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Rechtsprechung
   RG, 22.10.1930 - I 128/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,427
RG, 22.10.1930 - I 128/30 (https://dejure.org/1930,427)
RG, Entscheidung vom 22.10.1930 - I 128/30 (https://dejure.org/1930,427)
RG, Entscheidung vom 22. Oktober 1930 - I 128/30 (https://dejure.org/1930,427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 130, 108
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 …

    Dieser für die Schadensliquidation aus Urheberund Patentverletzungen vom Reichsgericht entwickelte Grundsatz, dem gewohnheitsrechtlicher Rang zukommt (RGZ 35, 63; 43, 56; 46, 14; 50, 111; 84, 370; 95, 223; 130, 108; RG GRUR 1938, 449; GRUR 1934, 627), entspricht der Interessenlage bei allen Eingriffen in Ausschließlichkeitsrechte, die üblicherweise nur gegen Entgelt gestattet werden.
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Die Norm dürfte in ihrer historischen Herleitung auf einer wiederum selbst nicht ganz widerspruchsfreien Rezeption der römisch-rechtlichen Grundlagen beruhen, die schon mit Inkrafttreten des BGB und damit auch des § 687 Abs. 2 BGB den partiellen Rückgriff auf die Grundsätze der Geschäftsanmaßung in der Ariston-Entscheidung des Reichsgerichts bei der Gewinnabschöpfung überholt hatten, so dass ein direkter Rückgriff auf § 687 Abs. 2 BGB in Fragen der Gewinnabschöpfung allenfalls im Wege einer "rechtsähnlichen" Anwendung möglich ist und bleibt, die die Rechtsprechung aber nur auf Rechtsfolgenseite so auch seit langem befürwortet (siehe etwa nur RG v. 03.02.1909 - I 99/08, RGZ 70, 249, 251 ff.; v. 22.10.1930 - I 128/30, RGZ 130, 108, 110 und BGH v. 13.03.1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III; v. 29.05.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509 - Dia-Rähmchen II).
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Den Gedanken, daß es sich um den Ersatz des Schadens handelt, der dem Verletzten dadurch entstanden ist, daß der Verletzer die "Früchte" des Patents gezogen hat, hat das Reichsgericht später nochmals in der Entscheidung RGZ 130, 108 (110) in die Erinnerung gerufen.

    In anderen Entscheidungen (so schon in RGZ 46, 14, 18, vor allem in RGZ 70, 249, später auch in RGZ 130, 108, 110, und zuletzt in RGZ 156, 65, 67) hat das Reichsgericht zur Begründung des Anspruchs auf Herausgabe des Verletzergewinns dann aber mehr auf den Gesichtspunkt der sog. unechten Geschäftsführung ohne Auftrag abgestellt und den Patentverletzer (das nach § 47 Abs. 2 PatG für jeden Schadensersatzanspruch wegen Patentverletzung geforderte Verschulden vorausgesetzt) in rechtsähnlicher Anwendung der §§ 687 Abs. 2, 667 BGB zur Herausgabe des durch die patentverletzende Handlung erzielten Gewinns deshalb für verpflichtet erklärt, weil er sich so behandeln lassen müsse, als ob er das Patent lediglich in Geschäftsführung für den Inhaber benutzt hätte.

    Als nicht mehr in ursächlichem Zusammenhang zu der Patentverletzung stehend und daher auch nicht dem Verletzten gebührend hat das Reichsgericht (RGZ 130, 108, 114) zwar mit Recht den Gewinn angesehen, den der Verletzer dadurch erzielt hat, daß er den aus der Patentverletzung "unmittelbar" gezogenen Gewinn nicht an den Verletzten herausgegeben, sondern in seinem Betrieb gewinnbringend hat weiterarbeiten lassen.

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244/85

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Veröffentlichung von …

    Die von der Revision für ihre Auffassung angeführte Entscheidung RGZ 130, 108, 114 befaßt sich allein mit den weiteren Einkünften nach Einbringung des Verletzergewinns in den Geschäftsbetrieb des Schädigers; sie betrifft demgemäß einen mit dem Streitfall nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05

    Berechnung des Verletzergewinns bei Veräußerung patentverletzender Gegenstände …

    Herausgabe des Verletzergewinns kann aus der Erwägung gefordert werden, dass der Verletzer sich so behandeln lassen muss, als hätte er das Patent in Geschäftsführung für dessen Inhaber benutzt und daher in rechtsähnlicher Anwendung der Grundsätze in §§ 687 Abs. 2, 667 BGB das durch die Benutzung Erlangte herausgeben muss (RGZ 130, 108, 110).
  • BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51

    Schätzungsgrundlagen im Urteil

    Wie die Revision zutreffend rügt, hat das Berufungsgericht es unterlassen, die schätzungsbegründenden Tatsachen aus dem Vorbringen der Parteien hinreichend zu würdigen (RGZ 130, 108 [112]; Urteil des I. Zivilsenats vom 19. Dezember 1950 - I ZR 80/50 - in Lindenmaier-Möhring § 287 ZPO Nr. 1).

    Zur Ermöglichung dieser Schätzung muß aber das Tatsachengericht die tatsächlichen Grundlagen der Schätzung und ihre Auswertung darlegen (RGZ 130, 108 [112]; RG JW 1936, 2096; Baumbach Aufl 20 § 287 Anm. 3 A; Lindenmaier-Möhring. § 287 Anm. zu Ziff. 3).

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

    Dieser Angriff der Revision übersieht, daß auch im Geschmacksmusterrecht, für die dieselben Methoden der Berechnung des Schadensersatzanspruches wie im Patent- und Gebrauchsmusterrecht anerkannt sind (…vgl. Furler a.a.O. § 14 Anm. 17), nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, der Schaden nach Wahl des Verletzten auch über den vom Verletzer erzielten Gewinn berechnet werden kann (vgl. u.a. RGZ 35, 63; 43, 56; 46, 14; 50, 111; 84, 370; 130, 108; RG GRUR 1934, 627; RGZ 156, 67; BGH GRUR 1954, 80 - Astrologie und GRUR 1955, 579 - Gasparone für Urheberrechtsverletzungen).
  • EGMR, 06.06.2000 - 38361/97

    ANGUELOVA v. BULGARIA

    On 30 January 1996 the latter opened police file ZM-I no. 128/30.1.96 which contains a recital of the events, reports of seven police officers and the written testimony of D. and one of the owners of the cars from which Mr Zabchekov had allegedly tried to steal.
  • BGH, 28.06.1962 - III ZR 166/60

    Schadensersatz wegen schuldhaft amtspflichtwidriger Versagung oder Verzögerung …

    Hierbei steht es in seinem Ermessen, ob und inwieweit er angebotene Beweise erhoben oder dem Sachvortrag einer Partei glauben will, und wobei er sogar nicht vorgetragene Tatsachen berücksichtigen kann, sowie besonders im Falle der Feststellung eines entgangenen Gewinns die Beweiserleichterung des § 252 Satz 2 BGB im Rahmen des § 287 ZPO beachten kann und muß (vgl. BGH in LM § 287 Nr. 3, 5-7, jeweils mit Anmerkungen; BGHZ 29, 393, 398 [BGH 16.03.1959 - III ZR 20/58] /400 = LM § 252 BGB Nr. 4 mit Anm. und ebenda Nr. 5; auch RG in RGZ 76, 174, 175 sowie 204, 211; 79, 55, 61; 91, 60, 68; 130, 108, 112/114; und RG in JW 1904 S. 574 Nr. 6).
  • BGH, 15.10.1957 - VIII ZR 283/56

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 3, 162, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] und 6, 62) in Anlehnung an die ständige Rechtssprechung des Reichsgerichts (RGZ 76, 175; 130, 108, 112) entschieden hat, hat das Revisionsgericht nur nachzuprüfen, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen worden sind.
  • OLG Köln, 15.03.1961 - 2 U 158/60

    Schadensersatzanspruch wegen der Störung der Jagdausübung durch Kälker; …

  • BGH, 02.10.1959 - I ZR 1/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 214/57
  • BGH, 24.06.1956 - VII ZR 240/56
  • BGH, 07.12.1967 - III ZR 29/67

    Nichtgewährung eines Aufbaudarlehens - Anspruch auf Schadensersatz - Schaden auf …

  • BGH, 10.01.1957 - VII ZR 34/56
  • BGH, 11.02.1953 - VI ZR 71/52
  • BGH, 12.11.1952 - VI ZR 20/52
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