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Rechtsprechung
   RG, 04.04.1933 - VII 21/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,521
RG, 04.04.1933 - VII 21/33 (https://dejure.org/1933,521)
RG, Entscheidung vom 04.04.1933 - VII 21/33 (https://dejure.org/1933,521)
RG, Entscheidung vom 04. April 1933 - VII 21/33 (https://dejure.org/1933,521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 140, 223
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 16.10.2015 - V ZR 240/14

    Übereignungsofferte "an den, den es angeht" im Zusammenhang mit der Erfassung von …

    Für wen eine Übereignungsofferte "an den, den es angeht" angenommen werden soll, bestimmt sich hierbei allein nach dem Willen des Empfängers der Erklärung (vgl. RGZ 140, 223, 229 f.;… Soergel/Henssler, BGB, 13. Aufl., § 929 Rn. 45;… RGRK/Pikart, BGB, 12. Aufl., § 929 Rn. 56).
  • BGH, 12.02.1992 - XII ZR 7/91

    Vorrang des Vermieterpfandrechts an Warenlager

    Das entsprach auch einer früheren, durch RGZ 140, 223 begründeten Rechtsprechung.
  • BGH, 22.02.1956 - IV ZR 164/55

    Dittmann-Anhänger - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB …

    Die Veräußerung hat zur Folge, daß der Erwerber das Eigentum bei Eintritt der Bedingung unmittelbar, ohne Durchgang durch das Vermögen seines Rechtsvorgängers, erwirbt, auch wenn der Inhaber des Vollrechts der Übertragung nicht zugestimmt hat (abw. RGZ 140, 223).

    Das sei herrschende, auch vom Reichsgericht in den Entscheidungen RGZ 64, 334 [336]; 66, 344, 95, 105 und 133, 40 [46] vertretene, in der Entscheidung RGZ 140, 223 [226] allerdings offengelassene Meinung.

    Diese Ausführungen des Berufungsrichters beruhen weitgehend auf Erwägungen, die das Reichsgericht in der in RGZ 140, 223 abgedruckten und im Berufungsurteil wiederholt angezogenen Entscheidung darüber angestellt hat, ob der Vorbehaltskäufer (§ 455 BGB), dem das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises übertragen worden ist, vor dem Eintritt der Bedingung über die verkaufte und ihm übergebene Sache mit der Maßgabe verfügen kann, daß der durch die Verfügung Begünstigte beim Eintritt der Bedingung durch Zahlung des Kaufpreises das Eigentum frei von Rechten erwirbt, die sich auf Verfügungen stützen, die entweder der Vorbehaltskäufer in der Zeit zwischen der Übertragung des "Anwartschaftsrechts" und der Erfüllung der Bedingung vorgenommen hat oder die gegen ihn als Vollstreckungsschuldner im Wege der Zwangsvollstreckung in den betreffenden Gegenstand durchgeführt worden sind.

    Das in RGZ 140, 223 abgedruckte Erkenntnis des VII. Zivilsenats des Reichsgerichts hat im Schrifttum nicht so sehr wegen des Ergebnisses als vor allem wegen der diesem gegebenen Begründung starken Widerspruch erfahren, auch die Rechtsprechung der neuesten Zeit hat sich den Bedenken der Rechtslehre nicht verschlossen (LG Köln in NJW 1954, 1773 und OLG Celle in NJW 1955, 671 [673] und eine vom Reichsgericht abweichende Ansicht vertreten.

    In RGZ 140, 223 ist die Frage dahingestellt gelassen, ob der übertragbaren Anwartschaft der Charakter eines subjektiven Rechts zukomme und welchen Inhalt diese "Rechtsposition" habe.

    Dieser verfügt, wie auch das Reichsgericht in RGZ 140, 223 [225] nicht verkennt, bei der Übertragung des Anwartschaftsrechts selbst nicht als Nichtberechtigter.

    Den ersten Weg hat das Reichsgericht in den hier maßgebenden Urteilen in RGZ 64, 204 und 344, 95, 205 und auch in RGZ 140, 223 eingeschlagen.

    Von dem in diesen Entscheidungen eingenommenen Standpunkt aus kann es gerechtfertigt sein, wenn das Reichsgericht in der in RGZ 140, 223 abgedruckten Entscheidung auch zur Weiterübertragung des Anwartschaftsrechts durch den ersten Anwartschaftsberechtigten (Vorbehaltskäufer) die Mitwirkung des bis zur Erfüllung der Bedingung vollberechtigten Vorbehaltsverkäufers in irgendeiner Form verlangt, sei es in der Gestalt des Einverständnisses aller Beteiligten über den unmittelbaren Rechtsübergang vom Vollrechtsinhaber auf den Erwerber des Anwartschaftsrechts unter Umgehung des aus der bedingten Verfügung berechtigten Vorbehaltskäufers, sei es in der Gestalt der Zustimmung des Vorbehaltsverkäufers einer von dem Anwartschaftsberechtigten (Vorbehaltskäufer) vorgenommenen Verfügung über das Vollrecht nach § 185 BGB.

    Mit Recht konnte das Reichsgericht, wenn seine Ansicht überhaupt richtig ist, sagen, die Umstände, unter denen es diese Mitwirkung für vorhanden erkläre, bedeuteten "ein weitgehendes Entgegenkommen gegenüber den Bedürfnissen des Verkehrs" (RGZ 140, 223 [222]).

  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 192/52

    Allgemeines Vertragsrecht-Gutgl. Erwerb d. aufschiebend bedingt übereig. Sache

    Da diese Vereinbarungen ohne Kenntnis oder Zustimmung der Klägerin getroffen sind, haben sie ihr gegenüber keine Wirkung (vgl. hierzu RGZ 140, 223 ff [228]).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Diese Ausführungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. RGZ 140, 223), ebensowenig die auf tatsächlichen Gründen beruhende Annahme, daß die Angeklagten bis dahin nicht in der Absicht gehandelt hätten, Gläubiger zu benachteiligen.
  • BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 205/57

    Warenlager II - § 929 BGB, sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz; § 136 GVG aF …

    Es ist jedoch anerkannt, daß die Übertragung des Anwartschaftsrechts auf das Eigentum denselben Regeln unterliegt wie die Übereignung beweglicher Sachen (vgl. RGZ 140, 223, 229; RG HRR 1934, 1116 = Bankwirtschaft 1943, 113, 114; BGHZ 10, 69, 72;… BGB RGRK 10. Aufl. § 929 Anm. 1 b S. 261;… Berg bei Staudinger, BGB 13. Aufl. § 929 Nr. 28 c S. 622;… vgl. auch Palandt, BGB 17. Aufl. § 929 Anm. 6 B b; Wolff/Raiser, Sachenrecht, 10. Bearb. § 2 II 3 b S. 12; Westermann, Sachenrecht § 44 2 S. 217).
  • BGH, 10.04.1961 - VIII ZR 68/60

    Hotelinventar - § 1120 BGB, Übertragung des Anwartschaftsrechts

    Im Falle eines solchen unmittelbaren Eigentumsüberganges, bei dem also der Grundstückseigentümer in keinem Augenblick Volleigentümer des Zubehörs geworden ist, soll nach der älteren Meinung von Rechtsprechung und Schrifttum das hypothekarische Recht des Hypothekengläubigers nicht zum Zuge kommen und der Sicherungserwerber unbelastetes Eigentum erlangen (RGZ 140, 223).

    Dieses Schrifttum verweist auf die Entscheidung RGZ 140, 223, ohne im wesentlichen selbst zu der Streitfrage, die gerade durch das genannte Urteil aufgeworfen ist, eingehend Stellung zu nehmen.

  • BGH, 24.05.1954 - IV ZR 184/53

    Kaufvertrag über eine Betonmischmaschine - Kauf unter Eigentumsvorbehalt - …

    Der Übereignungswille des Verkäufers braucht sogar nicht mehr vorhanden zu sein (RGZ 66, 344 [349]; 140, 223 [226] BGB; RGRK 455 Anm. VI 1 S 81 und VII 2 S 83; Letzgus, Die Anwartschaft des Käufers unter Eigentumsvorbehalt, 1938 S 19/20).

    Trotzdem bleibt die Tatsache bestehen, dass vor Zahlung des Restkaufpreises der Leistungserfolg, nämlich der Eigentumsübergang, der nach dem Inhalt eines jeden Kaufvertrages geschuldet wird, noch nicht eingetreten ist, dass also der Kaufvertrag noch nicht vollständig erfüllt ist (RGZ 133, 40 [42]; 140, 223 f [226] BGB RGRK § 455 Anm. II Abs. 77; a.M. Rühl, Eigentumsvorbehalt und Abzahlungsgeschäft, 1930 S 204; Holtz, Das Anwartschaftsrecht aus bedingter Übereignung als Kreditsicherungsmittel, 1933 S 31;… Letzgus a.a.O. S 17 u. 18).

  • BGH, 25.01.1957 - VI ZR 319/55

    Rechtsmittel

    Diese rechtliche Beurteilung stimmt mit der Auffassung überein, die das Reichsgericht hinsichtlich der rechtlichen Natur der Eigentumsanwartschaft des Vorbehaltskäufers vertreten hat (RGZ 170, 1 [6 f]; vgl. auch RGZ 140, 223 [225]).
  • BGH, 11.06.1960 - V ZR 200/58
    Deshalb kommt es weder darauf an, ob der Veräußerer im Zeitpunkt des endgültigen Eigentumsüberganges noch willens ist, das Eigentum auf den Erwerber zu übertragen (BGHZ 20, 88, 97; RGZ 66, 349; 140, 223, 225), noch darauf, ob der Erwerber zum vereinbarten Zeitpunkt des Eigentumsüberganges noch im Besitze der Sache ist (…Ermann/Westermann, BGB 2. Aufl. § 929 Anm. 6;… Wolff/Kaiser, Sachenrecht 10. Aufl. § 66 I 3;… Staudinger/Berg, Sachenrecht 11. Aufl. § 929 Randnote 28 c;… Palandt, BGB 19. Auflage § 929 Anm. 6 B a;… Lent, Sachenrecht, 6. Auflage S. 104).
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 94/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 106/53
  • BGH, 19.04.1956 - 4 StR 409/55

    Rechtsmittel

  • LG München I, 04.05.2021 - 33 O 772/20

    Anspruch auf Markenumschreibungsbewilligung bei Insichgeschäft

  • BGH, 18.06.1957 - 1 StR 392/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.01.1956 - 4 StR 522/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 122/71

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Unterschlagung - Zurückverweisung wegen …

  • BGH, 12.03.1963 - 5 StR 575/62

    Rechtsmittel

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