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Rechtsprechung
   RG, 07.12.1931 - VI 259/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,382
RG, 07.12.1931 - VI 259/31 (https://dejure.org/1931,382)
RG, Entscheidung vom 07.12.1931 - VI 259/31 (https://dejure.org/1931,382)
RG, Entscheidung vom 07. Dezember 1931 - VI 259/31 (https://dejure.org/1931,382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 134, 272
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 66/17

    Kohl gg. Schwan

    Eine solche Fallgestaltung - wie beispielsweise Unterbrechung der Verjährung des Minderungsanspruchs durch Schadensersatzklage wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers (vgl. RG, Urt. v. 7.12.1931 - VI 259/31, RGZ 134, 272;… ebenso: BGH, Urt. v. 10.1.1972 - VII ZR 132/70, BGHZ 58, 30), Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs für einen nach Klageerhebung erweiterten Schaden durch Klage auf Ersatz des vollen Schadens (…RG, Urt. v. 17.1.1924 - IV 897/22, RGZ 108, 38;… ebenso: BGH, Urt. v. 19.2.1982 - V ZR 251/80, NJW 1982, 1809), oder Unterbrechung der Verjährung hinsichtlich der mit dem Klageanspruch materiell wesensgleichen Ansprüche (…differenzierend: BGH, Urt. v. 27.3.1996 - IV ZR 185/95, BGHZ 104, 268) - ist vorliegend allerdings nicht gegeben.
  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

    Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

    Schon das Reichsgericht hat §§ 477 Abs. 3, 639 Abs. 1 BGB a.F. auf vergleichbare Ansprüche erstreckt (RGZ 134, 272; ebenso BGHZ 39, 287, 292; 48, 108, 112 f.; 58, 30, 35 ff.) und entschieden, dass die auf Ersatz des vollen Schadens gerichtete Klage die Verjährung des Schadensersatzanspruchs auch insoweit unterbricht, als der Schaden sich nach Klageerhebung erweitert (RGZ 102, 143, 144; 106, 184; 108, 38, 40;… ebenso Senat, Urt. v. 19. Februar 1982, V ZR 251/80, NJW 1982, 1809, 1810;… BGH, Urt. v. 30. Juni 1970, VI ZR 242/68, NJW 1970, 1682; ferner BGHZ 151, 1, 3 f.) und der Anspruch auch nach Eintritt der Verjährung umgestellt werden kann (RGZ 77, 213, 216;… ebenso BGH, Urt. v. 27. November 1984, VI ZR 38/83, NJW 1985, 1152, 1154).
  • BGH, 18.11.1982 - IX ZR 91/81

    Unterbrechung der Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich dieser Vorschriften über ihren Wortlaut hinaus ausgedehnt (vgl. RGZ 134, 272; BGHZ 58, 30; BGH LM BGB § 476 Nr. 11).

    Dies rechtfertigt sich aus dem gesetzgeberischen Grund der in den §§ 477 Abs. 3, 639 Abs. 1 BGB getroffenen Regelung: Bei den verschiedenen Gewährleistungsansprüchen handelt es sich nur um verschiedene, dem Berechtigten zur Wahl gestellte Mittel zur Durchführung seines Rechts, die sich gegenseitig ausschließen; wählt der Berechtigte eines dieser Mittel und scheitert er damit, so soll er durch den inzwischen erfolgten Ablauf der kurzen Verjährungsfrist nicht gehindert sein, einen anderen auf denselben Mangel gestützten Gewährleistungsanspruch mit mehr Erfolg geltend zu machen (RGZ 134, 272, 274).

  • BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65

    Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise - …

    Denn eine solche ergänzende Testamentsauslegung kann nur vorgenommen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung an Hand des Testaments, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet (RGZ 134, 272, 280; LM zu BGB § 2084 Nr. 5).
  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 110/76

    Umfang einer formularmäßigen Freizeichnungsklausel bei einem …

    Daß schließlich die gerichtliche Geltendmachung eines solchen, auf das arglistige Verschweigen eines Fehlers gestützten Schadensersatzanspruchs, obwohl dieser in § 477 Abs. 1 BGB nur beiläufig erwähnt ist, geeignet war, auch die Verjährung eines auf denselben Mangel gestützten Wandlungsanspruchs zu unterbrechen, hat bereits das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 134, 272 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte und den gesetzgeberischen Zweck des § 477 Abs. 3 BGB überzeugend dargelegt.
  • BGH, 16.01.1976 - V ZR 63/74

    Verfahrensfehler bei der Beweiswürdigung - Nichtigkeit eines …

    Entgegen der Meinung der Revision stünde gemäß § 477 Abs. 3 BGB dem Minderungsanspruch jedenfalls nicht die Einrede der Verjährung entgegen (RGZ 134, 272;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 477 Rdn. 18).
  • BGH, 02.04.1969 - VIII ZR 131/66

    Einrede des Schiedsvertrages - Kündigung eines Schiedsvertrages wegen der …

    Allerdings kann der Schadensersatzanspruch wegen Zusicherung einer fehlenden Eigenschaft der Kaufsache nicht neben dem Verlangen von Wandlung oder Minderung, sondern nur statt dieser Ansprüche geltend gemacht werden (RGZ 134, 272, 274).
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