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Rechtsprechung
   RG, 27.10.1930 - VI 802/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,423
RG, 27.10.1930 - VI 802/29 (https://dejure.org/1930,423)
RG, Entscheidung vom 27.10.1930 - VI 802/29 (https://dejure.org/1930,423)
RG, Entscheidung vom 27. Oktober 1930 - VI 802/29 (https://dejure.org/1930,423)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 130, 148
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 WF 1135/13

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Erteilung der familiengerichtlichen …

    Hierzu hat er nach Erhalt der familiengerichtlichen Genehmigung in eigener Kompetenz zu prüfen, ob eine Ausschlagung der Erbschaft (immer noch) dem Kindeswohl entspricht (vgl. BayObLG MDR 1963, 502 und RGZ 130, 148, 151, RGZ 121, 30, 37, RGZ 76, 364, 366 sowie MünchKomm-BGB/Huber 6. Aufl. 2012 § 1643 Rn. 46 und Soergel/Damrau 12. Aufl. 1987 BGB § 1643 Rn. 23).

    Rn. 14 Etwas anderes folgt auch nicht aus dem unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien erfolgten Hinweis des Reichsgerichts in RGZ 130, 148, 151 auf die Anfechtbarkeit der Genehmigungsverfügung durch den Vormund, wenn dieser die Meinung gewonnen habe, dass sie den Belangen des Mündels widerstreite.

  • BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84

    Zur Entbehrlichkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung beim …

    Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung liegt aber in der Genehmigung des Verpflichtungsgeschäfts durch das Vormundschaftsgericht, wenn sich nichts Gegenteiliges aus dessen Entscheidung ergibt, regelmäßig auch die Genehmigung des Erfüllungsgeschäfts (RGZ 130, 148/150 f.; KGJ 24, A 238/239; 28, A 6/7; KG JFG 14, 246/248 = HRR 1937, 92;… Erman BGB 7. Aufl. RdNr. 5, Palandt Anm. 2 a a. E., Staudinger BGB 10./11. Aufl. RdNr. 28, je zu § 1821;… Soergel BGG 11. Aufl. § 1821 RdNr. 3 und § 1828 RdNr. 18;… Firsching Familienrecht 4. Aufl. S. 427;… Haegele Grundbuchrecht 6. Aufl. RdNr. 2041;… Meikel/Imhof/Riedel Grundbuchrecht 6. Aufl. § 18 GBO Anm. 110; Dölle Familienrecht Bd. II § 128 II 2 b aa S. 771).

    Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist an keine Form gebunden, sie kann auch stillschweigend durch schlüssige Handlung oder mündlich erteilt werden und sie ist der Auslegung zugänglich (RGZ 59, 277/278; 114, 35/38; 130, 148/150; KGJ 24, A 238/246; Palandt Anm. 4 a, Soergel RdNr. 18, je zu § 1828 BGB).

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2003 - 3 Wx 200/03

    Inhaltliche Anforderungen der Aufforderung an den Vormund zur Einwilligung in ein …

    Bereits das Reichsgericht (RGZ 130, 148, 153) hat aber mit Recht darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an den Inhalt der Aufforderungserklärung nicht zu gering bemessen werden dürfen; ihr Inhalt muss hinreichend klar sein.
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