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Rechtsprechung
   RG, 10.10.1932 - IV 232/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,455
RG, 10.10.1932 - IV 232/32 (https://dejure.org/1932,455)
RG, Entscheidung vom 10.10.1932 - IV 232/32 (https://dejure.org/1932,455)
RG, Entscheidung vom 10. Oktober 1932 - IV 232/32 (https://dejure.org/1932,455)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 137, 356
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84

    Zur Entbehrlichkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung beim …

    Ferner enthielt die Genehmigung des Kaufvertrags insgesamt zweifelsfrei auch die Genehmigung der darin unter Abschnitt 15 Nr. 2 beurkundeten Verpflichtung der Vertragsteile zur Auflassung und der Vollmacht zur Vereinbarung der Auflassung, die den an der Notarstelle Beschäftigten, je alleine, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB , erteilt Morden ist (vgl. RGZ 90, 395/400; 137, 356/357; BayObLGZ 13, 287/295; BayObLG FamRZ 1977; 141/142 f.; OLG Celle OLGZ 1974, 164/167 f.).
  • BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; …

    Die Erteilung einer solchen Vollmacht ist eine Verfügung im Sinn der §§ 1643 Abs. 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB und bedarf daher der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (RGZ 90, 395/400; 137, 356/357; Staudinger §§ 1821, 1822 BGB RdNr. 34 und Einl. vor § 104 BGB RdNr. 68).
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