Rechtsprechung
| RG, 03.11.1932 - IV 295/32 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 138, 132
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 19.12.2024 - IX ZR 119/23
Zurechnung von Erlös aus Veräußerung von Nachlassgegenstand zur …
Während § 2041 Satz 1 BGB im Bereich der Testamentsvollstreckung auch dann entsprechend anzuwenden ist, wenn es sich um einen Alleinerben handelt (RGZ 138, 132, 134; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - IV ZR 296/89, FamRZ 1991, 188), ist eine analoge Anwendung im Fall der rechtsgeschäftlichen Verfügung des Alleinerben über einen Nachlassgegenstand nach zutreffender herrschender Meinung ausgeschlossen (…Schmidt/Schmidt, InsO, 20. Aufl., vor § 315 Rn. 15;… Frege/Keller/Riedel, Handbuch Insolvenzrecht, 9. Aufl., Teil 7 Rn. 80;… Gottwald/Haas/Döbereiner, Insolvenzrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 112 Rn. 5 f;… BeckOK-BGB/Lohmann, 2024, § 1978 Rn. 4;… Erman/Horn, BGB, 17. Aufl., § 1978 Rn. 3a;… Damrau/Tanck/Gottwald, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Aufl., § 1978 BGB Rn. 6;… aA Staudinger/Dobler, BGB, 2020, § 1978 Rn. 17).Dieser Grundsatz besagt, dass Sondervermögen alles das wird, was aufgrund eines zum Sondervermögen gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zum Sondervermögen gehörenden Gegenstandsoder durch ein Rechtsgeschäft erworben wird (RGZ 138, 132, 134; BGH, Urteil vom 21. November 1989 - IVa ZR 220/88, BGHZ 109, 214, 217).
Die auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannte analoge Anwendung des § 2041 BGB für den Fall, dass nur ein Erbe vorhanden ist und eine Testamentsvollstreckung besteht, beruht darauf, dass der Nachlass aufgrund der Anordnung der Testamentsvollstreckung ein vom Eigenvermögen des Erben getrenntes Sondervermögen bildet (RGZ 138, 132, 134; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - IV ZR 296/89, FamRZ 1991, 188).
- KG, 19.11.2012 - 8 U 144/09
Wohnsitzanspruch eines Mitglieds einer Adelsfamilie: Herausgabeanspruch bei …
Dies steht in Übereinstimmung schon mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, wonach das Amt des Testamentsvollstreckers nur durch Kündigung gemäß § 2226 BGB oder Erledigung aller Aufgaben erlischt, nicht jedoch mit der faktischen Einstellung der Tätigkeit in der Überzeugung, die Verwaltung sei beendet (s. RGZ 138, 132, 136).Selbst wenn Louis Ferdinand Vollerbe gewesen wäre, hätte die bestehende Testamentsvollstreckung analog § 2041 BGB ebenfalls eine Surrogation zur Folge gehabt (s. BGH NJW 1991, 842; RGZ 138, 132, 134), sofern nicht eine Freigabe der Mittel oder des Objekts durch die damaligen Testamentsvollstrecker an den Erben Louis Ferdinand erfolgt ist (§ 2217 Abs. 1 S. 2 BGB).
- OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 34/13
Testamentsvollstreckung: Recht des Testamentsvollstreckers zur …
In einem solchen Fall steht das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs dem Erben selbst zu (RGZ 138, 132, 135).Da auch der Schadensersatzanspruch aus § 2219 Abs. 1 BGB gegenüber einem früheren Testamentsvollstrecker entsprechend § 2041 Satz 1 BGB zum Nachlass gehört, unterliegt auch er grundsätzlich dem Prozessführungsrecht des nachfolgenden Testamentsvollstreckers (grundlegend RGZ 138, 132; ebenso BGH MDR 1958, 670; BGH NJW 2002, 3773, 3774;… M. Schmidt in Erman, 13. Aufl. 2011, § 2219 Rn. 5;… Heilmann in jurisPk-BGB, 6 Aufl. 2012, § 2219 BGB Rn. 19;… MüKo-BGB/Zimmermann, § 2219 Rn. 6;… Reimann in Staudinger, Bearb. 2012, § 2219 Rn. 32;… J. Müller in Bengel/Reimann, 5. Aufl. 2013, Kap. 12 Rn. 14).
Dann gehört der Ersatzanspruch gegen den Testamentsvollstrecker nicht zum Nachlass und kann folglich von dem einzelnen geschädigten Miterben geltend gemacht werden (RGZ 138, 132, 134;… jurisPk-BGB/Heilmann, § 2219 Rn. 19;… MüKo/Zimmermann, § 2219 Rn. 6;… Staudinger/Reimann, § 2219 Rn. 32;… Bengel/Reimann/J. Müller, Kap. 12 Rn. 14).
- BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11
Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Testamentsvollstrecker: Hausgeldschulden …
- BGH, 24.10.1990 - IV ZR 296/89
Vergleich als unentgeltliche Verfügung
Daß § 2041 BGB im Bereich der Testamentsvollstreckung auch dann entsprechend anzuwenden ist, wenn es sich um einen Alleinerben handelt, ist seit langem anerkannt (RGZ 138, 132, 134; Wolf JuS 1975, 710, 715). - OLG Bamberg, 17.05.2023 - 3 U 250/22
Insolvenzanfechtung - Anfechtbarkeit von Zahlungen aus dem Verkaufserlös von …
Rn. 53 (1) Zwar mag eine dingliche Surrogation bei Erhebung der Dürftigkeitseinrede gem. § 1990 BGB durch den Erben nicht in Betracht kommen (BGH NJW-RR 1989, 1226), sie ist jedoch bei Testamentsvollstreckung auch bei einer Alleinerbschaft in analoger Anwendung des § 2041 Abs. 1 BGB zu bejahen (allgem. Meinung, s. RGZ 138, 132, 134;… BGH NJW 2012, 316 Rn. 4;… Staudinger/Löhnig, BGB (2020) § 2041, Rn. 24;… BeckOGK/Rißmann/Szalai, 1.3.2023, BGB § 2041 Rn. 22;… MüKoBGB/Gergen, 9. Aufl. 2022, BGB § 2041 Rn. 3). - BFH, 07.10.1970 - I R 145/68
Testamentsvollstrecker - Obliegende Pflichten - Bürgerlich-rechtliches …
Dem entspricht es, daß Ansprüche aus Rechtsgeschäften, die aus Mitteln des Nachlasses erfüllt wurden, wiederum in den Nachlaß fallen (§ 2041 BGB; Urteil des RG IV 295/32 vom 3. November 1932, RGZ 138, 132 [134]). - OLG Bamberg, 17.05.2023 - 3 U 261/22
Nachlaßverbindlichkeiten, Insolvenzverwalter, Dingliche Surrogation, Veräußerung, …
Rn. 46 (1) Zwar mag eine dingliche Surrogation bei Erhebung der Dürftigkeitseinrede gem. § 1990 BGB durch den Erben nicht in Betracht kommen (BGH NJW-RR 1989, 1226), sie ist jedoch bei Testamentsvollstreckung auch bei einer Alleinerbschaft in analoger Anwendung des § 2041 Abs. 1 BGB zu bejahen (allgem. Meinung, s. RGZ 138, 132, 134;… BGH NJW 2012, 316 Rn. 4;… Staudinger/Löhnig, BGB (2020) § 2041, Rn. 24;… BeckOGK/Rißmann/Szalai, 1.3.2023, BGB § 2041 Rn. 22;… MüKoBGB/Gergen, 9. Aufl. 2022, BGB § 2041 Rn. 3). - OLG Hamburg, 12.10.1981 - 2 W 16/80 Wegen der in § 2111 BGB angeordneten Surrogation wurde der von dem Testamentsvollstrecker durch Rechtsgeschäft erworbene Gesellschaftsanteil dem Nachlaßvermögen einverleibt, und aufgrund der analogen Anwendung des § 2041 BGB auf einen durch einen Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlaß der Testamentsvollstreckung des Beschwerdeführers unterstellt (vgl. RGZ 138, 132 ff; Lange, JuS 1970, 101 f, 103).
- BGH, 06.12.1965 - III ZR 134/64
Befugnis eines Testamentsvollstreckers zur Geltendmachung des von ihm erhobenen …
Zutreffend hält das Berufungsgericht den Kläger als derzeitigen Testamentsvollstrecker zur Geltendmachung des von ihm erhobenen Schadensersatzanspruches für befugt (RGZ 138, 132/133; BGH LM § 2219 BGB Nr. 4).
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