Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 08.07.1930 - II 542/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,460
RG, 08.07.1930 - II 542/29 (https://dejure.org/1930,460)
RG, Entscheidung vom 08.07.1930 - II 542/29 (https://dejure.org/1930,460)
RG, Entscheidung vom 08. Juli 1930 - II 542/29 (https://dejure.org/1930,460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1930,460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 129, 385
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung …

    Dies gilt auch zu Gunsten der Beklagten als einer juristischen Person mit Sitz im Inland (RGZ 129, 385, 388; OLG Hamburg JPRspr. 1930 Nr. 155; vgl. auch BGHZ 86, 234, 237).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2015 - 8 U 279/12

    Argentinische Inhaberschuldverschreibung: Hemmung der Verjährung durch Klage in …

    {ABSCHNITT:Leitsatz} Bei Anwendung deutschen Sachrechts bewirkt eine wirksam vor einem ausländischen Gericht erhobene und zugestellte Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB die Hemmung der Verjährung (entgegen RGZ 129, 385).

    Letztere Auffassung hat - unter Geltung des alten Verjährungsrechts - das Reichsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 1930 vertreten (RG, Urteil vom 08.07.1930 - II 542/29, RGZ 129, 385 ff.;… dem folgend Ellenberger, in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 204, Rdnr. 3;… Thorn, a. a. O., Art. 12 Rom I, Rdnr. 8).

    Das Reichsgericht hat zur Begründung u. a. ausgeführt, wenn "das ausländische Urteil auf das deutsche Rechtsverhältnis keine materielle Wirkung ausüben [könne, so müsse] eine solche auch seiner Vorbereitung, der Klageerhebung, versagt werden" (RG, Urteil vom 08.07.1930 - II 542/29, RGZ 129, 385, 389).

  • BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54

    Warenzeichen von Sortennamen

    Ein Inländer mit inländischem Gerichtsstand, der im Ausland ein dort geschütztes Zeichen verletzt hat, kann vor einem deutschen Gericht wegen dieser Zeichenverletzung auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden (vgl. RGZ 129, 385 ff).

    Es ist seit langem in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß ein Inländer mit inländischem Gerichtsstand, der die Verletzungshandlung gegen ein im ausländischen Staat geschütztes Warenzeichen dort begangen hat, vor einem deutschen Gericht auf Grund des ausländischen Warenzeichenrechts auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann (RGZ 129, 385 [388] = JW 1931, 428 mit Anm. von Nußbaum; Bussmann, Verfolgung ausländischer Warenzeichenverletzung in Deutschland, MuW 1929, 419 ff;… Hagens Warenzeichenrecht § 12 Anm. 7, S. 190; Rabel The Conflict of Laws Bd. 2 S. 295;… für einen Wettbewerbsverstoß im Allgemeinen: Baumbach-Hefermehl 7. Aufl., Allg. 5. Kap. Anm. 133).

    Für den zur Entscheidung stehenden Sachverhalt besagt dies: Die Klägerin kann aus ihrer international registrierten, von der Bestimmung des § 7 Abs. 2 Ziff 3 SgG nicht berührten Marke wegen einer in Portugal oder anderen Staaten des Madrider Abkommens begangenen Verletzung des in diesen Staaten geschützten Zeichens alle Ansprüche geltend machen, die bestehen würden, wenn in der Deutschen Bundesrepublik ein entsprechendes deutsches Warenzeichenrecht bestehen würde (vgl. auch Wengler, Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht 1954 S. 509; RGZ 129, 385 [388]).

  • LG Hamburg, 15.09.1998 - 410 O 44/95
    Desweiteren erweist sich dafür, ob ein ausländisches Beweissicherungsverfahren wie ein inländisches Verfahren unter Beobachtung der Regeln der §§ 485 ff. ZPO im Hinblick auf Verjährungsunterbrechung behandelt werden darf, die Tatsache als rechtlich unergiebig, daß eine Klagerhebung im Ausland (vgl. RGZ 129/385, 389 f, LG Deggendorf IPRax 1983/125 f.), die Einleitung eines ausländischen Mahnverfahrens (vgl. OLG Köln RIW 1980/877) oder die Forderungsanmeldung im ausländischen Konkursverfahren (vgl. OLG Düsseldorf RIW 1989/743) im Einzelfall verjährungsunterbrechend wirkt.
  • BGH, 27.04.1976 - VI ZR 264/74

    Erfüllung des Tatbestandes der nach dem Recht des Tatortes maßgeblichen …

    Das Berufungsgericht hat auch nicht gegen den in Art. 12 EGBGB besonders ausgestalteten Gesichtspunkt der Vorbehaltsklausel des ordre public ( Art. 30 EGBGB) verstoßen, daß gegen einen Deutschen (und zwar sowohl natürliche als auch juristische Personen, vgl. RGZ 129, 385) keine weitergehenden Ansprüche geltend gemacht werden können, als nach deutschem Recht begründet sind.
  • BGH, 30.06.1964 - VI ZR 88/63
    Die Revision rührt hiermit eine Rechtsfrage an, die sich dann stellt, wenn über die Verjährung nach deutschem Recht zu entscheiden ist und es darauf ankommt, ob eine vor ausländischen Gerichten erhobene Klage die Verjährung unterbrochen hat (vgl. hierzu einerseits RG JW 1926, 374; RGZ 129, 385, 389;… Frankenstein, Internationales Privatrecht Bd. 1, 1926, S. 371 f, 598 f; andererseits Neumeyer in seiner Anmerkung zu der erstgenannten Entscheidung JW 1926, 374; Katinszky. Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung vor ausländischen Gerichten, in RabelsZ Bd. 9 S. 855 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht