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Rechtsprechung
   RG, 05.11.1930 - I 150/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,8
RG, 05.11.1930 - I 150/30 (https://dejure.org/1930,8)
RG, Entscheidung vom 05.11.1930 - I 150/30 (https://dejure.org/1930,8)
RG, Entscheidung vom 05. November 1930 - I 150/30 (https://dejure.org/1930,8)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 130, 196
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Dieser zunächst aus §§ 687 Abs. 2, 667 BGB hergeleitete Anspruch (vgl RGZ 84, 146, 150 - Plättmuster; 130, 196, 209 - codex aureus; 153, 1, 28 - Rundfunksendung von Schallplatten), findet nunmehr seine Grundlage in einer erweiternden Anwendung des § 259 BGB und in der Bestimmung des § 242 BGB, da der Verletzte in entschuldbarer Weise über den Umfang der Verletzung und damit über Bestehen und Umfang seines Ersatzanspruchs im Unklaren ist, während der Verletzer unschwer Aufklärung geben kann (vgl BGHZ 10, 385, 387; BGH GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer).
  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 83/66

    Kandinsky

    Denn auch die Vorschrift des § 19 Abs. 1 KunstUrhG ist dahin verstanden worden, das Erfordernis, daß das fremde Werk "ausschließlich" der Erläuterung des Inhalts der wissenschaftlichen Arbeit dienen müsse, schließe nicht aus, daß mit der Aufnahme eines Werkes der bildenden Künste in ein Schriftwerk auch ein Schmuckzweck verknüpft sein könne, wenn dieser nur nicht überwiege (RGZ 130, 196, 207 - Codex aureus).

    Auch für die dem § 51 UrhG entsprechenden Bestimmungen der mit dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes aufgehobenen früheren Gesetze, des § 19 Abs. 1 KunstUrhG und der §§ 19, 23 LitUrhG, war dies anerkannt (RGZ 128, 102, 113 - Schlager-Liederbuch; 130, 196, 206 - Codex aureus;… Osterrieth-Marwitz a.a.O. zu § 19 Ziff. II;… Allfeld, Das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst 2. Aufl. zu § 19 Anm. 1).

    Das Berufungsgericht führt hierzu aus, die vom Reichsgericht vertretene Auffassung (RGZ 130, 196, 207 - Codex aureus; 139, 322, 339 - Wilhelm Busch-Album; 144, 106, 112 - Wilhelm Busch-Buch), wonach ein Großzitat in einem wissenschaftlichen Buch ausschließlich der Erläuterung und nicht auch der Vervollständigung des Textes dienen darf - was nicht ausschließt, daß neben dem Erläuterungszweck ein Schmuckzweck vorliegt, wenn dieser nur nicht überwiegt -, könne in dieser Allgemeinheit bei wissenschaftlichen Werken der Kunstgeschichte oder Kunstbetrachtung nicht aufrecht erhalten werden.

  • LG München I, 27.07.1994 - 21 O 22343/93

    Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von …

    Die bloße Beigabe von Bildbeispielen ohne (kritische) Besprechung als bloße Inhaltsangabe bzw. -erläuterung (vgl. BGHZ 85, 1, 11 - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe I zur informierenden Berichterstattung;… kritisch hierzu Schricker, § 51 Rdn. 17) bzw. die Auseinandersetzung mit lediglich einem Bruchteil der aufgenommenen Abbildungen erfüllt diese Voraussetzungen nicht (…vgl. BHG a.a.O. - Liedtextwiedergabe I;… a.a.O. - Kandinsky I; RGZ 130, 196, 199 - Codex aureus; 139, 327, 339 - Wilhelm-Busch-Album;… KG, Urt. v. 22.2.1994 a.a.O.;… v. Gamm, § 51 Rdn. 10;… Schricker, § 51 Rdn. 16;… Fromm/Nordemann, § 51 Rdn. 4).
  • OLG München, 16.03.1989 - 29 U 6553/88

    Voraussetzungen der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach dem Urheberrecht; …

    Als wissenschaftlich ist ein Werk anzusehen, das nach Rahmen, Form und Gehalt durch eine eigene Geistestätigkeit die Wissenschaft durch Vermittlung von Erkenntnis fördern will und der Belehrung dient (LG Berlin GRUR 1962, 207, 209 - Maifeiern, im Anschluß an RGZ 130, 196, 199).
  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74

    Vorausetzungen der Zulassung einer Widerklage - Verwertungsrechte an den Werken …

    Dieser zunächst aus §§ 687 Abs. 2, 667 BGB hergeleitete Anspruch (vgl. RGZ 84, 146, 150 - Plättmuster; 130, 196, 209 - codex aureus; 153, 1, 28 - Rundfunksendung von Schallplatten), findet nunmehr seine Grundlage in einer erweiternden Anwendung des § 259 BGB und in der Bestimmung des § 242 BGB, da der Verletzte entschuldbarerweise über den Umfang der Verletzung und damit über Bestehen und Umfang seines Ersatzanspruchs im Unklaren ist, während der Verletzer unschwer zur Aufklärung in der Lage ist (vgl. BGHZ 10, 385, 387; BGH GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer).
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