Rechtsprechung
| RG, 05.01.1931 - VI 455/30 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 131, 119
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 01.12.1960 - III ZR 197/59
Ersatzfähigkeit von Fahrtkosten naher Angehöriger
Die allgemein gehaltene Bezugnahme auf beigezogene Akten, die an sich nicht zu billigen ist, (vgl. u.a. RG in JW 1938, 1272; RGZ 131, 119;…Urt. v. 28. April 1955 III ZR 161/53), kann im übrigen nicht dazu führen, daß einzelne in den Beiakten enthaltene tatsächliche Umstände und Unterlagen, hinsichtlich deren ausweislich der Gerichtsakten kein Anhalt dafür vorliegt, daß sie in der mündlichen Verhandlung erörtert worden sind, als in der mündlichen Verhandlung vorgetragen anzusehen sind und daß auf diese Weise Teile der Beiakten, die bisher nicht ersichtlich zu einem bestimmten Parteivortrag in Beziehung gesetzt worden sind, in der Revisionsinstanz herausgegriffen werden, um dadurch das Urteil des Tatrichters als dem tatsächlichen Vortrag nicht entsprechend zu Fall zu bringen. - BGH, 06.03.1953 - V ZR 148/51
Rechtsmittel
Es ist zuzugeben, dass die Angabe im Tatbestand des Berufungsurteils, die nach dem Aktenzeichen angeführten Vormundschaftsakten hätten vorgelegen und seien Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen, nicht genau genug ist, um klarzustellen, was in Wirklichkeit Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist (RG in JW 1938, 1272; RGZ 102, 328 [330]; 131, 119).Die Rüge, das Berufungsgericht habe Prozeßstoff benutzt, der nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sei, würde überdies nur dann zur Aufhebung des Urteils führen müssen, wenn damit in Bezug auf einen bestimmten Prozessvorgang die prozesswidrige Behandlung von Beweisanträgen oder Ungewissheit über das Parteivorbringen geltend gemacht würde (RG in Recht 1908 Nr. 2207; RGZ 131, 119).
- BGH, 28.01.1952 - III ZR 284/51
Geschlossene Ortschaft. Ortstafel
Das Berufungsgericht wird jedoch weiter zu berücksichtigen hab en, daß ein keine Summe enthaltender Feststellungsanspruch nicht dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden kann (RGZ 131, 119 ff [125]).
- BGH, 28.04.1955 - III ZR 161/53
Berechnung der Straftilgungsfristen
Wenn eine solche Bezugnahme erfolgt, dann muss aber im Interesse einer eindeutigen Klarheit darüber, was wirklich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist, im einzelnen angegeben werden, welche Aktenbestandteile tatsächlich vorgetragen worden sind (RG in JW 1938, 1272 und RGZ 131, 119). - BGH, 22.01.1965 - Ib ZR 109/63
Abgabe eines durch eine Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungsversprechens - …
Zwar ist eine derartige summarische Bezugnahme auf Beiakten verfahrenswidrig; es muß angegeben werden, welche Teile dieser Akten vorgetragen worden sind (RGZ 102, 330; 131, 119; BGH LM Nr. 9 zu § 295 ZPO). - BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59
Verweis eines Berufungsurteiles zur Wiedergabe von einer Zeugenaussage auf einen …
So hat das Reichsgericht (RGZ 131, 119) ausgeführt, es genüge nicht die Rüge, daß unter Verletzung der Bestimmung des § 313 ZPO im Tatbestand auf Akten als Gegenstand der Verhandlung ohne Bezeichnung der einzelnen Aktenbestandteile Bezug genommen sei; zur Aufhebung könnte die Rüge in dieser Allgemeinheit nicht führen, sondern nur dann, wenn die Revision die Verletzung in Beziehung zu einem bestimmten Prozeßvorgang gesetzt, insbesondere die prozeßwidrige Erledigung oder Übergehung von Beweisanträgen gerügt oder Ungewißheit über das Parteivorbringen geltend gemacht hätte. - BGH, 16.04.1955 - VI ZR 320/54 Zur Aufhebung kann die Rüge nur dann führen, wenn sie in Beziehung zu einem bestimmten Prozessvorgang gesetzt ist, insbesondere die prozesswidrige Erledigung oder Übergehung von Beweisanträgen rügt oder Ungewissheit über das Parteivorbringen geltend gemacht wurde (RGZ 131, 119, 120).
- BGH, 23.10.1953 - I ZR 106/52
Rechtsmittel
Bei bezifferten Feststellungsklagen ist auch der Erlaß eines Zwischenurteils über den Grund nach § 304 ZPO zulässig (RGZ 8, 360 [362]; 93, 152 [154]; 131, 119 [125]). - BGH, 18.02.1954 - IV ZR 126/53
Rechtsmittel
Der von der Revision beanstandete Mangel müsste zur Aufhebung des Urteils führen, wenn die unzulässige Bezugnahme für einen bestimmten Prozessvorgang, insbesondere für die prozesswidrige Erledigung oder Übergehung von Beweisanträgen gerügt oder Ungewissheit über das Parteivorbringen geltend gemacht würde (vgl. RGZ 131, 119 f). - BGH, 18.05.1955 - VI ZR 104/54 Bei diesem Antrag waren aber die Voraussetzungen für den Erlaß eines Zwischenurteils nicht gegeben; denn es lag kein nach Grund und Betrag streitiger Anspruch vor (RGZ 131, 119 [125]; BGHZ 7, 233).
- BGH, 31.01.1980 - IX ZR 37/79
Darlegung und Feststellung eines verfolgungsbedingten Gesundheitsschadens - …
- BGH, 20.12.1957 - VIII ZR 297/56
Rechtsmittel
- BGH, 21.02.1952 - III ZR 27/50
Rechtsmittel
- BGH, 05.10.1951 - V ZR 3/50
- BGH, 04.07.1956 - V ZR 228/54
Rechtsmittel
- BGH, 12.06.1954 - II ZR 96/53
Amtsniederlegung eines Schiedsrichters durch Weigerung einer Unterzeichnung …
- BGH, 18.05.1956 - VI ZR 317/54
Rechtsmittel
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