dortigen Fall vertragsändernden - Beschlusses führt, wie die anderen an der von ihnen getroffenen Einigung festhalten).
- OLG München, 05.04.2023 - 7 U 6538/20
Keine freie Widerruflichkeit der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung
Nach einer Ansicht, die sich insoweit auf eine Entscheidung des Reichsgerichts stützt (RG, Urteil vom 04.03.1930 - II 207, 29, RGZ 128, 172 (177) und Urteil vom 13.04.1940 - II 143/39, RGZ 163, 385, 392 f.), sollen Gesellschafterbeschlüsse, die nicht in einem einzigen Akt gefasst werden, nur unter der Voraussetzung wirksam werden, dass bei Zustimmung des letzten Gesellschafters die anderen noch an der Stimmabgabe festhalten.Die Entscheidungen des Reichsgerichts vom 04.03.1930 - II 207, 29, RGZ 128, 172, 177 und vom 13.04.1940 - II 143/39, RGZ 163, 385, 392 f. sind durch die Entscheidung des BGH vom 13.07.2012 - V ZR 254/11 überholt.
- BGH, 13.06.1977 - II ZR 232/75
Haftung des (zukünftigen) Kommanditisten vor Eintragung der KG bei nicht …
Die Frage, warum hiernach bis zur Eintragung Gesellschafter, die unberechtigterweise mit "KG" firmieren, nur beschränkt haften sollen, wogegen Kommanditisten, die mit Recht eine solche Firma führen, nach § 176 Abs. 1 Satz 1 HGB unbeschränkt haften (Beyerle, BB 1975, 944 f, 948), beantwortet sich zwanglos mit der unterschiedlichen Struktur der beiden Gesellschaften und der entsprechend verschiedenen gesetzlichen Behandlung: Ist die Gesellschaft nach § 123 Abs. 2, § 161 HGB auch ohne Eintragung bereits als Handelsgesellschaft wirksam geworden, so unterwirft die gesetzliche Regelung des § 176 Abs. 1 Satz 1 HGB bis zur Eintragung grundsätzlich alle Gesellschafter der unbeschränkten Haftung, und zwar ungeachtet ihrer in der Firmenbezeichnung "KG" zu sehenden gegenteiligen Bekundung, wenn man mit dem Reichsgericht (RGZ 128, 172, 178 f) als Kenntnis des Gläubigers im Sinne dieser Vorschrift das allgemeine Wissen, daß ein Teil der Gesellschafter nur beschränkt haften soll, nicht als ausreichend ansehen will; darin liegt eine Verschärfung gegenüber der sonst in Betracht kommenden Rechtsscheinshaftung. - BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74
Haftung von Kommanditisten einer inzwischen aufgelösten Kommanditgesellschaft …
Um ihn davor zu schützen und zugleich die Gesellschafter der KG zu veranlassen, die Gesellschaft sowie die Person der Kommanditisten und den Betrag ihrer Einlage (§ 162 Abs. 1 HGB) möglichst bald in das Handelsregister eintragen zu lassen, hat der Gesetzgeber die Kommanditisten, die dem Geschäftsbeginn zugestimmt haben, bis zum Tage der Registereintragung hinsichtlich der Haftung für Gesellschaftsschulden den Komplementären gleichgestellt, sofern der Dritte nicht positiv ihre Eigenschaft als Kommanditisten kennt (…vgl., Schlegelberger-Gessler a.a.O. § 176 Anm. 1; RGZ 128, 172, 181: Unbeschränkte Haftung der Kommanditisten als "zivilrechtliche Strafe" für Nichtbefolgung der Anmeldepflicht) Diese unbeschränkte Kommanditistenhaftung bietet dem Geschäftsverkehr eine klare und sichere Grundlage für seine Dispositionen.Kommt hiernach eine Haftung der Kläger gegenüber der Beklagten aus einem anderen Rechtsgrunde als aus § 176 Abs. 1 HGB nicht in Betracht, so wird das LSG noch zu prüfen haben, ob die KG als Werbungsunternehmen ein Grundhandelsgewerbe, etwa wegen ihrer Druckereigeschäfte (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 9 HGB), betrieben, ob die Kläger - was sie bisher bestritten haben - der Aufnahme des Geschäftsbetriebes für die KG vor der Eintragung in das Handelsregister ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (vgl. RGZ 128, 172, 180;… Schilling a.a.O. Anm. 8) zugestimmt haben, und, wenn beides der Fall gewesen sein sollte, ob andererseits der Beklagten bei der Entstehung ihrer Beitragsforderung die Eigenschaft der Kläger als Kommanditisten "bekannt war".
- OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 142/06
Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Gesellschafters einer OHG
- BGH, 14.11.1960 - II ZR 55/59
Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einen Dritten - Vorliegen eines …
Es kann auch dem übertragenden Gesellschafter ein (klagbarer) Anspruch auf Erteilung der Zustimmung eingeräumt werden, es sei denn, die übrigen Gesellschafter können das Vorliegen eines wichtigen Versagungsgrundes nachweisen (RGZ 92, 163, 165; 128, 172, 176;… RGRK BGB 11. Aufl. § 719 Anm. 2;… Hueck, OHG 2. Aufl. § 27 I 1 c, II, S. 252 und 256). - BGH, 27.11.1970 - V ZR 14/68
Anwendbarkeit belgischen internationalen Privatrechts bei Kauf eines Grundstückes …
- BSG, 26.05.1976 - 12/3/12 RK 7/74
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