Rechtsprechung
| RG, 10.07.1931 - II 502/30 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 133, 215
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
Verkündung eines Urteils in einem den Parteien nicht bekannt gegebenen Termin
Im einzelnen hat das Reichsgericht diese Grundsätze auf den Fall angewandt, daß bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren die in § 7 Entl VO vorgeschriebene Zustellung des Urteils von Amts wegen fehlt (RGZ 120, 245; 123, 336; DR 1944, 384), daß die in § 310 ZPO vorgeschriebene Verkündung des Urteils unterblieben und statt dessen das Urteil zu Unrecht nach § 7 Entl VO von Amts wegen zugestellt worden ist (RGZ 133, 215), daß ein von der Kammer beschlossenes Ehescheidungsurteil zu Unrecht durch den Berichterstatter als Einzelrichter verkündet ist (RG 135, 118), oder daß eine formgerechte Verkündung des Urteils nicht nachweisbar ist, weil ein wirksames Verkündungsprotokoll wegen Fehlens der Unterschrift des Vorsitzenden (RGZ 148, 151) oder aus einem sonstigen Grund eine ordnungsgemäße Niederschrift über die Verkündung des Urteils nicht vorgelegen hat (RG JW 1936, 1903). - BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 7/99 R
Herstellung der Öffentlichkeit bei Umwandlung des Erörterungstermins in mündliche …
§ 295 ZPO bestimmt nur, wie bereits vorliegende (Hervorhebung vom Verfasser) Mängel in ihren Wirkungen beseitigt werden (Leipold in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl., Rn 21 zu § 295 unter Hinweis auf RGZ 133 S. 215, 218 und 135 S. 118, 110; Prütting in Münchener Kommentar, Rn 32 zu § 295;… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., C 1 zu § 295; Baumbach/Hartmann, ZPO;… 58. Aufl., Rn 9 zu § 295;… Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 15. Aufl., § 68 II 2a S. 374;… Zeihe, SGG, 7. Aufl., Anhang 8, Anm. 4b zu § 295 ZPO). - BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52
Vorzeitige Urteilsverkündung
Es hat den Standpunkt vertreten, die Vorschriften seien zwingender Natur, ihre Einhaltung sei in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und die Heilung eines etwaigen Verstoßes durch Unterlassung einer Parteirüge sei nicht möglich (so RGZ 133, 215; 135, 118; JW 1935, 2812; 1936, 1903).In einem solchen Fall muß der durch ein fehlerhaft verlautbartes Urteil nach dessen Inhalt beschwerten Partei die Möglichkeit der Anfechtung durch das ohne jenen Fehler statthafte Rechtsmittel gegeben werden (so auch RGZ 133, 215; 135, 118; HG JW 1935, 2812; 1936, 3313; 1937, 1664).
- BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83 Ist das Schlussurteil des Landgerichts am 13. Mai 1982 nicht wirksam verkündet worden, so lag ein Nichturteil vor, das keinerlei rechtliche Wirkungen erzeugte, gleichwohl aber zur Beseitigung der mit ihm verbundenen Scheinwirkungen mit dem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden konnte (RGZ 133, 215, 217; BGHZ 10, 346, 349;… BGH, Urt. v. 18. September 1963 - V ZR 192/61 - NJW 1964, 248).
- BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52
Schriftliches Verfahren
§ 128 Abs. 2 ZPO will zur Entlastung der Gerichte in den hierzu geeigneten Fällen die mündliche Verhandlung überhaupt oder weitere mündliche Verhandlungen zur Sammlung des Prozeßstoffs und zur Schaffung der Urteilsgrundlagen ersparen (RGZ 133, 215 [218] und RG in JW 1933 S 514 Nr. 8 für den gleichlautenden § 7 der Entlastungsverordnung vom 13. Mai 1924). - BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53
Rechtsmittel
So hat das Reichsgericht in seinem Urteil vom 10. Juli 1931 angenommen, es handle sich insoweit um rechtswesentliche Formvorschriften zwingender Natur, von deren Beachtung es abhänge, ob das Urteil überhaupt zur rechtlichen Entstehung gelangt sei (RGZ 133, 215 [218]), und deren Befolgung in jeder Lage des Rechtsstreits von Amts wegen zu prüfen sei, deren Verletzung auch nicht durch einen Rügeverzicht der Parteien geheilt werden könne (vgl. hierzu ferner RGZ 135, 118; RG in JW 1936, 1903; KG in JW 1927, 2150; JW 1932, 1981; Oberster Gerichtshof für die Britische Zone in NJW 1947/48, 421 [422]). - OLG Frankfurt, 29.12.2014 - 23 U 80/14
Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung
Rn. 14 1. Das erstinstanzliche Urteil leidet nicht an einem unverzichtbaren und deshalb in der Berufungsinstanz gem. § 529 Abs. 2 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigenden Verkündungsmangel, auch wenn sich die vor der Verkündung schriftlich niederzulegende Urteilsformel nicht, insbesondere nicht als Anlage zum Sitzungsprotokoll, bei den Gerichtsakten befindet (vgl. zur Unverzichtbarkeit von Verkündungsmängeln RG v. 10.07.1931, Az. II 502/30, RGZ 133, 215 [218]). - BGH, 29.01.1960 - IV ZR 211/59
Rechtsmittel
Denn immerhin ist die Entscheidung auf eine Weise verlautbart worden, die in der Zivilprozeßordnung für den Erlaß von Urteilen vorgesehen ist; der Umstand, daß für die Art der Kundgebung der Entscheidung der unrichtige Weg gewählt worden ist, hat nicht von vornherein die Nichtigkeit der Entscheidung zur Folge (ebenso Johannsen LM ZPO § 128 Nr. 6, § 310 Abs. 1 Nr. 3; a.A. RGZ 133, 215).Die Sache ist nach § 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO in Verbindung mit § 209 Abs. 1 BEG an das Landgericht zurückzuverweisen; denn das Revisionsgericht kann selbst die Entscheidung fällen, die auf die Berufung der Klägerin hätte ergehen müssen (RGZ 133, 215).
- BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55
Klage gegen die Beschränkung der Behandlungsfälle durch Beschluss eines …
In der Tat hat das Reichsgericht (RG.) in: ständiger Rechtsprechung an der Auffassung festgehalten, daß ein "Nichturteil" nicht die Grundlage für eine, Sachentscheidung des zweiten Richters bilden könne, sondern - zur Beseitigung des äußeren Anscheins eines Urteils - aufzuheben und die Sache an die erste Instanz zurückzuverweisen sei (vgl. JW. 1915 S. 592; RGZ 133 S. 215 (221); RGZ. 135 S. 118 (121)). - BAG, 02.09.1965 - 5 AZR 24/65
Zulässigkeit der Bekanntmachung eines Urteils durch Zustellung im schriftlichen …
Die früher von Reichsgericht und der überwiegenden sonstigen Rechtsprechung vertretene gegenteilige Meinung (vgl. RGZ 133, 215) hat auch der Bundesgerichtshof aufgegeben (vgl. Beschluß des Großen Senats von 14. Juni 1954, BGHZ 14, 39 ff. und BGH in BGHZ 17, 118 ff.). - BGH, 07.10.1953 - II ZR 208/52
Verkündungsprotokoll
- OLG Zweibrücken, 25.03.1992 - 2 UF 112/91
Vorliegen eines unverbindlicher Urteilsentwurf bei Fehlen der allein durch das …
- LAG Hessen, 06.05.1994 - 9 Sa 1370/93
Vorliegen eines Scheinurteils; Anforderungen an aus dem arbeitsrechtlichen …
- BGH, 03.07.1952 - IV ZR 47/52
Rechtsmittel
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