Rechtsprechung
| RG, 15.11.1930 - V 401/29 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 130, 340
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.11.1973 - VI ZR 53/72
Gesellschaftsschaden als Gesellschafterschaden
Die Rechtsprechung hat bereits in einer Reihe von Fällen den tatsächlichen Gegebenheiten bei der Einmanngesellschaft, besonders der Einmann-GmbH, nämlich der Beherrschung der Gesellschaft durch ihren einzigen Gesellschafter, Rechnung getragen und die Einmanngesellschaft dem alleinigen Gesellschafter gleichgestellt, ohne daß damit die rechtliche Verschiedenheit der beiden Rechtssubjekte in Frage gestellt werden sollte (zB in den Fällen der sog Durchgriffshaftung durch den verschleiernden Mantel der juristischen Person (RGZ 99, 232, 234; 129, 50, 53; BGHZ 20, 4, 11; 22, 226, 230; vgl auch BGHZ 54, 222), bei der Irrtumsanfechtung (RGZ 143, 429, 431); im Maklerrecht (BGH, Urt v 12. Mai 1971 - IV ZR 82/70 = LM BGB § 652 Nr. 41), bei Anwendung des § 47 Abs. 4 GmbHG (BGH, Urt v 29. März 1973 - II ZR 139/70 = LM GmbHG § 47 Nr. 20 = DB 1973, 864) und früher im Aufwertungsrecht (RGZ 130, 340)).
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