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| RG, 30.09.1931 - IX 220/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 133, 301
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04
Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen …
Wenn die Revisionsinstanz alten Rechts nicht von vornherein nur wegen der Frage der Zulässigkeit der Berufung eröffnet war (§ 547 ZPO a.F.; vgl. zu früheren Fassungen des § 547 ZPO auch RGZ 96, 74, 75; 133, 301, 302), hatte das Revisionsgericht sich nach der Feststellung eines entscheidungserheblichen Fehlers mit der Frage zu befassen, ob die Feststellungen des Berufungsgerichts eine ersetzende (Sach-) Entscheidung über die Berufung ermöglichte (§§ 563, 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO a.F.; vgl. etwa RGZ 110, 96, 98; BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 284 f; 102, 332, 337;… BGH, Urt. v. 7. Juni 1990 - III ZR 216/89, NJW 1990, 2125, 2126;… Urt. v. 13. März 1998 - V ZR 190/97, NJW 1998, 2058, 2059;… Urt. v. 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795;… Urt. v. 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724, 725). - BGH, 28.01.1965 - VII ZR 169/63
Anspruch aus Schuldanerkenntnis - Aus einem Verwaltungsakt erwachsende Ansprüche …
Auch öffentlichrechtliche Ansprüche können Grundlage eines bürgerlichrechtlichen Schuldversprechens oder -anerkenntnisses sein (RGZ 116, 336, 338 f; 123, 228 f; 133, 301, 307; 154, 385, 389). - BGH, 10.07.1963 - V ZR 87/62
Rechtsmittel
Wie aber nichts im Wege steht, eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung in einem bürgerlich-rechtlichen Anerkenntnis erneut festzuhalten (RGZ 133, 301, 307), so besteht auch kein Hindernis, eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung durch eine bürgerlichrechtliche abzulösen.
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