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Rechtsprechung
   RG, 22.05.1931 - II 299/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,504
RG, 22.05.1931 - II 299/30 (https://dejure.org/1931,504)
RG, Entscheidung vom 22.05.1931 - II 299/30 (https://dejure.org/1931,504)
RG, Entscheidung vom 22. Mai 1931 - II 299/30 (https://dejure.org/1931,504)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 133, 81
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.09.1977 - II ZR 157/76

    Rückzahlung der Kommanditeinlage des Kommanditisten einer GmbH & Co KG

    Hieraus ist gefolgert worden, die Abtretung der Einlageforderung an einen Gläubiger der GmbH sei - von Ausnahmefällen abgesehen - unzulässig, wenn dessen Forderung deswegen nicht vollwertig ist, weil er aus dem Gesellschaftsvermögen keine volle Befriedigung erlangen könnte (RGZ 124, 380, 383; RGZ 133, 81, 82 f).
  • BGH, 29.05.1980 - II ZR 142/79

    Rechtswirksame Pfändung von Ansprüchen einer Gesellschaft auf Zahlung restlicher …

    Da einem Schuldner Einwendungen oder Einreden, die er seinem Gläubiger gegenüber geltend machen konnte, grundsätzlich nicht verloren gehen, wenn der Anspruch einem Dritten abgetreten oder - wie hier - zur Einziehung überwiesen wird (§§ 412, 404 BGB), hat das Reichsgericht (in freilich niemals entscheidungserheblichen Äußerungen) wiederholt die Ansicht geäußert, auch auf den Pfändungspfandgläubiger gehe die Stammeinlageforderung nur mit dem durch § 19 Abs. 1 GmbHG eingeschränkten Inhalt über (RGZ 76, 434, 437; 133, 81, 82; 149, 293, 300).
  • BGH, 06.10.1977 - II ZR 130/76

    Klage des Werkunternehmers auf Zahlung des Werklohnes gegen eine GmbH&Co.KG wegen …

    Hieraus ist gefolgert worden, die Abtretung der Einlageforderung an einen Gläubiger der GmbH sei - von Ausnahmefällen abgesehen - unzulässig, wenn dessen Forderung deswegen nicht vollwertig ist, weil er aus dem Gesellschaftsvermögen keine volle Befriedigung erlangen könnte (RGZ 124, 380, 383; RGZ 133, 81, 82 f).
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