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Rechtsprechung
   RG, 17.03.1932 - IV 372/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,594
RG, 17.03.1932 - IV 372/31 (https://dejure.org/1932,594)
RG, Entscheidung vom 17.03.1932 - IV 372/31 (https://dejure.org/1932,594)
RG, Entscheidung vom 17. März 1932 - IV 372/31 (https://dejure.org/1932,594)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 135, 374
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen …

    Andererseits gilt der das gesamte Rechtsleben beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben auch im Rahmen nichtiger Rechtsgeschäfte (BGH, NJW 1981, 1439 [BGH 23.01.1981 - I ZR 40/79] m.w.N.;… Urteil vom 20. Januar 1954 - II ZR 1/53 = LM BGB § 154, Rdn. 2; RGZ 135, 374, 376).
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 126/06

    Rückerstattung ärztlicher Honorare wegen Verstoßes gegen die …

    Indessen hat die Rechtsprechung schon mehrfach gegen einen Bereicherungsanspruch dieses Inhalts den Einwand unzulässiger Rechtsausübung durchgreifen lassen (vgl. z.B. RGZ 135, 374; BGH, Urteil vom 23. Januar 1981 - I ZR 40/79 = NJW 1981, 1439, 1440; s. auch Senatsurteile vom 1. Februar 2007 - III ZR 281/05 und 282/05;… zum Ganzen Staudinger/Sack [2003] § 134 Rn. 187 bis 189).
  • BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57

    Vertrag über Nachlaß eines lebenden Dritten

    Zwar kann es arglistig sein, wenn der in Anspruch Genommene die von ihm geforderte Leistung wegen der Nichtigkeit des Vertrages verweigert und dabei dasjenige, was er auf Grund des Vertrages erlangt hat, behalten will (RGZ 71, 432, 456; 91, 359, 362; 135, 374, 376, 377; 161, 52, 59; BGH LM BGB § 154 Nr. 2 ).
  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 130/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung bei Preisverstoß

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  • BGH, 11.07.1962 - VIII ZR 70/61

    Rechtsmittel

    Bei dieser Sachlage wäre aber die Klägerin in der Lage, einem Rückforderungsanspruch der Freibauer gegen sie die Einrede der allgemeinen Arglist entgegen zu halten, der auch bei Anwendung der Rechtssätze über die ungerechtfertigte Bereicherung Raum gewährt werden kann, wie das Reichsgericht für einen ganz ähnlich liegenden Tatbestand ausgesprochen hat (RGZ 135, 374).
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 146/65

    Anpassung einer vertraglich vereinbarten Rente bei Änderung von Beamtenbezügen - …

    Dieser Umstand allein mag es noch nicht in jedem Fall rechtfertigen, dem Vertragspartner, der sich bei Vertragsschluß mit der ihn belastenden Bestimmung abgefunden hatte, falls sich deren Nichtigkeit herausstellt, die Berufung auf die Regel des § 139 BGB zu verwehren, wonach die Nichtigkeit eines Teiles des Rechtsgeschäfts die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts zur Folge hat (RGZ 91, 359, 361; RGZ 135, 374, 378).
  • BGH, 11.07.1962 - VIII ZR 201/61
    Hier zu hatte sich das Wohnungsamt mit Rücksicht auf die Hingabe der Freibaugelder bereit erklärt; mit deren Hilfe billige Wohnungen geschaffen werden solltenc Ben mit der Hingabe der Freibaugelder erstrebten Sfv/eck haben die Freibauer auch tatsächlich erreicht, denn das Y/ohnungsamt hat sich an die getroffene, wenn auch nichtige Vereinbarung gehaltene Es ist auch nicht zu er warten, daß angesichts der zwischenzeitlich eingetretonen Besserung der V/ohnungsmangellage â- seitens des Y/ohnungsamts auf den damals freigestellten Y/ohnraum zurückgegriffen wird, sofern dies überhaupt noch zu lässig sein sollteo Bei dieser Sachlage wäre aber der Kläger in der Lage, einem Rückforderungsanspruch der Freibauer gegen ihn die Einrede der allgemeinen Arglist entgegen zu halten, der auch bei Anwendung der Rechtssätzc übervdie ungerechtfertigte Bereicherung Raun gewährt werden kann, wie das Reichsgericht für einen ganz ähnlich liegenden Tatbestand ausgesprochen hat (RGZ 135, 374)«" Bie dem Kläger gegoltenen Freicaugelder stellen daher in der Tat verlorene Baukosten zuschüsse dar, die von Britten für die Wohnungen der Beklagten gegeben worden sindo.
  • BGH, 14.11.1979 - IV ZR 99/78

    Anforderungen an die Auslegung eines Maklervertrages - Anspruch auf eine …

    Die vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhange angeführten Entscheidungen (RGZ 135, 374, 376 ff.; 161, 52, 59; BGH LM BGB § 154 Nr. 2 = MDR 1954, 217 = BB 1954, 143) betreffen andere, nicht vergleichbare Sachverhalte.
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